Neubau Flutpolder Elster-Luppe-Aue; Generalplanungsleistungen: Landschaftsplanung Flächenplanung (LBP), Objektplanung Gebäude und Innenräume, Ingenieurbauwerke, Freianlagen, Fachplanung Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 22/N/0022/GN-N1

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lhw.sachsen-anhalt.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Flutpolder Elster-Luppe-Aue; Generalplanungsleistungen: Landschaftsplanung Flächenplanung (LBP), Objektplanung Gebäude und Innenräume, Ingenieurbauwerke, Freianlagen, Fachplanung Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung

Referenznummer der Bekanntmachung: 22/N/0022/GN-N1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Hauptort der Ausführung:

Einheitsgemeinde Stadt Jerichow

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

- 35.000 m2 Kampfmittelsondierung und Kapmpfmittelräumung

- Erdbau-, Wegebau-, Beton- , Landschaftsbau- und Stahlbauarbeiten, weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung (LB)

- Abbruch- und Rückbauarbeiten, Entsorgungsarbeiten von Bestandsdeich und 2 Deichscharten

- ca. 36.000 m3 Boden lösen,

- ca. 41.000 m3 Deichbaumaterial einbauen,

- ca. 6.200 m2 Wegebauarbeiten Asphaltbauweise,

- 3 St Neubau Deichscharten

- 5 St Deichauf-/abfahrt

- bauzeitliche (34 St) und dauerhafte (25 St) Sicherung der Klostermauer Kloster Jerichow

- Landschaftsbauarbeiten - vorbereitende Schutzmaßnahmen, Roden/Abräumen, Naturschutzmaßnahmen

- Deichausstattung

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 25/04/2022
Ende: 31/03/2024
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

ELER HWS - AZ des LVwA: 6201 21 0000 05

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 087-234854

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 22/N/0022/GN
Bezeichnung des Auftrags:

HWSB Jerichow km 40,34 - 41,20 - Erdbau-, Wegebau-, Beton- , Landschaftsbau- und Stahlbauarbeiten

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
12/04/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Falkensee
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14612
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 3 577 171.29 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/05/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45247230 Bau von Deichen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Hauptort der Ausführung:

Jerichow

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Instandsetzung des rechten Elbe-Hauptdeichs 3 am Abschnitt km 40+340 bis 41+200. Bei der Instandsetzungsmaßnahme handelt es sich um eine Ertüchtigungsmaßnahme zur Gefahrenabwehr bei Hochwasser aufgrund fehlender Standsicherheit nach aktuellen Bemessungsanforderungen und unzureichender Deichhöhe. Im Zuge der Maßnahme erfolgt eine Erhöhung und Verbreiterung des Deichkörpers. In diesem Zusammenhang werden im Deichabschnitt vorhandene Deichscharten (2x) erneuert. Zusätzlich werden am Bauanfang der Maßnahme (km 40+340) eine neue Deichscharte und eine ca. 30 m lange Hochwasserwand als Verlängerung der Deichlinie errichtet. Desweiteren ist die Erhöhung einer im Deich befindlichen hydraulischgebundenen Dichwand mittels eines Kopfbalkens (ca. 100m) vorgesehen.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 25/04/2022
Ende: 31/03/2024
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 3 577 171.29 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Falkensee
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14612
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

1) Mehrmengen (bspw. Rodung von Wurzelstöcken, Erdstoff zur Deichverbreiterung, unbewehrten Beton herstellen) die sich im Rahmen der Bauausführung ergeben haben

2) zuätzliche Leistungen

-> Abbrucharbeiten an hydraulischgebundener Dichwand

-> Vorbohren im Bereich der Spundwandtrasse sowie Anschweißen der Spundwandschlösser

3) geänderte Leistungen

-> Wechsel von der dynamischen hin zur statischen Verdichtung des Deichkörpers auf Höhe der Klosteranlage Kloster Jerichow

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

1) Die Mehrmengen ergaben sich aufgrund der angetroffenen örtlichen Gegebenheiten im Rahmen der Bauausführung und waren voher nicht vorhersehbar

2) zuätzliche Leistungen

-> Abbruch Dichtwand: Beim Freilegen der bestehenden Dichtwand, wurde eine darüber liegende Restschicht aus Zement-Bentonit-Schlamm vorgefunden. Diese musste nach Prüfung per Hand abgebrochen werden, um die darunterliegende und zu erhaltende Dichtwand nicht zu beschädigen. Ein maschineller Abbruch kam nicht in Frage, da die Gefahr einer der Beschädigung der Dichtwand zum Zeitpunkt zu groß war.

-> Vorbohren Spundwandtrasse/Anschweißen SPW-Schlösser:

Die Messwerte der im Rahmen der Bauvorbereitung ergänzend durchgeführten Probeschwingungsmessungen haben gezeigt, dass die Spundwände für den Ersatzneubau der Deichscharten entlang anstehenden Wohnbebauung und denkmalgeschützten baulichen Anlagen des Klosters möglichst Erschütterungsarm eingebracht werden müssen, da sonst Gebäudeschäden im Rahmen der Bausauführung (Rammen der Spundwände) nicht ausgeschlossen werden können.

Im LV des Bauvertrags war bereits punktuelles Vorbohren auf der Rammtrasse in Teilbereichen aufgrund der vorhandenen Baugrundverhältnisse vorgesehen. Schlussendlich war das Vorbohren für alle Spundwände erforderlich um die Erschütterungen beim Einbringen der Spundwände zu reduzieren. Um die Spundbohlen des Bauwerks planmäßig herstellen zu können, war das Anschweißen von Eckbohlen bzw. Schlössern an die Spundwände nötig

3) geänderte Leistungen (statischer Einbau)

Aufgrund unmittelbar am Baufeld angrenzender Bebauung (Klostermauer Kloster Jerichow, Wohnbebauung entlang der Deichscharten) wurden vor und während des Baus Testmessungen bei Probeverdichtungsläufen sowie baubegleitende Erschütterungs-messungen durchgeführt. Hierbei wurden Überschreitungen der festgelegten Grenz- und Anhaltswerte (gem. DIN 4150-3) für den Bereich der Klostermauer und der Deichscharte 2 festgestellt.

Die unter Denkmalschutz stehende Klostermauer der kulturhistorischen Klosteranlage in Jerichow war bereits vor Baubeginn in einem allgemein schlechten Bauzustand mit teils deutlich sichtbaren Wandschiefstellungen. Aus diesem Grund erfolgten im Rahmen der Bauvorbereitung umfangreiche Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Klostermauer während der Bauzeit (Bau bauzeitlicher und dauerhafter Lisenen).

Da eine erhebliche Überschreitung des Grenzwerts für denkmalgeschützte Gebäude (Grenzwert: 2,5mm/s) bei den Probeverdichtungsläufen entlang der Klostermauer erfolgte (Messwert: 14,6 mm/s), wurde durch den AG der statische Einbau von Erdstoffen im Nachgang zum Schutz der Klostermauer vorgegeben. Die Vorgabe statischer Einbau erfolgte, da trotz der bereits erfolgten Sicherungsmaßnahmen, größere Beschädigungen an der Klostermauer bei einem dynamischen Einbau von Erdstoffen nicht ausgeschlossen werden konnten.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 3 577 171.29 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 4 465 119.67 EUR