Zwei Systeme aus Gaschromatograph und TripleQuadrupol-Massenspektrometer Referenznummer der Bekanntmachung: 33-03/23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Zwei Systeme aus Gaschromatograph und TripleQuadrupol-Massenspektrometer
System 1
Lieferung eines Systems aus TripleQuadrupol-Massenspektrometer, Gaschromatograph mit Kaltaufgabesystem und automatischem Probengeber sowie Steuer- und Auswertesoftware zur Bestimmung von Pestizidrückständen und organischen Kontaminanten in Lebensmitteln
System 2
Lieferung eines Systems aus TripleQuadrupol-Massenspektrometer, Gaschromatograph mit Kaltaufgabesystem und Split/Splitless Injektor und automatischem Probengeber sowie Steuer- und Auswertesoftware zur Untersuchung von Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln
Siehe Punkt II.1.4, nähere Informationen sind in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Bewerber oder Bieter, der vom Auftraggeber die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge von Verstößen gegen Vergabevorschriften nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wird er unzulässig (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Bewerber oder Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 GWB).