Interdisziplinärer Realisierungswettbewerb Schloss Neuenburg
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gommern
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Postleitzahl: 39279
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]56
Fax: [gelöscht]97
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kulturstiftung-st.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.urbaneprojekte.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Interdisziplinärer Realisierungswettbewerb Schloss Neuenburg
Die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt plant unter Betrachtung der Burganlage in ihrer Gesamtheit den kulturtouristischen Um- und Ausbau der Vorburg der oberhalb der Stadt Freyburg (Unstrut) gelegenen historischen Schlossanlage Neuenburg. Das mit seiner exponierten Lage landschaftsprägende Schloss Neuenburg geht auf eine Ende des elften Jahrhunderts gegründete hochmittelalterliche Burganlage zurück und wurde im Laufe seiner Geschichte mehrfach umgebaut. Heute stellt es ein Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung dar, das in der Kernburg u.a. ein Museum beherbergt.
Die mit einer Fläche von ca. 3 ha überaus große und mit zwei Bergfrieden ausgestattete Vorburg soll nun baulich um ein Besucherinformationszentrum, ein Werkstatt- und Verwaltungsgebäude als Lückenschluss in der Kernburg und einen Veranstaltungssaal ergänzt sowie im Freiraum neu gestaltet und hinsichtlich der Besucherführung geordnet werden. Für die ca. 1.000 m2 Nutzungsfläche Neubau einschließlich notwendiger Mauersanierungen gehen die Auslober von ca. 20 Mio. Euro Gesamtbausumme inklusive ca.1,5 Mio. Euro für die Freianlagenplanung aus. Die Maßnahme wird über ein Sonderinverstitionsprogramm aus öffentlichen Fördermitteln finanziert.
Um die Umsetzung der anspruchsvollen Baumaßnahme in einer hohen architektonischen und landschaftsarchitektonischen Qualität zu gewährleisten, lobt die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt unter besonderer Beachtung des denkmalpflegerischen Stellenwerts der Gesamtanlage einen interdisziplinären Wettbewerb für Architekten in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten aus. Der Wettbewerb wird als nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit 15 Teilnehmern durchgeführt, von denen vier vom Auslober gesetzt werden. Dem Wettbewerb schließt sich ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern nach VgV an. Der Auslober wird – unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts – unter den in § 8 Abs. 2 RPW genannten Voraussetzungen einem der Preisträger die weitere Bearbeitung mit den Leistungen für die Objektplanung Gebäude und die Freianlagenplanung gemäß HOAI übertragen. Vorgesehen ist die Beauftragung der Leistungsphasen (LPH) 1–9 HOAI. Aufgrund der mit der Beauftragung in Verbindung stehenden Förderbedingungen muss die Beauftragung stufenweise erfolgen, in der ersten Stufe zunächst in den LPH 1–2. Eine schrittweise Weiterbeauftragung ist vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Teilnahme am Wettbewerb müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:
– fristgerechter Eingang der Bewerbung
– Verwendung des zur Verfügung gestellten, vollständig ausgefüllten und an den geforderten Stellen unterschriebenen Bewerbungsbogens und Einreichung mit den im Bewerbungsbogen geforderten Nachweisen und Erklärungen, bestehend aus
a) 1. Angaben zum Bewerber bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft
b) 2. Angaben zur beabsichtigten Vergabe von Unteraufträgen gemäß § 36 VgV
c) 3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB; bei Bewerbergemeinschaften ist diese Erklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft separat abzugeben
d) 4. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß § 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV
e) 5. Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV durch Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für den Architekten von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, für den Landschaftsarchitekten von mindestens 1,5 Mio EUR für Personenschäden und 0,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert; der Nachweis darf nicht älter sein als 12 Monate zum Tag der Bewerbungsfrist; werden die Deckungssummen oder die zweifache Maximierung nicht erreicht, ist eine Bestätigung des Versicherers vorzulegen, dass dieser die geforderten Deckungssummen/die Maximierung im Auftragsfall zusagt oder eine Absichtserklärung des Bewerbers abzugeben, die Versicherungssummen im Auftragsfall anzupassen; bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
f) 6. Angaben zu Referenzen
Als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind als Mindestanforderungen zur Teilnahme am Wettbewerb gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV vier mit der Wettbewerbsaufgabe vergleichbare Referenzen mit den im Dokument 2023_05_26_referenzen.pdf (siehe Auftragsunterlagen) enthaltenen Anforderungen nachzuweisen und zur Prüfung durch den Auftraggeber auf jeweils maximal 1 Blatt DIN A4 darzustellen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die jeweilige Referenz nur von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht wird.
g) Wenn zutreffend: Erklärung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft; Die Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft auszufüllen. Bei der Bildung von Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft auszufüllen.
Erfüllen mehr Bewerber die Mindestanforderungen, als Teilnehmer zum Wettbewerb ausgewählt werden sollen, entscheidet das Los über die Teilnahme am Wettbewerb.
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind Architekten in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten. Bewerber müssen die Teilnahmeberechtigung für beide Fachdisziplinen Architekt und Landschaftsarchitekt erfüllen. Dies kann innerhalb einer Büroorganisation oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft erfolgen. Teilnahmeberechtigung siehe VI.3) 1.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten die folgenden Kriterien zugrunde legen (Die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar).
– Städtebauliches und freiräumliches Gesamtkonzept
– Fortschreibung des bauhistorischen, denkmalgeschützten Kontextes
– Architektonische und gestalterische Qualität
– Freiräumliche Qualität
– Funktionalität (Besucherführung, Anbindung an den baulichen Bestand, Zugänglichkeit, innere Erschließung, Barrierefreiheit, Anlieferung, Müllentsorgung)
– Nutzbarkeit (Nutzerkomfort, Raumqualitäten)
– Ressourceneffizienz, Baustoffe, Einsatz erneuerbarer Energien
– Wirtschaftlichkeit (Flächeneffizienz, Kosten)
Der Auslober stellt für Preise und Anerkennungen eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 126.000 EUR zzgl. MwSt. zur Verfügung.
66.000 Euro werden als Preisgeld wie folgt auf drei Preise und zwei Anerkennungen aufgeteilt:
1. Preis 26.500 EUR
2. Preis 16.500 EUR
3. Preis 10.000 EUR
2 Anerkennungen je 6.500 EUR
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann gemäß § 7 Abs. 2 RPW 2013 durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
60.000 EUR werden als Aufwandsentschädigung zu gleichen Teilen unter allen Teilnehmenden aufgeteilt, die fristgerecht eine den Anforderungen der Auslobung entsprechende Wettbewerbsarbeit einreichen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungs-Nachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie) entspricht.
Zusätzlich sind im Team dem Architekten in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen teilnahmeberechtigt, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt berechtigt sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt/-in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungs-Nachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie) entspricht.
Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der verantwortliche Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
2. Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen werden kostenfrei über den unter I.3) aufgeführten Link zum Download bereit gestellt: https://www.urbaneprojekte.de.
3. Rückfragen zur Bewerbung
Rückfragen können während der Bewerbungsphase bis zum 16.06.2023 ausschließlich schriftlich per E-Mail an die Adresse [gelöscht] gesendet werden. Eingegangene Rückfragen und deren Beantwortung werden bis zum 21.06.2023 auf der Website https://www.urbaneprojekte.de zur Verfügung gestellt. Die Kenntnisnahme der Beantwortung liegt in der Verantwortung der Bewerber.
4. Einreichung der Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeanträge)
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeantragsunterlagen ist der 27.06.2023, 12.00 Uhr. Die Teilnahmeanträge sind über die in Pkt. I.3 benannte elektronische Adresse [gelöscht] ausschließlich elektronisch einzureichen. Als für den Eingang relevanter Schlusstermin zählt der beim Provider-Server ([gelöscht]) registrierte Eingangszeitpunkt. Eine davon abweichende Abgabe oder spätere Zustellung führt zum Ausschluss der Bewerbung.
Eingereichte Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Kosten für die Erstellung von Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht erstattet.
5. Verfahrenstermine:
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen am 10.07.2023
Einsendung von Rückfragen bis 18.07.2023
Rückfragenkolloquium am Schloss Neuenburg am 21.07.2023, 13.00–16.00 Uhr
Abgabe der Arbeiten (Pläne) am 15.09.2023
Abgabe der Arbeiten (Modelle) am 29.09.2023
Preisgericht am 09.11.2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3455140
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagenerkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4,161 Abs. 1 GWB).
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland