Stromliefervertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 20/2023/VgV/Strom
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lutherstadt Wittenberg
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06886
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wittenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromliefervertrag
Lieferung von Strom an die Abnahmestellen der Lutherstadt Wittenberg
Lutherstadt Wittenberg einschl. der Ortsteile
Lieferung von Strom an die Abnahmestellen der Lutherstadt Wittenberg
Die Stadt hat das Recht innerhalb der Lieferzeit bis zum 30.11.2025 von der ersten Verlängerungsoption Gebrauch zu machen. Die Stadt kann, sofern er von der ersten Verlängerungsoption Gebrauch gemacht hat, von einer weiteren Verlängerungsoption bis zum 30.11.2026 Gebrauch machen. Des Weiteren ist es auch möglich beide Verlängerungsoptionen gleichzeitig zu ziehen. Der Preis bildet sich ebenfalls unter Anwendung der beiliegenden Formel und Ihrem eingetragenen P-Service auf der Seite 7.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form
der Europäischen Eigenerklärung (EEE Besonders Teil IV sind die Punkte A bis D
vollständig auszufüllen) oder ein anerkannter Präqualifikationsnachweis
vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenndie
Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten
Eignungsnachweisen entsprechen.Wenn kein Präqualifikationsnachweis
erbracht werden kann, werden auch Einzelnachweise anerkannt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form
der Europäischen Eigenerklärung (EEE- Besonders Teil IV sind die Punkte A bis D
vollständig auszufüllen) oder ein anerkannter Präqualifikationsnachweis
vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten
Eignungsnachweisen entsprechen.
Wenn kein Präqualifikationsnachweis erbracht werden kann, werden auch
Einzelnachweise anerkannt. (z.B. Bankauskunft; - Erklärung über den
Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz, bezüglich Stromlieferungen
der letzten 3 Geschäftsjahre)
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form
der Europäischen Eigenerklärung (EEE Besonders Teil IV sind die Punkte A bis D
vollständig auszufüllen) oder ein anerkannter Präqualifikationsnachweis
vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten
Eignungsnachweisen entsprechen.
Wenn kein Präqualifikationsnachweis erbracht werden kann, werden auch
Einzelnachweise anerkannt.
( z.B. Referenzen der letzten 3 Jahre im Zusammenhang mit öffentlichen Kunden
in vergleichbarer Größe)
Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576
Abschnitt IV: Verfahren
siehe I.1) Vergabestelle beim Hauptauftraggeber 2.Etage, Raum 2.53
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: D-06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://lvwa.sachsen-anhalt.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,
kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer nur innerhalb von15
Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung beantragen. Nach Ablauf der Frist ist
der Antrag unzulässig
(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner
voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach
Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).