Umsetzung von Stationen / Elementen für drei Erlebniswege im Biosphärenreservat Drömling Referenznummer der Bekanntmachung: 23-05 Elemente Erlebniswege
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oebisfelde-Weferlingen
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.biosphaerenreservat-droemling.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung von Stationen / Elementen für drei Erlebniswege im Biosphärenreservat Drömling
Umsetzung von Stationen / Elementen für drei Erlebniswege im Biosphärenreservat Drömling
Sachsen-Anhalt, 39646 Oebisfelde-Weferlingen, OT Buchhorst, Gemarkung Buchhorst
Umsetzung von Stationen / Elementen für drei Erlebniswege im Biosphärenreservat Drömling
siehe Abschnitt III. Teilnahmebedingungen
Um- und Ausbau der Informationsstelle "Altes Schöpfwerk Buchhorst" zu einem "Natura 2000 - Informationszentrum Drömling" mit historischen Moordammkulturen und Landnutzungssystemen
Aktenzeichen: 407.1.12-60128/630116000067
Zu Punkt II.1.2.) Weitere CPV-Codes: 79820000-8 Dienstleistungen des Druckgewerbes; 79823000-9 Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung
Zu Punkt II.2.7) idie Vertraslaufzeitg beginnt mit der Zuschlagserteilung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, gemäß § 19 MiLoG i.V.m. § 6 WRegG die Abfrage beim Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt vornehmen, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Vorlage des Nachweises der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt (www.pq-abst.de) bzw. AVPQ (https://www.amtliches-verzeichnis.ihk.de/) oder Vorlage folgender gültiger Einzelnachweise:
- Gewerbeanmeldung/-Ummeldung in Kopie oder Steuernummer oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist,
- aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
- Bewerbererklärung gemäß RdErl. d. MW vom 21.11.2008-41-32570/3, MBL. LSA Nr. 16/2009 vom 11.05.2009
- Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen
- gültiger Nachweis einer branchenüblichen Berufshaftpflichtversicherung (Kopie des Teils der Police/des Nachweises/der Bestätigung, aus dem/der sich die versicherten Risiken sowie die entsprechenden Deckungssummen ergeben)
Darüber hinaus (nicht Bestandteil des ULV/AVPQ) sind folgende Nachweise/Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen:
- Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Erklärung über den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, der mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist
- Datenschutzhinweise der Vergabestelle des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalts vertreten durch die Biosphärenreservatsverwaltung Drömling Sachsen-Anhalt
- ggf. Bewerber- und Bietergemeinschaftserklärung
Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben.
Sollte eine Bewerbergemeinschaft ein Teilnahmeantrag abgeben, so sind die vorstehend angeführten Eignungsnachweise von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
- Für Nachunternehmer sind die Bewerbererklärung Sachsen-Anhalt sowie die Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen und sämtliche zutreffenden Nachweise ausgefüllt und in Textform einzureichen.
Vorlage von mindestens drei vergleichbaren Referenzangaben (Formblatt verwenden) aus den letzten fünf Kalenderjahren, jeweils mit folgenden Angaben:
- Auftraggeber, Ansprechpartner, Telefonkontakt, Auftragswert, Zeitraum der Leistungsausführung
- Angabe, ob die Referenzangabe aus dem Naturbereich stammt (z. B. Moor, Wasser, Tiere, Pflanzen etc.)
- Angabe, ob die Referenzleistung in einem Schutzgebiet bzw. unter Bedachtnahme auf naheliegende Schutzgebiete umgesetzt wurde
- Angabe, ob die Inhalte der zu vermittelnden Themen der Referenzleistung im eigenen Unternehmen aufbereitet worden sind
- Angabe, ob die interaktiven Stationen/Objekte der Wissensvermittlung zum überwiegenden Teil im eigenen Unternehmen gefertigt wurden
- Unterlagen zur jeweiligen Referenzangabe zu innovativen, optischen und unterschiedlichen interaktiven / spielerischen Angeboten
- Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA)
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA)
- Ergänzende Vertragsbedingungen (zu den §§ 13, 17 und 18 TVergG LSA)
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere Bewerberinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal Sachsen-Anhalt veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bewerber ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren.
Datenschutzklausel:
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).