Bereitstellung Internetportal zum Fahrradleasing sowie Konzeption und Abwicklung des Fahrradleasing für Beschäftigte der Landeshauptstadt Magdeburg 30-ZV-0120/23 Referenznummer der Bekanntmachung: 30-ZV-0120/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.magdeburg.de/Start/B%C3%BCrger-Stadt/Verwaltung-Service/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung Internetportal zum Fahrradleasing sowie Konzeption und Abwicklung des Fahrradleasing für Beschäftigte der Landeshauptstadt Magdeburg 30-ZV-0120/23
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Schaffung eines Internetportals sowie die Abwicklung eines Fahrrad-Leasingmodells für alle Beschäftigten der Landeshauptstadt Magdeburg. Abzuwickeln durch den Anbieter sind folgende Punkte:
- Leasing der Fahrräder
- Abwicklung von Bestellungen, Aus- und Rückgaben
- Serviceleistungen wie Inspektion, Wartung und Reparaturen
- Versicherung und Mobilitätsservice
- Unterstützung bei Garantie- und Gewährleistungsansprüchen
- Management der Leasing- und Versicherungsverträge und
-Schadens- und Störfallabwicklung
Magdeburg
Anzubieten sind die Vermittlung von Leasingverträgen inklusive der geforderten Serviceleistungen.
Der sich ergebende tatsächliche Bedarf ist nicht bekannt. In einer Umfrage haben rd. 300 Mitarbeitende Interesse am Fahrradleasing geäußert.
Für jedes Fahrrad ist ein Leasing-Einzelvertrag abzuschließen. Der in diesem Zusammenhang notwendige Überlassungsvertrag wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber im Online-Auftritt (Portal) des Auftragnehmers vorgehalten. Der Einzelleasingvertrag/ Überlassungsvertrag endet mit Ablauf der vertraglich bestimmten Leasingzeit von 36 Monaten. Die Leasing-Einzelverträge sind unabhängig von der Laufzeit des Rahmenvertrages.
Eine Durchführung der Dienstleistung ist zu gewährleisten, auch wenn der Einzel-Leasingvertrag im letzten Monat des Rahmen-Leasing-Vertrages abgeschlossen wurde.
Als Leasingobjekt kommen sowohl Fahrräder und Elektrofahrräder/ Pedelecs, die verkehrstechnisch als Fahrräder eingestuft sind (ohne Kennzeichen- und Versicherungspflicht) in Betracht. Hierzu zählen auch Fahrräder, die über einen Hilfsantrieb verfügen, der eine Beschleunigung des Fahrzeugs auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten oder Kurbeln des Fahrers, ermöglicht (Anfahr- oder Schiebehilfe). Gegenstand der Entgeltumwandlung kann somit nur ein Fahrrad im Sinne des § 63 a StVZO sein. Im Rahmen des Leasings dürfen Fahrräder bis zum Wert von 7.000,00 Euro brutto einschließlich leasingfähigen Zubehörs und etwaiger Sonderausstattungen oder konfigurierbarer Extras angeboten werden. Maßgeblich für den Preis des Fahrrads ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs, Großhändlers oder Einzelhändlers einschließlich der Umsatzsteuer (§4 Abs. 2 TV Fahrradleasing). Mitarbeiter der Landeshauptstadt Magdeburg haben freie Händlerwahl entsprechend der angebotenen Standorte/ Händler.
Der Auftragnehmer stellt für die Auftragsabwicklung ein kostenfreies, übersichtliches und intuitiv bedienbares browserbasiertes Online-Portal zur Verfügung, über das die Leasing-Einzelvertrage samt allgemeiner Leasingbedingungen zum Fahrradleasing verwaltet werden.
Der Auftraggeber erwartet einen aufwandsarmen, digitalen Prozess, der folgende Struktur aufweist und die folgenden Anforderungen erfüllt:
- Online-Portal mit Arbeitgeberbereich und Beschäftigtenbereich, Händlersuche, Erinnerungsfunktion und Dokumentation für die Durchführung der fälligen Inspektionen, Vergleichsrechner, Berichtswesen mit Darstellung Anzahl der Teilnehmenden, Preisegmente der geleasten Fahrräder, Fahrradantrieb, Standorte der in Anspruch genommenen Händler.
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Der ggf. notwendig werdende Testlauf des Portals wird durch Beschäftigte der Landeshauptstadt Magdeburg erfolgen und geht in die Wertung des eingereichten Konzeptes ein ebenso die Bedienbarkeit während der Laufzeit.
- Hotline
- Sicherstellung der Verfügbarkeit der gesamten Einzelleasingvertragslaufzeit
- IT-Sicherheit
Mindestvoraussetzungen Leasing:
- mindestens jährlich eine Inspektion zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrrades (UVV-konform)
- Full-Service-Vertrag
- Zahlung per Lastschriftverfahren
- Sicherung der Versteuerung des geldwerten Vorteils bei Übernahme des Fahrrads nach Leasingende + Übernahme aller dadurch anfallenden Kosten. (ESTGB §37B)
- Vollkaskoversicherung mit Versicherungsschutz für Absicherung bei Unfallschäden, Transportschäden, Sturzschäden, Fallschäden, Elektronikschäden, Elementarschäden, Bedienungsfehler, Handhabungsfehler, Diebstahl- inkl. Teildiebstahl, Raub, Vandalismus, Schäden durch Dritte, Feuchtigkeitsschäden am Akku, Produktions-, Konstruktions- und Materialfehler
- Keine Kostendeckelung
- Keine Selbstbeteiligung
- Keine Bagatellschadensgrenze
- Schäden und Folgeschäden durch defekte Akkus sind versichert
- Zeitwertentschädigung mit einer GAP-Deckung, insbesondere für den Fall von Diebstahl oder Totalschaden, enthalten)
- Eigenverschulden versicherbar
- Europaweiter Versicherungsschutz 24/ 7
- Schadenabwicklung ausschließlich über den Fachhändler (keine Beteiligung der Landeshauptstadt Magdeburg)
- Private Mitbenutzung durch Familienangehörige soll gegeben sein
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- Vertragsbeendigung bei Störfällen: z.B. bei Tod, Kündigung/ Ausscheiden des Mitarbeiters, Wegfall der Gehaltszahlung usw.
- Online-Portal, Hotline (Siehe Ausführung oben und in der Leistungsbeschreibung)
Die Laufzeit des Vertrages kann verlängert werden um weitere zweimal 12 Monate, sofern er nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsende durch schriftliche Erklärung des AG beendet wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen - VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019):
a) Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes
Das Formblatt 124 LD ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]).
Hinweis: Das Formblatt 124 LD ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
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2) Folgende Einzelnachweise gemäß Formblatt 124 LD sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) einzureichen:
a) Bescheinigung bzgl. einer Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (im Original, sofern gültig nur im Original)
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Weitere Inhalte des Formblattes 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen - VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019) die nicht dem Punkt III.1.1.) zugeordnet wurden, sind unter den Abschnitten III.1.2), III.1.3) und VI.3) aufgelistet.
1) Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen - VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019):
a) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
b) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Das Formblatt 124 LD ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]).
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2) Folgende Einzelnachweise gemäß Formblatt 124 LD sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) einzureichen:
a) Vorlage eines rechtskräftig bestätigten Insolvenzplanes (sofern zutreffend)
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3) Zur fachlichen Angebotsauswertung sind mit dem Angebot vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen:
- keine
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4) Zur fachlichen Angebotsauswertung sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen:
- keine
1) Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen - VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019):
a) Angaben zu Leistungen aus den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
b) Angaben zu den Arbeitskräften, dass die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistungen zur Verfügung stehen
Das Formblatt 124 LD ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]).
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2) Folgende Einzelnachweise gemäß Formblatt 124 LD sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) einzureichen:
a) Benennung von mindestens drei mit der zu vergebenen Leistung vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Jahren (Mindestangaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum)
b) Benennung der Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten
c) Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen für die ausgeschriebene Leistung
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3) Zur fachlichen Angebotsauswertung sind mit dem Angebot vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen:
- keine
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4) Zur fachlichen Angebotsauswertung sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen:
- Teststellung Software und Vorstellung Konzept
1) Der Auftraggeber wird für den Wirtschaftsteilnehmer, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern und/oder einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister. Wird eine derartige einschlägige Registerauskunft vom Herkunftsland oder vom Niederlassungsstaat des ausländischen Wirtschaftsteilnehmers nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Wirtschaftsteilnehmers ersetzt werden (§ 48 Abs. 4 VgV).
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2) Mit dem Angebot ist vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen:
- Eigenerklärung - Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 - mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder im Original
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3) An die Auftragsdurchführung werden zusätzliche soziale Kriterien gestellt. Daher sind mit dem Angebot vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß dem Tariftreue- und Vergabegesetz (TVergG LSA) Eigenerklärungen (mit qualifizierter elektronischer Signatur oder im Original) zu folgenden Paragraphen einzureichen:
- § 11 Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit,
- § 14 Eigenerklärung zum Einsatz von Nachunternehmern oder Verleihern.
Diese Formblätter liegen den Ausschreibungsunterlagen bei.
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4) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Eigenerklärungen (mit qualifizierter elektronischer Signatur oder im Original) gemäß TVergG LSA von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) einzureichen:
- § 11 Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit.
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Weitere Bedingungen sind unter Abschnitt VI.3) aufgelistet.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen - VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Das Formblatt 124 LD ist im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der Vergabestelle vorzulegen, wenn dieses Formblatt nicht Bestandteil des eingereichten Angebotes ist. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen.
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WICHTIGER Hinweis: Ein präqualifiziertes Unternehmen hat sicherzustellen, dass hinterlegte Referenzen auf die ausgeschriebene Leistung anzuwenden sind. Dabei gelten die Anforderungen entsprechend dem Formblatt 124 LD (siehe Ausschreibungsunterlagen).
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Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen - VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019):
a) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt
b) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
c) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Das Formblatt 124 LD ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]).
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Folgende Einzelnachweise gemäß Formblatt 124 LD sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) einzureichen:
a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (im Original, sofern gültig nur im Original)
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Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Angebotsschreiben (VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019)
- Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
- Wenn nicht das Leitfabrikat eingereicht wird, sondern ein gleichwertiges Produkt, ist diese Gleichwertigkeit mit dem Angebot nachzuweisen. Dies gilt für jede Position in der Leistungsbeschreibung mit einer Leitfabrikatsvorgabe.
- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (VHB - Bund - Ausgabe 2017) (soweit erforderlich)
- Namentliches Verzeichnis der Leistungen von Nachunternehmern und Verleihern (soweit erforderlich)
- Alternative zum Formblatt 124 LD: Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer vom präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft
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Des Weiteren sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
- Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen (VHB - Bund - Ausgabe 2017)
- Alternative zum Formblatt 124 LD: Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe])
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Sämtliche Bescheinigungen/Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst wurden, sind entsprechende Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
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Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Angebotseinreichungsphase (z.B. Bereitstellung von Bieterinformationen) erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben u.a. bei Bieterfragen und beim Hochladen von elektronischen Angeboten AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, zu verwenden. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Auswertungsphase erfolgt grundsätzlich elektronisch über diese eVergabe-Plattform. Die Vergabestelle stellt gegebenenfalls notwendige Informationen, Nachforderungen, Aufklärungsaufforderungen usw. über diese Plattform zur Verfügung sowie bei Erfordernis auch über einen anderen Kommunikationskanal. Es ist erforderlich, dass sich die Unternehmen auf der eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de registrieren. Zur Angebotseinreichung ist ausschließlich AnAWeb von den Unternehmen zu verwenden. Das Angebotsschreiben ist mindestens in Textform elektronisch einzureichen. Die Eigenerklärungen nach §§ 11 und 14 TVergG LSA sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, ebenso bei den von der Vergabestelle konkret benannten nachzureichenden und auf gesondertes Verlangen einzureichenden Erklärungen. Behelfsweise können die Erklärungen, die einer qualifizierten elektronischen Signatur bedürfen, im Original unter Einhaltung der entsprechend gesetzten Fristen eingereicht werden (das mindestens in Textform elektronisch einzureichende Angebot ist davon ausgenommen). Grundsätzlich sind die geforderten Unterlagen von den Unternehmen entsprechend der konkret benannten Vorgaben der Vergabestelle einzureichen.
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Weitere Informationen finden Sie in der beigefügten Datei "Anleitung zur Abgabe von elektronischen Angeboten" sowie auf Seite 1 des Angebotsteils.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.magdeburg.de/Start/B%C3%BCrger-Stadt/Verwaltung-Service/Ausschreibungen