Vergabe Planungsleistungen nach § 43 HOAI „Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit bei Stat. 65+15 des Gladauer Bachs (LP 1-4)“ gemäß § 17 Abs. 1 VgV Referenznummer der Bekanntmachung: 306B_22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Genthin
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Postleitzahl: 39307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abante.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Planungsleistungen nach § 43 HOAI „Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit bei Stat. 65+15 des Gladauer Bachs (LP 1-4)“ gemäß § 17 Abs. 1 VgV
Das Vorhaben umfasst den Umbau der Stauanlage im Ortsteil Krüssau und die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Gladauer Bachs bei Stat. 65+15 unter Beachtung und zur Umsetzung der Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
Genthin, DE
Das Vorhaben umfasst den Umbau der Stauanlage im Ortsteil Krüssau und die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Gladauer Bachs bei Stat. 65+15 unter Beachtung und zur Umsetzung der Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
Az: 6312-22-000003
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Architekten oder des bauvorlageberechtigten Ingenieurs gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d.i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) benennen.
Die Berufsqualifikation ist nachzuweisen. Als Nachweis werden akzeptiert:
- eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Architektenliste der jeweils zuständigen Architektenkammer bzw. in die Liste bauvorlageberechtigter Ingenieure der Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie sowie auf die Maßgaben des richtlinienkonform auszulegenden § 64 Abs. 4 bis 6 BauO LSA wird ausdrücklich hingewiesen;
- bei juristischen Personen – zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen – einen aktuellen Handelsregisterauszug i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen;
- der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als sechs Monate sein.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eintragungen bzw. Auszüge für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen.
Nachzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut mit einer jährlichen Deckung von:
• mindestens 2,5 Mio. Euro für Personenschäden und
• mindestens 1,0 Mio. Euro für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
• Je Schadensfall 2-fach maximiert
Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Der Nachweis bzw. die Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Berufshaftpflicht mit einer geringen Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (oder mehrerer) in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung im Sinne der oben genannten Kriterien abgeschlossen bzw. die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen erhöht wird. Ein entsprechender Nachweis ist in diesem Fall noch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Mindestanforderung an die Wertungsfähigkeit des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag muss die nachstehenden Anforderungen a) und b) erfüllen. Zu diesem Zweck ist mit dem Teilnahmeantrag mindestens eine Referenz einzureichen; es dürfen bis zu drei Referenzen eingereicht werden. Erfüllt nicht mindestens eine der eingereichten Referenzen die nachstehenden Anforderungen a) und b), wird der Teilnahmeantrag insgesamt ausgeschlossen. Zur Beurteilung der Anforderung b) können mehrere Referenzen zusammenbetrachtet werden, soweit jede von ihnen auch bei isolierter Betrachtung die Anforderung a) erfüllt.
Die Anforderungen a) und b) lauten:
a) Erbringungszeitraum der Leistung:
Die Leistung muss eine Objektplanungsleistung – Leistungsbild Ingenieurbauwerke i. S. d. § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12 Nummer 12.1. zur HOAI gewesen sein und die Leistungserbringung muss nach dem 01.01.2010 begonnen und spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge erbracht worden sein.
b) Bestandteile der Leistungserbringung:
Die Leistung muss eine Objektplanungsleistung – Leistungsbild Ingenieurbauwerke i. S. d. § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12 Nummer 12.1. zur HOAI gewesen sein und alle wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 umfasst haben.
Hinweis:
Jeder Bieter muss mindestens 1 Referenz und darf bis zu 3 Referenzen einreichen. Die erzielten Punkte aus der Bewertung der (bis zu 3) eingereichten Referenzen werden addiert. Reicht ein Bewerber mehr als drei Unternehmensreferenzen ein, so hat er anzuzeigen, welche drei Referenzen gewertet werden sollen.
Mindestanforderung an die Wertungsfähigkeit jeder Referenz:
Als Referenzleistungen werden nur anerkannt Objektplanungsleistungen – Leistungsbild Ingenieurbauwerke i.S. d. § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12 Nummer 12.1. zur HOAI, die sich auf eine Anlage des Wasserbaus i. S. d § 41 Nr. 3 HOAI bezogen haben. Die Leistungserbringung muss nach dem 01.01.2010 begonnen und spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge erbracht worden sein.
siehe oben Ziffer III 1.1 dieser Bekanntmachung
Es sind folgende Eigenerklärungen bzw. Unterlagen für den Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer mit gleichzeitiger Eignungsleihe zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen
IM TEILNAHMEWETTBEWERB EINZUREICHENDE UNTERLAGEN
Anlage 306B_2 Teilnahmeantrag und Eigenerklärungen
Anlage 306B_2.1 Übersicht über die Projektbeteiligten
Anlage 306B_2.2 Erläuterungen zur Selbstreinigung
Anlage 306B_2.3 Versicherungsnachweis
Anlage 306B_2.4 Referenzblatt
Anlage 306B_2.5 Nachweis Berufsqualifikation (vgl. Anlage 306B_8 Eignungsmatrix mit Erläuterungen)
Anlage 306B_3 Ergänzende Vertragsbedingungen TVergG LSA
Anlage 306B_4 Beachtung der Kernarbeitsnormen
Anlage 306B_5 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz
Anlage 306B_6 Erklärung zur Tariftreue und Entgeltlichkeit
Anlage 306B_7 Erklärung Bewerbergemeinschaft
Anlage 306B_11 Datenschutzerklärung
Anlage 306B_12 Eigenerkl.SM&techn.-organ.Maßn.
Anlage 306B_13 Eigenerklärung VO-2022-833
ggf. weitere Unterlagen gemäß Teil V von "Teilnahmeantrag und Eigenerklärungen"
IN DER VERHANDLUNGSPHASEN BZW. ANGEBOTSPHASEN EINZUREICHNDE UNTERLAGEN
Angebotsvordruck
Anlage 306B_14 Preisblatt
Zahlungsplan
Unternehmensvorstellung (Inhalt beachte Ziffer 2.1 Anlage 306B_Zuschlagskriterien und Erläuterungen)
Vorgehenskonzept (Inhalt beachte Ziffer 2.2 Anlage 306B_9 Zuschlagskriterien mit Erläuterungen)
optional: Verhandlungsvorschläge
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist Anlage 306B_7 Erklärung Bewerbergemeinschaft auszufüllen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die Absicht Unterauftragnehmer zu beauftragen ist in Anlage 2 Teilnahmeantrag und Eigenerklärungen entsprechend anzuzeigen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Unterlagen 1. bis 6. auch von Unteruaftragnehmern ohne gleichzeitige Eigungsleihe gesondert anzufordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestim-mungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalenderta-gen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung ge-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Ta-gen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekam-mer Sachsen-Anhalt zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprü-fungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Ver-trags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auf-tragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unter-nehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).