HWSB Deich Klietznick, KM 37,0 - 38,865 - Fremdüberwachung Vermessung (FÜ Vermessung) Referenznummer der Bekanntmachung: 23/N/0105/GN
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lhw.sachsen-anhalt.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB Deich Klietznick, KM 37,0 - 38,865 - Fremdüberwachung Vermessung (FÜ Vermessung)
Der neue Deich wird im geschützten Deichhinterland, auf einer ebenen Ackerfläche errichtet. Er schließt beidseitig an einen bestehenden Deich an.
Parallel zur geplanten Deichtrasse verläuft ein asphaltierter landwirtschaftlicher Weg. An dieser Zufahrt befindet sich auch die Lagerfläche.
Das Vorhabensgebiet befindet sich auf der rechten Elbeseite, südwestlich von Jerichow und westlich der Ortslage Klietznick, im Landkreis Jerichower Land.
Es liegt in der Gemarkung Jerichow (Flur 21). Der Deichneubaubereich erstreckt sich am rechten östlichen Elbeufer, im Bereich bei Elbe-km 379,0, ca. 1,3 km westlich von Klietznick.
Fremdüberwachung Vermessung: Leistungen in Anlehnung an die Bauvermessung nach HOAI, Anlage 1, Abschnitt 1.4.7, weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung (LB)
ELER HWS
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)) sind entgegen der Teilnahmebedingungen MIT dem Angebot die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese imPräqualifikationsverzeichnis geführt werden ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der
in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ steht unter dem in I.3) genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
Bei der Abgabe von Eigenerklärungen sind die Umsatzzahlen der vergangenen 3 abgeschlossenen Wirtschaftsjahre eindeutig einer Jahreszahl zuzuordnen.
siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung
siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung
- Berufshaftpflichtversicherung: (Deckungssumme Personenschäden mind.
1.500.000,00 Euro; Deckungssumme Sach- und Sonstige Schäden mind. 300.000,00
Euro. Bescheinigung nicht älter als 12 Monate. Alternativ bei Nichterreichung
der Deckungssummen: Erklärung des Versicherers, dass entweder 1. die
Deckungssummen/Maximierung im Auftragsfall angepasst werden oder 2. im
Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird.)
Nachweise zur Eignung (Qualifikationen und Referenzen):
- Fachausbildung an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule, Fachhochschule oder gleichwertig (z.B. Urkunde)
- mindestens 5 Jahre Berufserfahrung/Praxiserfahrung im Bereich der genannten Leistungen (z.B. Lebenslauf)
- Praxiserfahrungen/ Referenzen (1 Referenz) mit/für Baustellen im Bereich Hochwasserschutz (Deichneubau, Deichsanierung)
Die Referenz muss innerhalb der letzten 5 Jahre ausgeführt worden sein.
Referenzen über Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind jeweils 3 Stck.
* Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Kalenderjahre ab 2020 bis zum Zeitpunkt
der Angebotsfrist, in diesem Zeitraum muss die VOB-Abnahme erfolgt sein) mit
mindestens folgenden Angaben:
* Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten;
* Art der ausgeführten Leistung;
* Auftragssumme;
* Ausführungszeitraum.
- Benennung der vorgesehenen Personen.
§ 75 Abs. 2 und 3 VgV.
Es ist der Tariflohn gemäß gültigen Tarifvertrag am Ausführungsort zu zahlen, jedoch mindestens 13,48 € vergabespezifisches Mindeststundenentgelt.
Für den erfolgreichen Bieter dürfen keine schwerwiegenden Vergehen gegen die §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Der erfolgreiche Bieter muss erklären, dass keine Ausschlussgründe gemäß EUSanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
LHW Vergabestelle Nord
Keine Personen zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.