A 38, km 159+00 bis 168+500, Verkehrssicherung für Kanalreinigung und TV-Inspektion Referenznummer der Bekanntmachung: A1010300401
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
A 38, km 159+00 bis 168+500, Verkehrssicherung für Kanalreinigung und TV-Inspektion
A 38, km 159+00 bis 168+500, Verkehrssicherung für Kanalreinigung und TV-Inspektion
06246 Bad Lauchstädt
Die Verkehrssicherungsleistungen dienen der Absicherung der im Streckenabschnitt der A 38, km 159+00 bis 168+500, auf beiden Richtungsfahrbahnen, am Rand- und Mittelstreifen durchzuführenden Kanalreinigung und TV-Inspektion und beinhalten:
> Einholung der Verkehrsrechtlichen Anordnungen für Arbeitsstellen kürzerer Dauer gemäß RSA 21 für die BAB 38
> Auf- und Abbau der Verkehrssicherund DIII/1r an ~ 27 Tagen im Randbereich
> Auf- und Abbau der Verkehrssicherung DIII/1l an ~ 28 Tagen im Mittelstreifen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In III.1.1) bis III.1.3.) benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Der AG lässt Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ-VOB) erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Bitte beachten Sie, dass im Falle der Bezugnahme auf die Präqualifikation, Nachweise und Erklärungen (insbesondere vergleichbare Referenzen), die im AVPQ/ PQ-VOB enthalten sind, aber nicht den Mindestanforderungen des AG entsprechen, nicht nachgefordert werden können. Entsprechende Nachweise sind zusätzlich zum Zertifikat mit dem Angebot einzureichen. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ergänzt durch geforderte Einzelnachweise und Bescheinigungen vorzulegen.
Im Einzelnen sind folgende Angaben zu tätigen und Nachweise zu erbringen.
Mit dem Angebot:
> Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, insbesondere zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. (Der AG behält sich vor, ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 € exkl. USt. einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, bei der zuständigen Stelle abzufordern.)
> Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (vgl. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB)
> Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
> Angaben über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (vgl. § 44 Abs. 1 VgV)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
> Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung (§ 42 VgV i. V. m. § 125 GWB)
> Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (falls beitragspflichtig) und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (falls das FA derartige Bescheinigungen ausstellt)
> Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
> Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
Mit dem Angebot:
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren." (vgl. § 45 Abs. 4 VgV)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
Entsprechende Bankerklärungen
Mit dem Angebot:
> Angaben über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) ggf. inkl. Mindestanforderungen für Vergleichbarkeit
> Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen und über den Nachweis der Qualifikation zum Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Autobahnen (MVAS) verfügen.
> Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
> Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV)
Auf Verlangen der Vergabestelle:
> Beschreibung zu vergleichbaren Leistungen über die erforderlichen Mindestanforderungen sowie ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis.
> Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen, insbesondere Autobahnen (MVAS). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
> Benennung der Unterauftragnehmer
> Angabe von mindestens 3 geeigneten Referenzen zu vergleichbaren Leistungen. Als vergleichbar werden anerkannt: Ausführung von ähnlichen Verkehrssicherungsleistungen auf Bundesautobahnen oder Bundesstraßen mit baulich getrennten zweistreifigen Richtungsfahrbahnen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de