Teilersatz der Hardware der bestehenden Fujitsu Server Infrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS/10/011/23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burg
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Postleitzahl: 39288
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lkjl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Teilersatz der Hardware der bestehenden Fujitsu Server Infrastruktur
Der Umfang der Maßnahme zum Teilersatz der Hardware der bestehenden Fujitsu Server Infrastruktur ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Es handelt sich um eine Lieferung auf Basis eines EVB-IT-Kaufvertrages. Die Installation, Montage und Konfiguration erfolgt über bestehende Verträge. Die Finanzierung der Beschaffung erfolgt über einen bestehenden Leasingvertrag.
Burg
Der Teilersatz der vorhandenen Server-Infrastruktur besteht aus 14 Fujitsu vSAN Rack Servern:
10 Stück Fujitsu Primergy RX2540 M6 24x 2.5' NVVVMe
2 Stück Fujitsu Primergy RX2540 M6 24x 2.5' NVMe Test
2 Stück Fujitsu Primergy RX2540 M6 24x 2.5' NVMe DMZ
und Zubehör.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB
2. Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§ 11 Abs. 1, 3 und 5 TVergG LSA)
3. Verpflichtungserklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA)
4. Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 11, 12, 13, 14, 17 und 18 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA).
Die Bedingungen des Auftrages sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Jerichower Land, Zentrale Vergabestelle, Bahnhofstraße 9, 39288 Burg
Die Öffnung der Angebote erfolgt unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.sachsen-anhalt.abst.de/