HWSB Niegripp re ED km 2,14 - Erdarbeiten und Straßenbauleistungen an der li Deichrampe Referenznummer der Bekanntmachung: 23/N/0136/GN
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Otto-von-Guericke-Straße 5
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Nord
E-Mail:
Telefon: +49 391-5810
Fax: +49 391-5811226
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB Niegripp re ED km 2,14 - Erdarbeiten und Straßenbauleistungen an der li Deichrampe
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW), Flussbereich Genthin plant die Sanierung Rampenbereiches am rechten Elbdeich bei Deich-km 2+090 als Lückenschluss zur Anbindung des Schleusendeiches des Niegripper Verbindungskanals zum rechten Elbedeich.
Der Altdeich soll soweit wie möglich erhalten bleiben und wird deshalb nur oberflächig abgetragen.
Er wird durch folgende bauliche Maßnahmen verstärkt und erweitert:
- landseitiger Stützkörper im Bereich der Rampe
- Deichverteidigungsweg auf der Berme
- Deichkronenbefestigung
Auf der Landseite sind ein Stützkörper und eine Berme mit einem Deichverteidigungsweg über eine Rampe an das anstehende Gelände anzupassen.
Die Deichkrone und die landseitige Berme sind in Asphaltbauweise zu befestigen und über die vorhandenen Wege anzubinden.
Niegripp
Die einzelnen Bauleistungen betreffen: (Längen ca.)
- 100 m Ergänzung Deichkronenkontrollweg
- 240 m Ergänzung Rampe und Deichverteidigungsweg
- 995 m Ertüchtigung der geschotterten Zuwegung am Rückstaudeich nach Bauabschluss
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)) sind entgegen der Teilnahmebedingungen MIT dem Angebot die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ steht unter dem in I.3) genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
Bei der Abgabe von Eigenerklärungen sind die Umsatzzahlen der vergangenen 3 abgeschlossenen Wirtschaftsjahre eindeutig einer Jahreszahl
zuzuordnen.
siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung
siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung
PQ oder zwei Referenzen (je Deichbau und Straßenbau)
Es ist der Tariflohn gemäß gültigen Tarifvertrag am Ausführungsort zu zahlen, jedoch mindestens 13,48 € vergabespezifisches Mindeststundenentgelt.
Für den erfolgreichen Bieter dürfen keine schwerwiegenden Vergehen gegen die §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Der erfolgreiche Bieter muss erklären, dass keine Ausschlussgründe gemäß EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine vorliegen.
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe 5 v.H. der Auftragssumme gemäß
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) § 9 EU, sofern die Auftragssumme 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt.
Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe 3 v.H. der Bruttoabrechnungssumme gemäß VOB/A § 9 EU.
Abschnitt IV: Verfahren
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
Vergabestelle Nord
Otto-von-Guericke-Straße 5
39104 Magdeburg
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zur Angebotsöffnung NICHT zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.