Vergabe von Planungsleistungen der Tragwerksplanung für die Infrastrukturmaßnahme Stadthafen Haldensleben Referenznummer der Bekanntmachung: Los 3 TWPL Stadthafen Haldensleben 2023

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Haldensleben
Postanschrift: Markt 20-22
Ort: Haldensleben
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39340
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.haldensleben.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=517547
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=517547
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe von Planungsleistungen der Tragwerksplanung für die Infrastrukturmaßnahme Stadthafen Haldensleben

Referenznummer der Bekanntmachung: Los 3 TWPL Stadthafen Haldensleben 2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Hafenanlage des Stadthafens (Hafenbecken) in Haldensleben entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und soll saniert werden. Im Stadthafen Haldensleben ist der Ersatzneubau einer Kaianlage in Spundwandbauweise über eine Länge von 130 m vorgesehen. Die Kaianlage ist entsprechend dem Stand der Technik mit Pollern, Holm, Steigeleitern, Reibepfählen und Kaistromsteckdosen auszurüsten. Die angrenzenden Flächen einschl. Ver- und Entsorgungsleitungen und der Regenwasserableitung ist über eine Tiefe von im Mittel 21 m bis zum angrenzenden Umschlaggelände der UHH zu überplanen. Eine Erschließung über die öffentliche Verkehrsanlage „Hafenstraße“ ist vorzusehen.

Eine Terminalbeleuchtung einschl. der Anbindung der Mastleuchten, sowie die Versorgungsan-bindung der Umschlagsanlagen sind als technische Ausrüstung der Anlagengruppe 4 zu überplanen.Die Bauausführung hat zwingend unter eingeschränktem Hafenbetrieb zu erfolgen. Der Stadthafen ist über die Hafenstraße an das klassifizierte Straßennetz angeschlossen.

Die Verkehrsfläche der Hafenanlage ist im Bestand mit einer Asphaltdecke befestigt, die aufgrund der langjährigen Nutzungsdauer einen erheblichen Verschleiß aufweist.

Der Anschluss an das öffentliche Straßennetz erfolgt über eine ca. 120 m lange Zufahrt, die mittels Eckausrundung an die Hafenstraße anbindet. Diese Zufahrt ist im Zuge der Baumaßnahme ebenfalls zu ertüchtigen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE07 Börde
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Planungsleistungen:

Tragwerksplanung Leistungsphasen 1 bis 4, optional Leistungsphasen 5 bis 6 nach § 51 und Anlage 14 HOAI.

Leistungsinhalt sind die Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2) HOAI.

Besondere Leistungen:

Keine

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektteam / Gewichtung: 8
Qualitätskriterium - Name: Referenzen / Gewichtung: 52
Qualitätskriterium - Name: Anzahl Mitarbeiter / Gewichtung: 24
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 32
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Mit dem Zuschlag zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 werden beauftragt, einschließlich der dazu erforderlichen Besonderen Leistungen. Die Übertragung weiterer Leistungsphasen erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie vom AG innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden. Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen gelten die Bedingungen dieses Vergabeverfahrens. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Nachweis Berufsstand gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV

Namentliche Nennung des vorgesehenen Projektleiters. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV oder Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 46 Abs. 3 Satz 6 VgV des Büroinhabers/ der Büroinhaberin oder einer Führungskraft.

Qualifikationsnachweis (Ingenieur, etc.) und Nachweis, dass eine Bauvorlageberechtigung im Sinne von § 65 Absatz 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt für die Erstellung eines Standsicherheitsnachweises besteht.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV

Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 3.000.000 € für Personenschäden und 2.000.000 € für sonstige Schäden, jeweils 2-fach maximiert.

Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.

§ 45 Abs. 4 VgV

Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags

Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 100.000,00 €

Die Erklärungen nach § 11 bis § 14 des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt werden vom Bestbieter in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens angefordert. Für die-se Vergabe gilt der vergabespezifische Mindeststundenentgelt nach § 11 Abs. 3 TVergG LSA. Dieser beträgt zurzeit 13,48 €.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 3.000.000 € für Personenschäden und 2.000.000 € für sonstige Schäden, jeweils 2-fach maximiert.

Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags

Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 100.000,00 €

Die Erklärungen nach § 11 bis § 14 des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt werden vom Bestbieter in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens angefordert. Für die-se Vergabe gilt der vergabespezifische Mindeststundenentgelt nach § 11 Abs. 3 TVergG LSA. Dieser beträgt zurzeit 13,48 €.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV

Angabe, welche Teile des Auftrages der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB:

Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.

Die Erklärung muss auch von vorgesehenen Nachunternehmern jeweils für sich selbst abgegeben werden.

Erklärung zu den Russlandsanktionen

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung

Ingenieur, oder vergleichbar berechtigt sind. Juristische Personen, deren satzungsmäßiger

Geschäftszweck auf die hier verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter/bevollmächtigter Vertreter und der verantwortliche Projektleiter die an natürlichen Personen gestellte Anforderungen erfüllen. Ist

die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ in einem Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt

die fachliche Voraussetzung, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den

Richtlinen 2013/55/EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005/36/EU

über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments

und des Rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems

entspricht. Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt

sowie nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen

Finanzierungshilfen ergeben.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Qualifikationsnachweis (Ingenieur, etc.) und Nachweis, dass eine Bauvorlageberechtigung im Sinne von § 65 Absatz 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt für die Erstellung eines Standsicherheitsnachweises besteht.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/06/2023
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/06/2023
Ortszeit: 14:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden in abgefordert und sind zu erklären/abzugeben. Die Formblätter zur Einreichung des Angebotes stehen im PDF-Format zur Verfügung. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2) genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach § 126b BGB. Das Angebot ist fristgerecht bei der unter digital über das Vergabeportal einzureichen. Angebote die als E-Mail oder per Fax oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.

2. Unter der in Ziff. I.3) genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.

3. Etwaige Fragen zum Vergabeverfahren sind über das Vergabeportal in elektronischer Form an die Kontaktstelle über das Vergabeportal zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3) genannten Web-Seite einsehbar.

4. Hinweise zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Kosten für die Angebotserstellung werden nicht erstattet.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 345-5141115
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa%20/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft%20/vergabekammern/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/05/2023