Stadtbahnprogramm Halle - Vorhaben 2.2, Mansfelder Straße West, Verkehrs- und Tiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: A 2023-10
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.havag.com
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtbahnprogramm Halle - Vorhaben 2.2, Mansfelder Straße West, Verkehrs- und Tiefbau
Stadtbahnprogramm Halle (Saale), Vorhaben 2.2 - Mansfelder Straße West,
Objekt-Nr.: 10 10 15, Auftragsteil 06.02.01 Verkehrs- und Tiefbau
Grundhafter Ausbau mit Trassenneuordnung und umfangreichen Leitungsbau
mit:
Gleisbau, Fahrleitungsbau, Bahnstromanlagen, Haltestellen,
Kommunikationsanlagen,
Straßenbau, Straßenbeleuchtung, Stützmauern, Verkehrssicherung, LSA-Anlagen,
Grünflächen, Rohr- und Kabelleitungsbau, Kanalarbeiten
Gleisbau:
- ca. 2000 m² Gleiseindeckplatten aufnehmen inkl. Tragschichten
- ca. 1400 m² Asphaltbefestigung aufnehmen inkl. Tragschichten
- ca. 800 m² Asphaltbefestigung im Brückenberiech aufnehmen ohne Tragschichten
- ca. 1200 m Gleisborde aufnehmen
- ca. 800 m² Grünflächen aufnehmen
- ca. 1200 m Querschwellengleis demontieren
- ca. 300 m Blockrillenschienengleis im Spurkanal mit Unterguss im
Brückenbereich demontieren
- ca. 350 m Spurhaltergleis mit Unterguss demontieren
- ca. 200 m Gleiskonstruktion demontieren (einschließlich Steuerung und Stellvorrichtung)
- ca. 1700 m Drainage- und Anschlussleitungen herstellen
- ca. 1000 m³ Bodenaustausch und Bodenverfestigung mittels Magerbeton
- ca. 3000 m³ ungebundene Trag- und Frostschutzschichten einbauen
- ca. 40 St Gleis- und Schienenentwässerungskästen einbauen
- ca. 5000 m² Betongleistragplatte herstellen
- ca. 1900 m Gleiseinbau, Rahmengleis, einschließlich Schweißarbeiten und Unterguss
- ca. 200 m Gleiskonstruktion auf Unterguss einbauen (einschließlich Steuerung und Stellvorrichtung)
- ca. 4200 m² Asphaltdeck-, Asphaltbinder- und Asphalttragschichten herstellen
- ca. 200 m² Pflasterdecken herstellen
- ca. 650 m Borde setzen
- ca. 2200 m² Grüngleisfläche mit Substrat und Rollrasen herstellen
- ca. 1000 m² Grünflächen herstellen
- 6 Stück Gleiswechsel mit Bauweichen bauzeitlich ein- und ausbauen,
einschließlich Gleisanschlüsse herstellen
- Haltestellenausrüstung mit standardisierten Ausstattungselementen für 1 neue Regelhaltestelle errichten
Straßenbau:
- ca. 5500 m² Asphalttrag-und Deckschichten fräsen und aufnehmen
- ca. 2500 m² Betontragschichten aufnehmen
- ca. 200 m² Pflaster und Platten aufnehmen inkl. Tragschichten
- ca. 300 m Anschlussleitungen der Oberflächenentwässerung herstellen
- ca. 200 m Entwässerungskastenrinne einbauen
- ca. 100 m Stützwandkonstruktion herstellen
- ca. 50 St Straßen- und Brückenabläufe einbauen
- ca. 400 m³ Bodenaustausch und Bodenverfestigung mittels Magerbeton
- ca. 2500 m³ ungebundene Trag- und Frostschutzschichten einbauen
- ca. 5000 m² Asphalttrag-, Binder- und Deckschichten
- ca. 2000 m Borde und Sonderborde
- ca. 4000 m² Pflaster- und Plattendecke, inkl. Blindenleitplatten
- ca. 5000 m² Grünflächen herstellen
- Markierung und Beschilderung
Erdarbeiten:
- ca. 5000 m³ Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
Abwasserkanalbau:
- ca. 1200 m Neu- und Rückbau, verschiedene Nennweiten, inkl. Schachtbauwerke,
einschließlich Verdämmung und Sanierung, offene und geschlossene Bauweise
Trinkwasserleitungen:
- ca. 700 m Neu- und Rückbau, verschiedene Nennweiten
Interimsentwässerung: herstellen u. betreiben
Erbringung von Planungsleistungen
- Rohrstatiken erstellen, Baugruben- und Verbaustatiken erstellen, Widerlager
bemessen
Mittel-, Niederspannung und FM
- Kabelschutzrohre (Einfach- und Mehrfachrohr, Kabelrinnen): ca. 3000 m
- Kabel (NS, MS, FM): ca. 6200 m
- offene und geschlossene Bauweise
Gasleitungen
- Gasleitung, verschiedenen Nennweiten bis DN 300, Hoch- und Niederdruck, ca.
1000 m
- offene und geschlossene Bauweise
Tiefbauleistungen Gewerke Bahnstrom, Kommunikation, Niederspannung
- Kabelschutzrohre (Einfach- und Mehrfachrohr): ca. 16000 m
- Kabelschächte: ca. 30 Stück
- Gründungs- und Anschlussarbeiten der Haltestellenausstattung
Gewerk Straßenbeleuchtung
Errichtung einer normgerechten Straßenbeleuchtungsanlage inkl. Verkabelung
u. Steuerschränke
- ca. 60 Stück Aufsatzleuchten Neu- und Rückbau
- ca. 57 Stück Aufsatzmasten Neu- und Rückbau
- 4 Stück Lichtstelen montieren
- Kabelschutzrohre ca. 300 m
- Kabel ca. 4000 m
- Kabelgräben ca. 2000 m
- bauzeitliche Provisorien
LSA-Tiefbau KP Mansfelder Straße / Holzplatz / Hafenstraße:
- Neubau Schutzrohrtrasse, inkl. ca. 100 m Leitungsgraben, ca. 300 m
Kabelschutzrohr,
ca. 5 Stück Mastrohrgründung und ca. 4 Stück Mastfundamentgründung,
ca. 7 Kabelziehschächte, 1 Stück Kabelverteilerschrank
F-LSA Mansfelder Straße / Haltestelle Saline:
- Neubau Schutzrohrtrasse, inkl. ca. 30 m Leitungsgraben, ca.100 m
Kabelschutzrohr,
2 Stück Auslegermasten mit Rohrgründung,
ca. 3 Kabelziehschächte, 3 Stück Kabel- und Steuerschränke,
elektrotechnische Ausrüstung
BÜ-Anlage:
- Demontage vorhandene BÜ-Anlage
- Neubau BÜ-Anlage, einschließlich Steuergerät mit Schrank, Softwareanpassung,
Signalgeber und Signalmasten,
vorh. Schutzrohrtrasse reinigen, ca. 800 m,
vorh. Kabelschächte reinigen, ca. 12 Stück
- Neubau Schutzrohrtrasse ca. 70 m, Kabel ca. 400 m,
1 Stück Signalmast mit Rohrgründung herstellen,
1 Kabelziehschacht, 1 Steuerschrank,
elektrotechnische Ausrüstung, Signalgeber ca. 10 Stück
Verkehrssicherung:
- Verkehrsführung für 6 Bauphasen inkl. mehrfachem Umsetzen und
großräumiger Umleitung über
die gesamte Bauzeit (inkl. Absperrschranken, Leitelementen, transportabler
Schutzeinrichtung,
transportablen LSA, vorübergehender Markierung, Umleitungsbeschilderung,
Anpassungen an
bestehenden LSA im nachgeordneten Netz).
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Im Rahmen des eu-weiten offenen Verfahrens A 2022/17 sind keine geeigneten i. S. v. annehmbaren bzw. wirtschaftlichen Angebote abgegeben wurden. Die eingegangenen Angebote sind als unangemessen hoch zu qualifizieren. Es soll nunmehr mit den Bietern des o. g. Verfahrens in ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb eingetreten werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadtbahnprogramm Halle - Vorhaben 2.2, Mansfelder Straße West, Verkehrs- und Tiefbau
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht.
b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass
die Einreichung des Angebots ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu
erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig.
Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und können
nicht berücksichtigt werden.
c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben
eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich
über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das
Portal informieren.
d) Anfragen sind über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu
richten. Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen.
e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden und an
jeweils vorgesehener Stelle rechtsverbindlich zu unterschreiben.
f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei
fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
g) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
h) Nebenangebote sind nicht zugelassen.
i) Die Teilnahme von Bietern an der Öffnung der Angebote ist ausgeschlossen.
j) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte
Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den
Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der
gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale
der eingereichten Kopien zu verlangen.
k Nach Prüfung der Angbote finden Verhandlungen statt
l) Weitergehende Angaben ergeben sich aus der Datei A1 Allgemeine Informationen,
die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
m) Gegenständliche Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der noch austehenden
Bewilligung von Fördermitteln. Im Falle der fehlenden Bewilligung von
Fördermitteln ist der Auftraggeber berechtigt, die Ausschreibung aufzuheben.
Bietern steht insoweit kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen bzw.
Schadensersatzansprüche zu.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Hinweis auf § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.