Vollständige und revisionssichere digitale Archivierung von stationären und ambulanten Patientenakten Referenznummer der Bekanntmachung: 06_2023_EU_E20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.med.uni-magdeburg.de/g3.html
Abschnitt II: Gegenstand
Vollständige und revisionssichere digitale Archivierung von stationären und ambulanten Patientenakten
Gegenstand der Vergabe ist die datenschutzgerechte vollständige und revisionssichere digitale Archivierung von stationären und ambulanten Patientenakten des Universitäts-klinikums Magdeburg A. ö. R. und deren zuweisenden Kliniken sowie die Übernahme des bereits vorhandenen Konvolutes und weitere Auslagerung von nicht digitalisierbaren analogen Verwaltungs- und Patientenunterlagen.
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Leipziger Straße 44
39120 Magdeburg
Gegenstand der Vergabe ist die datenschutzgerechte vollständige und revisionssichere digitale Archivierung von stationären und ambulanten Patientenakten des Universitäts-klinikums Magdeburg A. ö. R. und deren zuweisenden Kliniken sowie die Übernahme des bereits vorhandenen Konvolutes und weitere Auslagerung von nicht digitalisierbaren analogen Verwaltungs- und Patientenunterlagen.
1. Digitale Archivierung
- Fallaktenpreis für die ergänzende revisionssichere Archivierung von elektronischen Dokumenten beim AN p.a.
2. Kodierungsunterstützung
- inhaltliche Erschließung der digitalisierten Dokumente für den Kodierungs-/MDK Prozess
- Vollständigkeitsprüfung der Akten anhand eines vom AG definierten Prüfkatalogs, insbesondere für die Fallakten, die Gegenstand von MDK-Prüfungen sind.
7.2. Sonstige Kosten / Optional
Zur Angebotserstellung ist eine Begehung mit vorheriger Präsentation von Musterakten verpflichtend. Entsprechende Termine sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Je Bieter sind maximal zwei Vertreter zugelassen. Foto-, Video- oder Sprachaufzeichnungen sind unzulässig.
Wir bitten um schriftliche Anmeldung der Personen
E-Mail: [gelöscht]
Termine sind maximal bis einschließlich 30.03.2023 möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vollständige und revisionssichere digitale Archivierung von stationären und ambulanten Patientenakten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48161
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Etwaige Rügen sind schriftlich über die eVergabe-Plattform anzubringen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den AG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.