Erstellung Flächennutzungsplan Referenznummer der Bekanntmachung: 102_SOL_02-2022-0010.2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oschersleben (Bode)
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39387
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oscherslebenbode.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung Flächennutzungsplan
Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes für die Gesamtstadt Oschersleben (Bode)
Oschersleben (Bode)
Leistungsbild Flächennutzungsplan nach §18 HOAI (2021) entsprechend der Größe des Plangebietes. Nach den umfänglichen Eingemeindungen der Jahre 1999 bis 2010 bereitet die Stadt Oschersleben (Bode) die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes vor. Die letzten "Darstellungen der sich aus der beabsichtigten Entwicklung ergebenden Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde" (BauGB § 5 Abs. 1) für die Kernstadt und die Ortsteile Andersleben, Emmeringen, Günthersdorf, Jakobsberg und Neubrandsleben stammt aus dem Jahr 1993. Weitere rechtsgültige Flächennutzungspläne im Stadtgebiet liegen vor für • Alikendorf (1992), • Altbrandsleben (1992), • Ampfurth (1994), • Beckendorf-Neindorf (1993), • Groß Germersleben (1992, 1. Änderung 2006), • Hadmersleben (1995, 3. Änderung 2007), • Hornhausen (1992), • Klein Alsleben (1995), • Klein Oschersleben (1992, 2. Änderung 2002), • Peseckendorf (2009) und • Schermcke (1994). Ein Flächennutzungsplanentwurf für die Gemarkung Hordorf wurde nie rechtskräftig. Seitdem haben sich nicht nur die demographische, gesellschaftliche und strukturelle Entwicklung geändert, sondern auch die Bedingungen der Neuinanspruchnahme von unbeplanten Flächen erschwert, so dass die Darstellungen nicht mehr mit den planerischen Zielen der Stadt übereinstimmen. Das Ziel ist die Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet. Der Flächennutzungsplan wird in Übereinstimmung mit dem Landesentwicklungsplan und dem aktuell 2.Entwurf des regionalen Entwicklungsplanes flächendeckend für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den nächsten ca. 15 Jahren in den Grundzügen dar. Bei der Vielzahl, der Komplexität und dem Flächenausmaß der anstehenden Änderungen des Flächennutzungsplans wird von einer kompletten Neuaufstellung ausgegangen. Erforderlich sind die gleichen Arbeits- und Verfahrensschritte wie bei der Erstaufstellung eines Flächennutzungsplans (§§ 2 bis 4 BauGB). • Überprüfung und Auswertung der Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung • Aktualisierung von Daten und Sachständen. Einarbeitung der teilräumlichen Flächennutzungspläne in ein Gesamtwerk. • Aufstellung eines erstmaligen Flächennutzungsplans in Teilräumen • Erstellung eines Umweltberichtes Die Neuaufstellung erfolgt unter Einbeziehung vorhandener Ergebnisse anderer Projekte/Untersuchungen • Integriertes Stadtentwicklungskonzept Teil A von 2017 und Teil B / Die Ortschaften • PV-Anlagen - gesamträumlichen Konzept • Biogasanlagen - gesamträumliches Konzept • Wohnbaulandkonzept • Kleingartenentwicklungskonzept (in Bearbeitung) • Einzelhandelskonzept (in Bearbeitung) Die Schritte für die Erarbeitung einer genehmigungsfähigen Planfassung des Flächennutzungsplans der Stadt Oschersleben (Bode) orientieren sich an dem Leistungsbild der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Das Verfahren zur Aufstellung bzw. Änderung des Flächennutzungsplanes wird wesentlich in den §§ 1 - 7 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Neuaufstellung eines ganzheitlichen Flächennutzungsplanes. In die Neuaufstellung sind alle städtebaulichen Belange einzubeziehen. Dies trifft insbesondere auf Klima-, Umwelt- und Naturschutzbelange zu, die als Abwägungsmaterial umfassend aktuell ermittelt, gewichtet und untereinander abgewogen werden müssen. Mit der Neuaufstellung ist eine Umweltprüfung durchzuführen, in welcher hauptsächlich die Belange nach § 1 Abs. 6 N. 7 BauGB sowie § 1a BauGB Gegenstand sind. Dem FNP wird ein Zeithorizont von 10-15 Jahren zu Grunde gelegt. Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrages sind die Leistungsphasen 1-3 sowie besondere Leistungen der Bauleiplanung: Flächennutzungsplan gem. § 18 in Verbindung mit den Anlagen 2 und 9 der HOAI 2021 Aufgaben • Überprüfung und Auswertung der Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung • Aktualisierung von Daten und Sachständen. • Anpassung der Flächennutzungsplanung an das Integrierte Stadtentwicklungskonzept von 2017. • Einarbeitung der teilräumlichen Flächennutzungspläne in ein Gesamtwerk. • Aufstellung eines erstmaligen Flächennutzungsplans in Teilräumen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erstellung Flächennutzungsplan
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenfels
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://wenzel-drehmann-pem.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/