Einführung einer mobilen Instandhaltung und mobilen Lagerhaltung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-405-04-03-0686
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mvbnet.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung einer mobilen Instandhaltung und mobilen Lagerhaltung
Einführung einer mobilen Instandhaltung und mobilen Lagerhaltung
Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG
Otto-von-Guericke-Straße 25
39104 Magdeburg
Mit der Einführung des SAP im Jahr 2010 wurden bei der MVB Prozesse etabliert,
welche sehr stark auf Prozesse des Rechnungswesens ausgerichtet wurden. Die
Prozesse der Instandhaltung waren daher weniger gut auf die prozessuale
Ablaufgestaltung ausgeprägt. Ein mobiles Arbeiten wurde bis heute nicht eingeführt,so dass Digitalisierungsthemen im Prozessdurchlauf nicht umgesetzt worden sind.
Mit der Einführung eines Betreibermodells für die Instandhaltungsarbeiten an den
neu zu beschaffenden Straßenbahnen des Typs NGT10D und der damit
verbundenen Kommunikation und Abrechnung über den Fahrzeughersteller besteht
die Notwendigkeit, die mobile Instandhaltung und mobile Lagerhaltung einzuführen
und Prozesse zu vereinfachen und zu verschlanken. Der Fahrzeughersteller gibt
diverse Prozessen zur Abwicklung der Instandhaltung vor, welche nur durch eine
mobile Unterstützung realisiert werden können. Zur Vermeidung von
Doppelstrukturen bei der Instandhaltung von Bestands- und Neufahrzeugen müssen
diese Prozesse eine generelle Anwendbarkeit besitzen und mobil am Fahrzeug
spezifiziert werden. Eine große Herausforderung ist es, die neuen Prozesse schlank,
für alle Mitarbeiter verständlich und nachvollziehbar, sowie papierlos zu etablieren.
Ziel ist es, einen Auftragnehmer (AN) zu finden, welcher eine Software für mobile
Instandhaltung und mobile Lagerhaltung in den Straßenbahnwerkstätten
(Einsatzeignung auch in der Buswerkstatt) sowie den Ersatzteillägern des AG, mit
den in den nachfolgenden Abschnitten beschriebenen Forderungen, bietet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zum Nachweis der beruflichen Qualifikation (Ausbildungs- und Befähigungsnachweise) der für die Leistungserbringung verantwortlichen Personen
- Eigenerklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister vorliegen, ferner, dass keine Ausschlussgründe gemäß Mindestlohngesetz § 19 Abs. (1), Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 Abs. (1) Satz 1 oder 2 und Arbeitnehmerentsendegesetz § 21 Abs. (1) vorliegen, ferner, dass das Unternehmen und/oder dessen Organe nicht auf der "Anti-Terror-Liste" geführt werden
- vollständig ausgefüllte Formulare des Formularsatzes zum Landesvergabegesetz LSA
A2.1 Steht ein Projektleiter mit
Entscheidungsbefugnis als ständiger Ansprechpartner bereit? Bitte nennen Sie Qualifikation und Name.
A2.2 Welche Mitarbeiter mit Name und Qualifikation stehen bereit? Bitte hier benennen!
A2.3 Steht eine Vertretungsregelung unter den Personen aus Punkt A2.2 zur Verfügung?
A2.4 Alle Mitarbeitende für das Projekt sind am Kick-off anwesend. Wir bitten um Bestätigung (entsprechend Punkt A2.1 und A2.2).
A2.5 Projektsprache Deutsch?
A2.6 Supportsprache Deutsch?
A2.7 Können Sie einen Supportsystem für Anfragen mit Reaktionszeiten sicherstellen?
- Eigenerklärung zum Eignungsnachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
- Nachunternehmernachweis, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) tatsächlich zur Verfügung stehen.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen.
- Eigenerklärung zum Eignungsnachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
- Nachunternehmernachweis, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) tatsächlich zur Verfügung stehen.
- Angabe von mindestens einer Referenz, aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Angabe von: Firma, Projektbeschreibung, Ansprechpartner, Projektumfang
A1.1 Haben Sie oder Ihr Projektpartner Erfahrung mit der Einführung einer mobilen Instandhaltung im Öffentlichen Personennahverkehr?
A1.2 Haben Sie oder Ihr Projektpartner Erfahrung mit der Einführung einer mobilen Lagerführung?
A1.3 Können Sie zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe eine zukünftige Migration auf SAP® S/4HANA bestätigen? Gibt es einen Arbeitsstand? Bitte die entsprechenden Dokumente anfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit der Vergabe auf das Erstangebot ohne in Verhandlungen einzutreten! Grundlage: SektVO § 15 Abs. (4). Der Auftraggeber kann im Verhandlungsverfahren den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten, wenn er sich diese Möglichkeit in der Auftragsbekanntmachung oder in der Aufforderung zur Interessensbestätigung vorbehalten hat.
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Die Bieter haben die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich durchzuarbeiten und zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen, die dem Bieter übergeben wurden Unklarheiten oder verstoßen nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die MVB hierauf unverzüglich hin.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, wenn:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]