Geländeinventur des Naturschutzes Referenznummer der Bekanntmachung: LAU/41/2023/01

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Reideburger Str. 47
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06116
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lau.sachsen-anhalt.de/landesamt-fuer-umweltschutz-sachsen-anhalt-lau
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=516727
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=516727
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Geländeinventur des Naturschutzes

Referenznummer der Bekanntmachung: LAU/41/2023/01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Land Sachsen-Anhalt fand 1992/93 eine erste landesweite Color-Infrarot(CIR)-Luftbild-Befliegung statt. Anhand der analogen Luftbilder wurde eine Biotoptypen- und Nutzungstypen (BTNT)-Kartierung erstellt, deren Ergebnisse in digitaler Form (als ESRI Coverage) vorliegen.

Bei einer zweiten landesweiten CIR-Befliegung 2005 wurden lagegenaue hochauflösende (20 cm Pixelgröße) digitale CIR-Orthofotos erstellt. Auf deren Grundlage konnte die BTNT-Kartierung von 1992/93 lagekorrigiert und aktualisiert werden. Die Ergebnisse der BTNT-Aktualisierung liegen ebenfalls als ESRI-Coverage vor. Eine weitere Aktualisierung wurde an Hand von Luftbildern des Jahres 2009 vorgenommen.

Dieser Datenbestand (BTNT Stand 2009) soll auf Basis der CIR-Teilbefliegungen der Jahre 2021 und 2022 aktualisiert werden, um Entwicklungen in der Landschaft im Zuge eines Monitorings bilanzieren zu können. Besonderes Interesse gilt dabei den Veränderungen im Bereich der Gebietskulisse NATURA 2000.

Die CIR-Orthofotos der Jahre 2021/22 weisen teilweise einen ungünstigen Befliegungszeitraum (April-Juni) sowie umfassende Dürreschäden in Wäldern auf. Diese erschwerenden Bedingungen stellen höchste Anforderungen an die Qualifikation, Erfahrungen und Kenntnisse der Bearbeiter.

Die Bearbeitung erfolgt flächendeckend für Sachsen-Anhalt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 330 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

Reideburger Straße 47

06116 Halle (Saale)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Aktualisierung der Biotoptypen- und Nutzungstypenkartierung

1.1 Ausgangsdaten

Die Ausgangsdaten für die Interpretation sind die Ergebnisse der Aktualisierung der BTNT-Kartierung auf Grundlage der Landesbefliegung von 2009. Die Daten liegen blattschnittfrei als ArcInfo-Coverage-Library vor, wobei Flächen und Linien redundanzfrei in einem gemeinsamen Net-Coverage abgelegt sind, Punkte separat in einem Point-Coverage. Diese redundanzfreie, integrative, blattschnittfreie und konsistente Datenstruktur ist im gesamten Bearbeitungsprozess zu wahren.

Die 2009 verwendenden CIR-Luftbilder hatten eine Bildauflösung von 40 cm und sind damit qualitativ wesentlich niedriger zu bewerten, als die CIR-Luftbilder aus der Landesbefliegung 2021/22. Deren Interpretation wiederum durch Befliegungszeitpunkt und Waldschäden erschwert ist. Die Veränderungsdetektion gegenüber 2009 stellt somit sehr hohe Anforderung an die Erfahrungen potentieller Interpreten im Umgang mit digitalem CIR-Bildmaterial und setzt sehr gute Regionalkenntnisse in Sachsen-Anhalt voraus. Folgende Einschränkungen sind zu beachten:

- Die Erkennung von Baumarten ist teilweise nicht mehr gegeben, Laubwaldbestände sind noch z.T. unbelaubt und mit Einschränkungen nur am Stammschatten zu erkennen, Nadelwaldbestände sind deutlich erkennbar.

- Gewässer und Bebauung treten deutlich zu Tage.

- Krautige Vegetationseinheiten haben ihre Eigenheiten, die sich jedoch z.T. deutlich von den 2009er Luftbildern unterscheiden, aber eine Veränderungsdedektion erlauben.

- Durch die Dürrejahre sind Gewässer trockengefallen. Flussauen, vor allem die Elbaue, führen Niedrigwasser. Die freiliegenden Schlammbänke bzw. Verlandungszonen sind aus zukartieren.

- Die Lagegenauigkeit des digitalen Luftbildsatzes 2009 differiert z.T. gegenüber den Luftbildern 2021/22, Lageanpassungen sind nur im Falle echter Veränderungen vorzunehmen.

- Die besten Interpretationsergebnisse lassen sich aus dem direkten Vergleich der beiden Luftbildsätze erzielen.

- Im Zweifelsfall (schlechte Erkennbarkeit) bleibt der Status quo erhalten, so dass keine Veränderungen interpretiert werden.

1.2 Methodik der Aktualisierung

1.2.1 Bearbeitung

Für die Interpretation ist die Verwendung des „Kataloges der Biotoptypen und Nutzungstypen für die CIR-luftbildgestützte Biotoptypen- und Nutzungstypenkartierung im Land Sachsen-Anhalt“ (siehe Anlage) verbindlich vorgeschrieben.

Die Auswertung der digitalen Daten soll am Bildschirm erfolgen und stellt eine Aktualisierung der digitalen Biotoptypen- und Nutzungstypenerfassung aus der Befliegung 2009 (reine Veränderungsdetektion) dar. Nur echte Veränderungen, wie z.B. durch menschliche Tätigkeiten, Sukzessionsvorgänge oder andere, sollen erfasst werden. Die Interpretationsfreiheit ist insofern eingeschränkt, dass nur reale Veränderungen inhaltlich zu interpretieren sind. Darüber hinaus sollen nur offensichtliche, erhebliche Fehler der Vorkartierung vom Interpreten gesondert markiert und korrigiert werden. Für die Feststellung der Veränderungen sind erfahrene Luftbildinterpreten mit Regionalkenntnissen einzusetzen. Die Erfahrungen der Interpreten sind durch Referenzen nachzuweisen.

Die Interpretation einschließlich der Änderungen von Codes und Geometrien ist mit ArcInfo Workstation (ArcEdit) durchzuführen. Eine für die spezielle Arbeitsaufgabe erstellte AML-Applikation wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Das Arbeiten an Zwei-Monitor-Systemen mit paralleler ArcGIS-Installation ist zu empfehlen.

1.2.2. Fehlerdefinition/Kontrolle

Die überarbeitete Interpretationsleistung gilt als brauchbar im Sinne des abzuschließenden Vertrages, wenn eine Fehlerquote von 3% bei groben/erheblichen Fehlern, bzw. 15% bei weniger erheblichen Fehlern gemäß anschließender Definition nicht überschritten werden. Die Merkmalsvielfalt des Kataloges ist voll auszuschöpfen. Die nachfolgende Fehlerdefinition berücksichtigt ökologisch relevante Strukturen in besonderem Maße, da deren exakte Kartierung eine Grundvoraussetzung für die weitere Bearbeitung der Ergebnisse ist.

Grobe/erhebliche Fehler sind z. B.:

- Generelles Weglassen von Strukturen, die größer als die Flächenfalle (0,25 ha Fläche bzw. 100 m Linie) sind. Dies betrifft erfahrungsgemäß Feldgehölze und Hecken, differenzierbare Einheiten im Wald, verkehrswege- und fließgewässerbegleitende Gehölze und kleinflächige Feuchtgebiete.

- Nichtbeachten der Ausnahme der Flächenfalle. "Gehölze", "Gewässer", "Bebauter Bereich" in der offenen Landschaft sind stets zu kartieren. Sind die genannten Strukturen kleiner als 0,25 ha, bzw. kürzer als 100 m, so sind sie als Punkt zu kartieren (vgl. Katalog, S. 4).

- Unbezeichnete Objekte.

- Angabe falscher, nach Katalog nicht möglicher Kodierungen.

- Nichtangabe/Weglassen von im Luftbild eindeutig erkennbaren Zusatzinformationen, z.B. Verbuschungsgrade, Versiegelungsgrade.

- Nichtangabe der Kartiereinheit (KE) und Struktureinheit (SE); Ausnahme: W...f.

- Vertauschen der Objektbezeichnungen (z.B. Siedlung erhält Kodierung für Wald).

- Deutliche Abweichungen der Grenzziehung von Biotoptypen und Nutzungstypen von den (deutlich) luftbilderkennbaren Grenzen (z.B. Waldränder, landwirtschaftliche Nutzflächen, Abgrabungen etc.).

- Interpretationsfehler wie:

Verwechslung der Kartiereinheit (Bsp. Auwald als Laubmischwald)

Verwechslung von Laub- und Nadelgehölzen

eindeutig anthropogen beeinträchtigte oder gestaltete Gewässer werden als naturnah interpretiert

Fehleinschätzung der Altersklassen um zwei Stufen und mehr

Weniger erhebliche Fehler sind z. B.:

- Nichtangabe von Säumen "Krautige Vegetation" entlang von Fließgewässern.

- Fehlinterpretationen wie Fehleinschätzung der Altersstufen um eine Stufe.

Um die Anforderungen des Auftraggebers exakt umsetzen zu können, ist vor Beginn der Arbeiten ein Beratungstermin am Sitz des Auftraggebers erforderlich.

1.2.3. Systematische Abarbeitung

Die Bearbeitung der Daten erfolgt in Abschnitten (Kacheln) von 2x2 km Größe.

Die Daten sind sukzessive so zu bearbeiten, dass keine geometrischen, topologischen und inhaltlichen Brüche zwischen benachbarten Kacheln entstehen und das Gesamtgebiet in gleichmäßiger Qualität bearbeitet wird. Die Methodik der Bildung von Bearbeitungsausschnitten aus der ArcInfo-Library und der Einfügung bearbeiteter Kacheln wird vom Auftraggeber wie folgt vorgegeben: Aus der Library ist die zu bearbeitende Kachel mit ihren Nachbarn (insgesamt also ein 6x6 km großes Gebiet) zu extrahieren. Die umgebenden Kacheln werden für die Bearbeitung gesperrt. Die zu bearbeitende Kachel wird vollständig, einschließlich der auf dem Kachelrand liegenden Geometrien, bearbeitet. Der weitere Inhalt der Nachbarkacheln bleibt unberührt. Das Wiedereinfügen der bearbeiteten Kachel erfolgt topologisch exakt an den unveränderten Grenzen der Nachbarkacheln. Nach Wiedereinfügen können die benachbarten Kacheln entsperrt werden. Die Library ist dazu als „transactional library“ zu führen.

1.2.4. Zu liefernde Daten

Der Auftragnehmer liefert die Ergebnisse der Interpretation 2022 in Form einer ArcInfo-Library.

Der Auftragnehmer übergibt die aktualisierten Daten sukzessive an den Auftraggeber, der sie vor Abnahme flächendeckend kontrolliert. Der Auftragnehmer erhält die von Ihm bearbeiteten Daten zusammen mit einer Fehleranalyse des Auftraggebers zur Verbesserung der Qualität seiner weiteren Arbeiten bzw. bei qualitativen Mängeln zur Nachbearbeitung zurück.

1.2.5. Qualitätskriterien

Die in 2.1.1.2.2. genannte Fehlerquote darf nicht überschritten werden.

Der Ergebnisdatensatz muss eine fehlerfreie Topologie aufweisen.

1.2.6. Dokumentation

Der Auftragnehmer liefert nach Abschluss der Arbeiten eine Dokumentation über seine Vorgehensweise und die erzielten Ergebnisse.

1.3. Organisation und Koordinierung

1.3.1. Leistungszeitraum

Die Leistung hat in der Zeit vom Juli 2023 bis zum November 2024 zu erfolgen. Optional ist eine hier noch nicht zu beauftragende Leistung bis in das Jahr 2025 möglich.

1.3.2. Koordinierung

Der Auftragnehmer stellt durch Koordination sicher, dass die erarbeiteten Daten einem einheitlichen Qualitätsmanagement unterworfen werden und dem Auftraggeber in homogener Form übergeben werden.

1.3.3. Erörterungstermine

Um die Anforderungen des Auftraggebers exakt umsetzen zu können, ist vor Beginn der Arbeiten ein Beratungstermin am Sitz des Auftraggebers erforderlich.

Sofern zur Qualifizierung der Arbeiten erforderlich, können durch den Auftraggeber weitere Erörterungstermine festgesetzt werden. Diese sind Bestandteil des Angebots.

1.4. Vertragsbedingungen

1.4.1. Leistungsangebote

Die Leistung wird an nur einen Bieter vergeben, der jedoch Unterauftragnehmer einbeziehen kann. Die Unterauftragnehmer sind mit der Abgabe des Angebotes mit Namen und Anschrift bekannt zu geben. Die Leistung umfasst die Aktualisierung der Biotoptypen- und Nutzungstypeninterpretation sowie die zugehörigen Koordinationsaufgaben.

1.4.2. Leistungen des Auftraggebers

Durch den Auftraggeber werden zur Verfügung gestellt:

- Daten der Biotoptypen- und Nutzungstypeninterpretation aus 2009 als ArcInfo-Library

- Katalog der Biotoptypen und Nutzungstypen für die CIR-luftbildgestützte Biotoptypen- und Nutzungstypenkartierung im Land Sachsen-Anhalt“ (Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Heft 4/1992) als verbindliche Vorschrift für die Interpretation

- AML-Applikation zur rechnergestützten Aktualisierung

- digitale CIR-Luftbilder der Befliegungen 2009 (40 cm Auflösung) und 2021/22 (20 cm Auflösung).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 18
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Für die Jahre 2023 und 2024 stehen jeweils 150.000,00 € (brutto) zur Verfügung. Für das Jahr 2025 sind zwar 100.000,00 € geplant. Für dieses Jahr gibt es aber noch keinen Haushaltsplan, sodass zunächst nur die Leistungen in 2023 und 2024 abgefordert werden können.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

In den Jahren 2023 und 2024 stehen jeweils 150.000,00 € (brutto) zur Verfügung. Bei der Angebotskalkulation ist darauf zu achten, dass in diesen Jahren nur Kosten in dieser Höhe abgerechnet werden können.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/06/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 17/07/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/06/2023
Ortszeit: 10:30
Ort:

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen. Die Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens 2 Mitarbeiter der Vergabestelle.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Vergabekammern-Geschäftsstelle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen

Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15

Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht

abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die

Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/05/2023