Vergabe Planungsleistungen nach § 43 HOAI „Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit bei Stat. 65+15 des Gladauer Bachs (LP 1-4)“ gemäß § 17 Abs. 1 VgV Referenznummer der Bekanntmachung: 306B_22

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Unterhaltungsverband "Stremme/Fiener Bruch"
Postanschrift: Heinigtenweg 14
Ort: Genthin
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Postleitzahl: 39307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): abante Rechtsanwälte PartG mbB
E-Mail:
Telefon: +49 341238203-12
Fax: +49 341238203-29
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abante.eu
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2761726/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://evergabe.sachsen-anhalt.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe Planungsleistungen nach § 43 HOAI „Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit bei Stat. 65+15 des Gladauer Bachs (LP 1-4)“ gemäß § 17 Abs. 1 VgV

Referenznummer der Bekanntmachung: 306B_22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Vorhaben umfasst den Umbau der Stauanlage im Ortsteil Krüssau und die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Gladauer Bachs bei Stat. 65+15 unter Beachtung und zur Umsetzung der Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Hauptort der Ausführung:

Genthin, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Vorhaben umfasst den Umbau der Stauanlage im Ortsteil Krüssau und die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Gladauer Bachs bei Stat. 65+15 unter Beachtung und zur Umsetzung der Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 30/11/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Az: 6312-22-000003

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Architekten oder des bauvorlageberechtigten Ingenieurs gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.

Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d.i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) benennen.

Die Berufsqualifikation ist nachzuweisen. Als Nachweis werden akzeptiert:

- eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Architektenliste der jeweils zuständigen Architektenkammer bzw. in die Liste bauvorlageberechtigter Ingenieure der Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie sowie auf die Maßgaben des richtlinienkonform auszulegenden § 64 Abs. 4 bis 6 BauO LSA wird ausdrücklich hingewiesen;

- bei juristischen Personen – zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen – einen aktuellen Handelsregisterauszug i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen;

- der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als sechs Monate sein.

Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eintragungen bzw. Auszüge für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut mit einer jährlichen Deckung von:

• mindestens 2,5 Mio. Euro für Personenschäden und

• mindestens 1,0 Mio. Euro für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).

• Je Schadensfall 2-fach maximiert

Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Der Nachweis bzw. die Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Berufshaftpflicht mit einer geringen Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (oder mehrerer) in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung im Sinne der oben genannten Kriterien abgeschlossen bzw. die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen erhöht wird. Ein entsprechender Nachweis ist in diesem Fall noch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mindestanforderung an die Wertungsfähigkeit des Teilnahmeantrags:

Der Teilnahmeantrag muss die nachstehenden Anforderungen a) und b) erfüllen. Zu diesem Zweck ist mit dem Teilnahmeantrag mindestens eine Referenz einzureichen; es dürfen bis zu drei Referenzen eingereicht werden. Erfüllt nicht mindestens eine der eingereichten Referenzen die nachstehenden Anforderungen a) und b), wird der Teilnahmeantrag insgesamt ausgeschlossen. Zur Beurteilung der Anforderung b) können mehrere Referenzen zusammenbetrachtet werden, soweit jede von ihnen auch bei isolierter Betrachtung die Anforderung a) erfüllt.

Die Anforderungen a) und b) lauten:

a) Erbringungszeitraum der Leistung:

Die Leistung muss eine Objektplanungsleistung – Leistungsbild Ingenieurbauwerke i. S. d. § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12 Nummer 12.1. zur HOAI gewesen sein und die Leistungserbringung muss nach dem 01.01.2010 begonnen und spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge erbracht worden sein.

b) Bestandteile der Leistungserbringung:

Die Leistung muss eine Objektplanungsleistung – Leistungsbild Ingenieurbauwerke i. S. d. § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12 Nummer 12.1. zur HOAI gewesen sein und alle wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 umfasst haben.

Hinweis:

Jeder Bieter muss mindestens 1 Referenz und darf bis zu 3 Referenzen einreichen. Die erzielten Punkte aus der Bewertung der (bis zu 3) eingereichten Referenzen werden addiert. Reicht ein Bewerber mehr als drei Unternehmensreferenzen ein, so hat er anzuzeigen, welche drei Referenzen gewertet werden sollen.

Mindestanforderung an die Wertungsfähigkeit jeder Referenz:

Als Referenzleistungen werden nur anerkannt Objektplanungsleistungen – Leistungsbild Ingenieurbauwerke i.S. d. § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12 Nummer 12.1. zur HOAI, die sich auf eine Anlage des Wasserbaus i. S. d § 41 Nr. 3 HOAI bezogen haben. Die Leistungserbringung muss nach dem 01.01.2010 begonnen und spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge erbracht worden sein.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

siehe oben Ziffer III 1.1 dieser Bekanntmachung

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es sind folgende Eigenerklärungen bzw. Unterlagen für den Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer mit gleichzeitiger Eignungsleihe zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen

IM TEILNAHMEWETTBEWERB EINZUREICHENDE UNTERLAGEN

Anlage 306B_2 Teilnahmeantrag und Eigenerklärungen

Anlage 306B_2.1 Übersicht über die Projektbeteiligten

Anlage 306B_2.2 Erläuterungen zur Selbstreinigung

Anlage 306B_2.3 Versicherungsnachweis

Anlage 306B_2.4 Referenzblatt

Anlage 306B_2.5 Nachweis Berufsqualifikation (vgl. Anlage 306B_8 Eignungsmatrix mit Erläuterungen)

Anlage 306B_3 Ergänzende Vertragsbedingungen TVergG LSA

Anlage 306B_4 Beachtung der Kernarbeitsnormen

Anlage 306B_5 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz

Anlage 306B_6 Erklärung zur Tariftreue und Entgeltlichkeit

Anlage 306B_7 Erklärung Bewerbergemeinschaft

Anlage 306B_11 Datenschutzerklärung

Anlage 306B_12 Eigenerkl.SM&techn.-organ.Maßn.

Anlage 306B_13 Eigenerklärung VO-2022-833

ggf. weitere Unterlagen gemäß Teil V von "Teilnahmeantrag und Eigenerklärungen"

IN DER VERHANDLUNGSPHASEN BZW. ANGEBOTSPHASEN EINZUREICHNDE UNTERLAGEN

Angebotsvordruck

Anlage 306B_14 Preisblatt

Zahlungsplan

Unternehmensvorstellung (Inhalt beachte Ziffer 2.1 Anlage 306B_Zuschlagskriterien und Erläuterungen)

Vorgehenskonzept (Inhalt beachte Ziffer 2.2 Anlage 306B_9 Zuschlagskriterien mit Erläuterungen)

optional: Verhandlungsvorschläge

Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist Anlage 306B_7 Erklärung Bewerbergemeinschaft auszufüllen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Die Absicht Unterauftragnehmer zu beauftragen ist in Anlage 2 Teilnahmeantrag und Eigenerklärungen entsprechend anzuzeigen.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Unterlagen 1. bis 6. auch von Unteruaftragnehmern ohne gleichzeitige Eigungsleihe gesondert anzufordern.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/06/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 03/07/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 25/09/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt 1. und 2. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland
E-Mail:
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestim-mungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalenderta-gen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung ge-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Ta-gen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekam-mer Sachsen-Anhalt zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprü-fungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Ver-trags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auf-tragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unter-nehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/05/2023