Lieferung eines Hecklader-Abfallsammelfahrzeuges Referenznummer der Bekanntmachung: SAW-2023-Fzg01

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deponie GmbH Altmarkkreis Salzwedel
Postanschrift: Bismarker Straße 81
Ort: Gardelegen
NUTS-Code: DEE04 Altmarkkreis Salzwedel
Postleitzahl: 39638
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 3907-720930
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://deponie-gmbh.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunale Abfallentsorgungsgesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung eines Hecklader-Abfallsammelfahrzeuges

Referenznummer der Bekanntmachung: SAW-2023-Fzg01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144511 Müllfahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung eines 4-Achs-Abfallsammelfahrzeuges (Hecklader),

Vergabe der Leistung in zwei Losen

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung eines Fahrgestells für Abfallsammelfahrzeuge (Hecklader)

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34144510 Fahrzeuge für Abfall
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE04 Altmarkkreis Salzwedel
Hauptort der Ausführung:

Gardelegen, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung eines 4-Achs-Fahrgestells für Abfallsammelfahrzeuge (Pressfahrzeuge)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Liefertermin / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Qualität und Funktionalität Fahrgestell / Gewichtung: 25 %
Qualitätskriterium - Name: Serviceleistung Fahrgestell / Gewichtung: 15 %
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 50 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Lieferung hat an den Auftragnehmer zu Los 2 bis spätestens zum 31.03.2024 zu erfolgen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugaufbaus inkl. Lifter (Hecklader)

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34144510 Fahrzeuge für Abfall
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE04 Altmarkkreis Salzwedel
Hauptort der Ausführung:

Gardelegen, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugaufbaus (Pressfahrzeug). Überführung des Gesamtfahrzeuges an den Auftraggeber zum Betriebshof des Auftraggebers in Gardelegen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Liefertermin / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Qualität und Funktionalität Sammelaufbau inkl. Lifter / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: mobile Serviceleistung Sammelaufbau / Gewichtung: 10 %
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 50 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Lieferfrist beginnt nach Zugang des Fahrgestells aus Los 1. Die Lieferung an den Auftraggeber hat bis zum 30.06.2024 zu erfolgen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 018-049646
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung eines Fahrgestells für Abfallsammelfahrzeuge (Hecklader)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
11/04/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: MAN Truck & Bus Deutschland GmbH, Vertriebsregion Nord-Ost
Postanschrift: In der Lehmkuhlenbreite 10
Ort: Barleben
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39179
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugaufbaus inkl. Lifter (Hecklader)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
11/04/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: FAUN Umwelttechnik GmbH & Co. KG
Postanschrift: Feldhorst 4
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen.

Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 345-514-1115
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 [dies ist die Informations- und Wartepflicht vor Zuschlagserteilung] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/05/2023