Neubau Flutpolder Elster-Luppe-Aue; Generalplanungsleistungen: Landschaftsplanung Flächenplanung (LBP), Objektplanung Gebäude und Innenräume, Ingenieurbauwerke, Freianlagen, Fachplanung Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 22/N/0022/GN-N1
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Flutpolder Elster-Luppe-Aue; Generalplanungsleistungen: Landschaftsplanung Flächenplanung (LBP), Objektplanung Gebäude und Innenräume, Ingenieurbauwerke, Freianlagen, Fachplanung Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung
Einheitsgemeinde Stadt Jerichow
- 35.000 m2 Kampfmittelsondierung und Kapmpfmittelräumung
- Erdbau-, Wegebau-, Beton- , Landschaftsbau- und Stahlbauarbeiten, weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung (LB)
- Abbruch- und Rückbauarbeiten, Entsorgungsarbeiten von Bestandsdeich und 2 Deichscharten
- ca. 36.000 m3 Boden lösen,
- ca. 41.000 m3 Deichbaumaterial einbauen,
- ca. 6.200 m2 Wegebauarbeiten Asphaltbauweise,
- 3 St Neubau Deichscharten
- 5 St Deichauf-/abfahrt
- bauzeitliche (34 St) und dauerhafte (25 St) Sicherung der Klostermauer Kloster Jerichow
- Landschaftsbauarbeiten - vorbereitende Schutzmaßnahmen, Roden/Abräumen, Naturschutzmaßnahmen
- Deichausstattung
ELER HWS - AZ des LVwA: 6201 21 0000 05
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
HWSB Jerichow km 40,34 - 41,20 - Erdbau-, Wegebau-, Beton- , Landschaftsbau- und Stahlbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Falkensee
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14612
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Jerichow
Instandsetzung des rechten Elbe-Hauptdeichs 3 am Abschnitt km 40+340 bis 41+200. Bei der Instandsetzungsmaßnahme handelt es sich um eine Ertüchtigungsmaßnahme zur Gefahrenabwehr bei Hochwasser aufgrund fehlender Standsicherheit nach aktuellen Bemessungsanforderungen und unzureichender Deichhöhe. Im Zuge der Maßnahme erfolgt eine Erhöhung und Verbreiterung des Deichkörpers. In diesem Zusammenhang werden im Deichabschnitt vorhandene Deichscharten (2x) erneuert. Zusätzlich werden am Bauanfang der Maßnahme (km 40+340) eine neue Deichscharte und eine ca. 30 m lange Hochwasserwand als Verlängerung der Deichlinie errichtet. Desweiteren ist die Erhöhung einer im Deich befindlichen hydraulischgebundenen Dichwand mittels eines Kopfbalkens (ca. 100m) vorgesehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Falkensee
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14612
Land: Deutschland
1) Mehrmengen (bspw. Rodung von Wurzelstöcken, Erdstoff zur Deichverbreiterung, unbewehrten Beton herstellen) die sich im Rahmen der Bauausführung ergeben haben
2) zuätzliche Leistungen
-> Abbrucharbeiten an hydraulischgebundener Dichwand
-> Vorbohren im Bereich der Spundwandtrasse sowie Anschweißen der Spundwandschlösser
3) geänderte Leistungen
-> Wechsel von der dynamischen hin zur statischen Verdichtung des Deichkörpers auf Höhe der Klosteranlage Kloster Jerichow
1) Die Mehrmengen ergaben sich aufgrund der angetroffenen örtlichen Gegebenheiten im Rahmen der Bauausführung und waren voher nicht vorhersehbar
2) zuätzliche Leistungen
-> Abbruch Dichtwand: Beim Freilegen der bestehenden Dichtwand, wurde eine darüber liegende Restschicht aus Zement-Bentonit-Schlamm vorgefunden. Diese musste nach Prüfung per Hand abgebrochen werden, um die darunterliegende und zu erhaltende Dichtwand nicht zu beschädigen. Ein maschineller Abbruch kam nicht in Frage, da die Gefahr einer der Beschädigung der Dichtwand zum Zeitpunkt zu groß war.
-> Vorbohren Spundwandtrasse/Anschweißen SPW-Schlösser:
Die Messwerte der im Rahmen der Bauvorbereitung ergänzend durchgeführten Probeschwingungsmessungen haben gezeigt, dass die Spundwände für den Ersatzneubau der Deichscharten entlang anstehenden Wohnbebauung und denkmalgeschützten baulichen Anlagen des Klosters möglichst Erschütterungsarm eingebracht werden müssen, da sonst Gebäudeschäden im Rahmen der Bausauführung (Rammen der Spundwände) nicht ausgeschlossen werden können.
Im LV des Bauvertrags war bereits punktuelles Vorbohren auf der Rammtrasse in Teilbereichen aufgrund der vorhandenen Baugrundverhältnisse vorgesehen. Schlussendlich war das Vorbohren für alle Spundwände erforderlich um die Erschütterungen beim Einbringen der Spundwände zu reduzieren. Um die Spundbohlen des Bauwerks planmäßig herstellen zu können, war das Anschweißen von Eckbohlen bzw. Schlössern an die Spundwände nötig
3) geänderte Leistungen (statischer Einbau)
Aufgrund unmittelbar am Baufeld angrenzender Bebauung (Klostermauer Kloster Jerichow, Wohnbebauung entlang der Deichscharten) wurden vor und während des Baus Testmessungen bei Probeverdichtungsläufen sowie baubegleitende Erschütterungs-messungen durchgeführt. Hierbei wurden Überschreitungen der festgelegten Grenz- und Anhaltswerte (gem. DIN 4150-3) für den Bereich der Klostermauer und der Deichscharte 2 festgestellt.
Die unter Denkmalschutz stehende Klostermauer der kulturhistorischen Klosteranlage in Jerichow war bereits vor Baubeginn in einem allgemein schlechten Bauzustand mit teils deutlich sichtbaren Wandschiefstellungen. Aus diesem Grund erfolgten im Rahmen der Bauvorbereitung umfangreiche Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Klostermauer während der Bauzeit (Bau bauzeitlicher und dauerhafter Lisenen).
Da eine erhebliche Überschreitung des Grenzwerts für denkmalgeschützte Gebäude (Grenzwert: 2,5mm/s) bei den Probeverdichtungsläufen entlang der Klostermauer erfolgte (Messwert: 14,6 mm/s), wurde durch den AG der statische Einbau von Erdstoffen im Nachgang zum Schutz der Klostermauer vorgegeben. Die Vorgabe statischer Einbau erfolgte, da trotz der bereits erfolgten Sicherungsmaßnahmen, größere Beschädigungen an der Klostermauer bei einem dynamischen Einbau von Erdstoffen nicht ausgeschlossen werden konnten.