Generalunternehmer-/Generalübernehmerleistung für das Projekt Neubau einer Zweifeld-Sporthalle am Standort des Vereins TuS 1860 Magdeburg-Neustadt e.V. (Planung, Bau, Finanzierung) Referenznummer der Bekanntmachung: 23/001
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.magdeburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalunternehmer-/Generalübernehmerleistung für das Projekt Neubau einer Zweifeld-Sporthalle am Standort des Vereins TuS 1860 Magdeburg-Neustadt e.V. (Planung, Bau, Finanzierung)
Für den Neubau einer Zweifeld-Sporthalle inkl. der Außenanlagen und der Stellplätze für PKWs und Fahrräder sowie die Anbindung an die verkehrliche und technische Infrastruktur am Standort des Vereins 1860 Magdeburg-Neustadt e.V. in der Zielitzer Straße 28 in 39124 Magdeburg soll die Planung und Ausführung von Bauleistungen sowie die Vorfinanzierung als Generalunternehmer-/Generalübernehmerleistung abgerufen werden. Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Bestätigung der Vergabeergebnisse durch den Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg.
Zielitzer Straße 28
39124 Magdeburg
Die Planung und Ausführung von Bauleistungen sowie die Vorfinanzierung als Generalunternehmer-/Generalübernehmerleistung für das Projekt Neubau einer Zweifeld-Sporthalle inkl. der Außenanlagen und der Stellplätze für PKWs und Fahrräder sowie die Anbindung an die verkehrliche und technische Infrastruktur am Standort des Vereins TuS 1860 Magdeburg-Neustadt e.V. in der Zielitzer Straße 28 in 39124 Magdeburg
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
ALLGEMEINE HINWEISE ZUM TEILNAHMEWETTBEWERB
Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt als Funktionalausschreibung gemäß § 7c EU VOB/A in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren mit vorangegangenem Teilnahmewettbewerb.
In der ersten Stufe des Verfahrens wird vorrangig die Eignung des Generalunternehmers/Generalübernehmers einschl. der Planer und Fachplaner geprüft. Für die Bauausführung sind die zu bindenden Baufirmen zu benennen und deren Eignung über die Präqualifizierung bzw. die Eigenerklärung zur Eignung nachzuweisen. Das gilt entsprechend für die vom Generalunternehmer/Generalübernehmer zu bindenden Planungsbüros.
Die Teilnahmeanträge sind anhand des Formblattes „Teilnahmeantrag/Interessensbestätigung“ einzureichen. Die geforderten Referenzlisten sind getrennt voneinander für die
- Bauleistungen
- Planungsleistungen
einzureichen.
lm Rahmen der Auswertung der Teilnahmeanträge wird über eine vorab festgelegte Matrix (Bewertungsmatrix für die Eignungskriterien) die Eignung der Bewerber überprüft. Die Matrix ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Hinsichtlich der von der Landeshauptstadt Magdeburg geforderten Erklärungen und Nachweise ist das Formular „Eigenerklärung zur Eignung" (Formblätter 124/124 LD) zu verwenden und von Bewerber bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft, die nicht präqualifiziert sind, vollständig auszufüllen. Die Angaben zu den Projektreferenzen und zur verantwortlichen Person sind auch von präqualifizierten Bewerber bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft auszufüllen. Soweit Nachunternehmer eingesetzt werden, sind diese zu benennen. Soweit im Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ auf Anlagen verwiesen wird, sind diese von den Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft und den jeweiligen Nachunternehmern durchzunummerieren und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
MAßGEBENDE NACHWEISE, ERKLÄRUNGEN UND UNTERLAGEN
Die gemäß den Anforderungen der Vergabebekanntmachung geforderten nachstehend aufgeführten Unterlagen sind durch den Generalunternehmer/Generalübernehmer in der Stufe 1 des Vergabeverfahrens mit dem Teilnahmeantrag bzw. nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Nachforderungsfrist vorzulegen. Für die Nachforderung dieser Unterlagen gilt § 16a EU VOB/A.
Erklärungen, Bescheinigungen und Nachweise zum Teilnahmeantrag:
- Erklärung Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (gemäß Formblatt 124)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG (gemäß Formblatt 124)
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen (gemäß Formblatt 124)
Kriterium: Anlagen zum FB 124 liegen endgültig vor/liegen endgültig nicht vor = Ausschlusskriterium
- Bescheinigung/Ausbildungs-/Eintragungsnachweis als Bestätigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/Architekt (gemäß Formblatt 124 LD)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (gemäß Formblatt 124 LD)
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (gemäß Formblatt 124 LD)
Kriterium: Anlagen zum FB 124 LD liegen endgültig vor/liegen endgültig nicht vor = Ausschlusskriterium
FORMELLE PRÜFUNG DES TERMINGERECHTEN EINGANGES UND DER VOLLSTÄNDIGKEIT DER TEILNAHMEANTRÄGE (AUSSCHLUSSKRITERIEN)
Die Teilnahmeanträge der Bewerber / Bewerbergemeinschaften werden gemäß den Anforderungen der Vergabebekanntmachung auf termingerechten Eingang, Vollständigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 6 e EU VOB/A überprüft. Die Auswahl der Bewerber / Bewerbergemeinschaft erfolgt nach Vorliegen der in der Vergabebekanntmachung abgeforderten Unterlagen der in der EU VOB/A definierten Vorgaben zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit.
Es ist möglich, die mit der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates eingeführte Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der leistungsbezogene Teilnahmeantrag einschließlich Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
MAßGEBENDE NACHWEISE, ERKLÄRUNGEN UND UNTERLAGEN
Die gemäß den Anforderungen der Vergabebekanntmachung geforderten nachstehend aufgeführten Unterlagen sind durch den Generalunternehmer/Generalübernehmer in der Stufe 1 des Vergabeverfahrens mit dem Teilnahmeantrag bzw. nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Nachforderungsfrist vorzulegen. Für die Nachforderung dieser Unterlagen gilt § 16a EU VOB/A.
- Formbaltt 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (soweit zutreffend, sind die Nachunternehmer namentlich zu benennen und die Leistungsbereiche und Teilleistungen anzugeben)
Kriterium: liegt endgültig vor/liegt endgültig nicht vor = Ausschlusskriterium
- Formblatt 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (soweit zutreffend, sind die Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und dessen bevollmächtigter Vertreter zu benennen und namentlich zu unterschreiben)
Kriterium: liegt endgültig vor/liegt endgültig nicht vor = Ausschlusskriterium
- Formblatt 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (soweit zutreffend, sind die Leistungsbereiche und Teilleistungen, die durch andere Unternehmen erbracht werden, anzugeben)
Kriterium: liegt endgültig vor/liegt endgültig nicht vor = Ausschlusskriterium
- Formblatt BMWK Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Eigenerklärung in Bezug auf die Russland-Sanktionen gemäß Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 14.04.2022 sind mit einer einfachen Signatur in Textform zu versehen oder ausgefüllt und unterzeichnet als Scan vorzulegen)
Kriterium: liegt endgültig vor/liegt endgültig nicht vor = Ausschlusskriterium
BEURTEILUNG DER EIGNUNG DER BEWERBER / BEWERBERGEMEINSCHAFTEN (EIGNUNGSKRITERIUM - BEWERTUNGSMATRIX)
Anhand der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Nachweisen und Erklärungen wird die Eignung der Bewerber / Bewerbergemeinschaften über eine Auswertungsmethode (siehe Anlage - Eignungskriterien - Bewertungsmatrix) beurteilt.
Insgesamt können maximal 300 Punkte vergeben werden.
- Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Realisierungsleistungen (gemäß Formblatt 124):
Hier werden die von den Bewerbern / Bewerbergemeinschaften genannten Umsätze für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022 für vergleichbare Realisierungsleistungen bewertet. Berücksichtigungsfähig ist auch der Umsatz unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Kriterium: Gesamtumsatz (brutto) ab < 1.500.000 EUR bis > 5.000.000 EUR
Wichtung: 15%
Bewertungsmatrix: 1-3 Punkte, unterhalb des Mindestkriteriums = 0 Punkte
- Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Planungsleistungen (gemäß Formblatt 124 LD):
Hier werden die von den Bewerbern / Bewerbergemeinschaften genannten Umsätze für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022 für vergleichbare Planungsleistungen bewertet. Berücksichtigungsfähig ist auch der Umsatz unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Kriterium: Gesamtumsatz (brutto) ab < 100.000 EUR bis > 350.000 EUR
Wichtung: 15%
Bewertungsmatrix: 1-3 Punkte, unterhalb des Mindestkriteriums = 0 Punkte
MAßGEBENDE MINDESTSTANDARDS
Die gemäß den Anforderungen der Vergabebekanntmachung geforderten nachstehend aufgeführten Unterlagen sind durch den Generalunternehmer/Generalübernehmer in der Stufe 1 des Vergabeverfahrens zu erfüllen. Insoweit erfolgt keine Nachforderung.
- Formblatt "Teilnahmeantrag" - Fristgerechter Eingang des vollständig in Textform ausgefüllten und namentlich zuzuordnenden Teilnahmeantrags.
Kriterium: liegt vor/liegt nicht vor = Ausschlusskriterium
- Finanzierungszusage - Es ist mit der Abgabe des Teilnahmeantrags eine Finanzierungszusage für die Vorfinanzierung in Höhe von mindestens 6,5 Mio. EUR (brutto) eines in den Europäischen Gemeinschaften / in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum / in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Auftragswesen zugelassenen Kreditinstituts und/oder einen Nachweis über die ausreichenden Eigenmittel einzureichen. Erwartet werden hier marktübliche Finanzierungszusagen, die noch einen Gremien- und Dokumentenvorbehalt enthalten können. In der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens ist mit Abgabe des Angebots die Finanzierungszusage für die Vorfinanzierung in Höhe der Angebotssumme vorzuweisen und es darf ein Gremien- und Dokumentenvorbehalt nicht mehr enthalten sein.
Kriterium: liegt vor/liegt nicht vor = Ausschlusskriterium
- Betriebshaftpflichtversicherung - Es ist mit der Abgabe des Teilnahmeantrags ein Nachweis über die Betriebshaftpflichtversicherung im Falle einer Beauftragung einzureichen (nicht älter als 3 Monate). Die Mindestdeckung der Versicherung muss für Personenschäden und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio. EUR betragen und je Versicherungsjahr 2-fach zur Verfügung stehen.
Kriterium: liegt vor/liegt nicht vor = Ausschlusskriterium
- Formblatt 124 - Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen vollständig ausgefüllt und namentlich unterschrieben. Für präqualifizierte Unternahmen ist das PQ-Zertifikat nachzuweisen.
Kriterium: liegt vor/liegt nicht vor = Ausschlusskriterium
- Formblatt 124 LD - Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen vollständig ausgefüllt und namentlich unterschrieben. Für präqualifizierte Unternahmen ist das PQ-Zertifikat nachzuweisen.
Kriterium: liegt vor/liegt nicht vor = Ausschlusskriterium
BEURTEILUNG DER EIGNUNG DER BEWERBER / BEWERBERGEMEINSCHAFTEN (EIGNUNGSKRITERIEN - BEWERTUNGSMATRIX)
Anhand der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Nachweisen und Erklärungen wird die Eignung der Bewerber / Bewerbergemeinschaften über eine Auswertungsmethode (siehe Anlage - Eignungskriterien - Bewertungsmatrix) beurteilt.
Insgesamt können maximal 300 Punkte vergeben werden.
- Referenzliste für Realisierungsleistungen (gemäß Formblatt 124):
Gewertet werden die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften angegebenen Referenzprojekte (Objekte) für vergleichbare Realisierungsleistungen. Die vergleichbaren Projekte müssen in der ausgeschriebenen Leistung ähnlich sein, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit der Bewerber/Bewerbergemeinschaften für die ausgeschriebene Leistung eröffnen. Vergleichbar sind Projekte zur Errichtung von Gebäuden mit vergleichbarem technischem Schwierigkeitsgrad und vergleichbarer Größe für Sportbauten. Hierbei sind in der Auflistung der Referenzen kurze Angaben zu den im Formblatt 124 benannten Inhalte aus dem Referenzzeitraum der letzten 7 Jahre zu geben.
Es können maximal 3 vergleichbare Referenzobjekte eingereicht werden. Damit wird sowohl den Interessen der Bewerber/Bewerbergemeinschaften am ausreichenden Wettbewerb und Gleichbehandlung Rechnung getragen, als auch den Auftraggeberinteressen, sich einen ausreichenden Marktüberblick zu verschaffen und den Aufwand für die Eignungsprüfung auf einem vertretbaren Niveau zu halten. Referenzen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft werden vollständig gewertet.
Es ist den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften freigestellt, der Referenzliste Anlagen beizufügen, bspw. Datenblätter oder Portfolioauszüge. Dies erfolgt auf freiwilliger Basis und fließt nicht in die Bewertung ein.
Kriterium: 3 vergleichbare Referenzprojekte der letzten 7 Jahre für die Kriterien „Nutzungsart“ und „Auftragswert“ (bezogen auf die KG 200-600)
Wichtung: „Nutzungsart“ 15%, „Auftragswert“ 10%
Bewertungsmatrix: je 1-3 Punkte; keine Referenzen = 0 Punkte
- Referenzliste für Planungsleistungen (gemäß Formblatt 124 LD):
Gewertet werden die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften angegebenen Referenzprojekte (Objekte) für vergleichbare Planungsleistungen. Die vergleichbaren Projekte müssen in der ausgeschriebenen Leistung ähnlich sein, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit der Bewerber/Bewerbergemeinschaften für die ausgeschriebene Leistung eröffnen. Vergleichbar sind Projekte zur Errichtung von Gebäuden mit vergleichbarem technischem Schwierigkeitsgrad und vergleichbarer Größe für Sportbauten. Hierbei sind in der Auflistung der Referenzen kurze Angaben zu den im Formblatt 124 LD benannten Inhalte aus dem Referenzzeitraum der letzten 7 Jahre zu geben.
Es können maximal 3 vergleichbare Referenzobjekte eingereicht werden. Damit wird sowohl den Interessen der Bewerber/Bewerbergemeinschaften am ausreichenden Wettbewerb und Gleichbehandlung Rechnung getragen, als auch den Auftraggeberinteressen, sich einen ausreichenden Marktüberblick zu verschaffen und den Aufwand für die Eignungsprüfung auf einem vertretbaren Niveau zu halten. Referenzen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft werden vollständig gewertet.
Es ist den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften freigestellt, der Referenzliste Anlagen beizufügen, bspw. Datenblätter oder Portfolioauszüge. Dies erfolgt auf freiwilliger Basis und fließt nicht in die Bewertung ein.
Kriterium: 3 vergleichbare Referenzprojekte der letzten 7 Jahre für die Kriterien „Nutzungsart“ und „Auftragswert“ (bezogen auf die KG 700)
Wichtung: „Nutzungsart“ 15%, „Auftragswert“ 10%
Bewertungsmatrix: je 1-3 Punkte; keine Referenzen = 0 Punkte
- Angaben zu Arbeitskräften (gemäß Formblatt 124):
Bei den Angaben zur Mitarbeiterstruktur wird gewertet, wie viele beschäftigte Arbeitskräfte der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021 und 2022) vergleichbare Leistungen erbracht haben. Die Arbeitskräfte sind nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal zu gliedern.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist die Gesamtanzahl der Arbeitskräfte der Mitglieder anzugeben.
Kriterium: Mitarbeiteranzahl von ≤ 15 MA bis ≥ 35 MA
Wichtung: 10%
Bewertungsmatrix: 1-3 Punkte
- Angaben zu Arbeitskräften (gemäß Formblatt 124 LD):
Bei den Angaben zur Mitarbeiterstruktur wird gewertet, wie viele beschäftigte Arbeitskräfte der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021 und 2022) vergleichbare Leistungen erbracht haben. Die für die Leitung vorgesehenen Personen werden benannt.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist die Gesamtanzahl der Arbeitskräfte der Mitglieder anzugeben.
Kriterium: Mitarbeiteranzahl von ≤ 3 MA bis ≥ 7 MA
Wichtung: 10%
Bewertungsmatrix: 1-3 Punkte
Nach Abschluss der Eignungsprüfung werden die Bewerber für die Stufe 2 eingeladen, die die höchste Punktzahl erzielen, mindestens 3 Bewerber.
Ergänzend zu den Regelungen der EU VOB/A gelten vorliegend auch die Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA).
Mittelständische Interessen sind angemessen zu berücksichtigen. Kleine und mittlere Unternehmen werden ausdrücklich aufgefordert, sich im Rahmen von Bietergemeinschaften zu beteiligen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit seiner Teilnahme am Vergabeverfahren kleine und mittlere Unternehmen im angemessenen Umfange durch Beteiligung an Teil- und Fachlosen zu
berücksichtigen. Die zeitnahe und reibungslose Auftragsabwicklung ist dabei zu gewährleisten. § 14 TVergG LSA ist für den Nachunternehmereinsatz zwingend zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um den Auftrag ausführen zu können, hat der Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer und jedes andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A oder nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch die Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblatt Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124, das Formblatt 124 ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt) oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Liefer- / Dienstleistungen (Formblatt 124 LD, das Formblatt 124 LD ist als Anlage
den Vergabeunterlagen beigefügt). Diese ausgefüllte Eigenerklärung ist vom Wirtschaftsteilnehmer/ jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung einzureichen. Die Eigenerklärung ist mindestens mit einer Signatur in Textform zu versehen.
Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot sind weiterhin einzureichen:
siehe Bekanntmachung III.1.1, III.1.2, III.1.3 und III.2.2
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die erforderlichen Mittel besitzen, um die im Teilnahmeantrag des Wirtschaftsteilnehmers angegebenen Leistungen zu erbringen.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de . Die Unternehmen haben AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, für sämtliche Kommunikation (u.a. für Bewerber-/ Bieteranfragen) und für die Teilnahmeantrags-/Angebotseinreichung zu verwenden. Es ist erforderlich, dass sich die Unternehmen auf der eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de registrieren.
Die Erklärungen nach §§ 11, 13 und 14 TVerg G LSA sind mindestens mit einer Signatur in Textform zu versehen. Ebenso bei den von der Vergabestelle konkret benannten nachzureichenden und auf gesondertes Verlangen einzureichenden Erklärungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
§ 134 GWB (Informations- und Wartepflicht):
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber: auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne, dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 GWB (Einleitung, Antrag):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.