Kauf, Lieferung und Inbetriebnahme eines Transkraniellen Hirnstimulationssystems mit fokussiertem Ultraschall und damit kompatibles Neuronavigationssystem Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/0202/K13/NEURO/KUE
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ovgu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf, Lieferung und Inbetriebnahme eines Transkraniellen Hirnstimulationssystems mit fokussiertem Ultraschall und damit kompatibles Neuronavigationssystem
Am Lehrstuhl für Neuropsychologie werden die neuronalen Mechanismen der Kognitiven Kontrolle, Handlungsüberwachung und Entscheidungsfindung des Menschen untersucht. Diese Forschung soll um die sehr innovative Methode der nichtinvasiven Hirnstimulation mit fokussiertem, transkraniellem Ultraschall (TUS) erweitert werden, da diese die nichtinvasive Erforschung kausaler Mechanismen ermöglicht.
Für die genaue Steuerung und eine hohe räumliche Genauigkeit der Stimulation ist ein Neuronavigationssystem nötig, das die Ausrichtung der Stimulatoreinheit (transducer) auf die individuellen anatomischen und funktionellen Gegebenheiten der jeweiligen Versuchsperson ermöglicht.
Transkranielles Hirnstimulationssystem mit fokussiertem Ultraschall
Magdeburg
Kauf, Lieferung und Inbetriebnahme eines Transkraniellen Hirnstimulationssystems mit fokussiertem Ultraschall
ERC AdG "MediCoDe"
Neuronavigationssystem
Magdeburg
Kauf, Lieferung und Inbetriebnahme Neuronavigationssystem
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Liste der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen
Nachunternehmerverzeichnis (soweit beabsichtigt)
Bescheinigung einer Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer anerkannten Präqualifizierungsstelle z.B. DIHK PQ-VOL (https://sachsen-anhalt.abst.de/praequalifizierung-unternehmen/) oder folgender
Einzelnachweis:
Eigenerklärung §§123, 124 GWB (https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Eigenerklärung_123_124_GWB.pdf)
Hinweis: Wenn zutreffend, sind im Formular nur die Nachunternehmerleistungen zu benennen/beschreiben. Die Benennung sowie die Einreichung von Erklärungen der Nachunternehmer erfolgt erst nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber an den Bieter, wenn das Angebot des Bieters für eine Zuschlagserteilung in die engere Wahl kommt (VK Bund, B. v. 28.09.17, VK 1 - 93/17).
Liste der mit dem Angebot vorzulegenden Eigenerklärungen:
Erklärungen und ergänzende Vertragsbedingungen entsprechend dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt - TVergG LSA
Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 11 Abs. 1, 3 und 5 zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit
Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 13, Abs. 1 zu den ILO Kernarbeitsnormen
Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 14, Abs. 2, 4 Nachunternehmer und Verleiher
Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 17 Abs. 1, 2 und 3 zur Nachweispflicht bei Kontrollen durch den Auftraggeber
(Enthalten in den Vergabeunterlagen im Dokument "Ergänzende Vertragsbedingungen TVergGLSA.pdf") (https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Ergänzende_Vertragsbedingungen_TVergGLSA.pdf)
sowie
Eigenerklärung Russland Sanktionen (https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Eigenerklaerung_RUS_Sanktionen.pdf)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es gelten ausschließlich die "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen "(VOL/B), Stand: Ausgabe 2003. https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf
2. Da bei einer Prüfung, des Verzeichnisses der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und einer Abfrage beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, kein tarifvertraglich vereinbartes Entgelt (Tariflohn) für die Leistung als maßgeblich zu erwarten ist,gilt:
Das für diese Vergabe geltende Mindeststundenendgeld das der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern mind. Zahlen muss, beträgt laut § 11 Abs. 3 TVergG derzeit 13,48 € und berechnet sich anhand der Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 (inklusive Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet Ost) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder durch die Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Jahr.
3. Gem. TVergG-LSA § 17, Abs. 1 kann der öffentliche Auftraggeber Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der aufgrund des Gesetzes auferlegten Vertragspflichten des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer zu überprüfen. Die Kontrolle wird vertraglich vereinbart (siehe Pkt. 4 der Ergänzenden Vertragsbedingungen allgemein zum TVergG LSA)
4. Hinweis zum Datenschutz:
Die vom Auftraggeber erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens und der Auftragsdurchführung verarbeitet und gespeichert, die gesetzlichen Archivierungszeiträume eingeschlossen.
Der Bieter erklärt mit der Abgabe seines Angebotes hierzu sein Einverständnis.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle / Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.