Reinigungsleistungen für das Burg-Gymnasium Wettin Referenznummer der Bekanntmachung: VST-71/2023/Bu
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.saalekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsleistungen für das Burg-Gymnasium Wettin
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Reinigungsleistungen für das Burg-Gymnasium Wettin.
Burg-Gymnasium Wettin
06193 Wettin-Löbejün
Die Leistung beinhaltet die schultägliche Unterhaltsreinigung, weiterhin einmal pro Jahr eine Grundreinigung, eine Reinigung der Beleuchtungskörper, eine Glas-/Fensterreinigung sowie etwaige Bedarfsreinigungen.
Reinigungsfläche gesamt: 8.112,09 m²
davon Fläche schultägliche Unterhaltsreinigung: 7.558,68 m²
Glas- und Fensterflächen (einseitig gemessen): 743,45 m²
Anzahl Lampen: 1.216
Das Burg-Gymnasium Wettin besteht aus mehren Einzelobjekten, die zum Gebäudekomplex der Burg Wettin gehören. Dazu gehören die Oberburg, Mittelburg und Unterburg am Standort Burgstraße 5 und das Haus 5 am Standort Könnernsche Straße 29a in Wettin-Löbejün.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt ein Jahr. Sie verlängert sich um unbestimmte Zeit, soweit der Vertrag nicht gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Der Nachweis erfolgt zunächst als Eigenerklärung siehe Formblatt 124 LD.
Der Bieter verfügt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Mittel, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Als Beleg dazu sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen:
-Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen
Der Bieter verfügt über die erforderlichen technischen und personellen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Als Beleg dazu sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen:
-Der Nachweis erfolgt zunächst in Form von Eigenerklärungen siehe Formblatt 124 LD.
Bestätigung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen. Der Nachweis erfolgt in Form von Eigenerklärungen siehe Formblatt 124 LD.
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Den Vergabeunterlagen ist ein Formblatt mit den geforderten Eigenerklärungen beigefügt (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen - 124 LD).
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Weiterhin sind mit dem Angebot die folgenden Eigenerklärungen über die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz Land Sachsen-Anhalt (TVergG) einzureichen:
-Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit ( 11 TVergG LSA)
-Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA)
(Die Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.)
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Der Auftraggeber behält sich vor, weitere in Zusammenhang mit der Auftragsvergabe erforderliche Unterlagen anzufordern. Diese sind innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist einzureichen.
Werden weitere Unterlagen zum Nachweis der Eignung vom Auftraggeber angefordert, sind diese vom Bieter innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
gemäß § 55 Absatz 2 VgV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]44
Internet-Adresse: http://www.landesverwaltungsamt.sachsenanhalt.de
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen des § 160 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
-dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB);
-dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.