Burg Falkenstein und Burg Konradsburg Referenznummer der Bekanntmachung: GPL+TWPL Falkenstein und Konradsburg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gommern
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Postleitzahl: 39279
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kulturstiftung-st.de
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.saleg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Burg Falkenstein und Burg Konradsburg
Die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt ist Eigentümerin der Burg Falkenstein und der Burg Konradsburg
Es ist geplant über mehrere Jahre ein Planungsbüro für die Planungsleistungen
zu binden. Angedacht ist eine Beauftragung für den Zeitraum von 01.01.2024 -
31.12.2033.
Burg Falkenstein und Burg Konradsburg
Die Auftragserteilung ist für den Oktober 2023 vorgesehen.
An größeren Bauleistungen wurden über den Bauhaushalt der Stiftung in den letzten Jahren an der Burg Falkenstein die Sanierung eines Teilabschnitts der Burgmauer, die Herstellung und statische Instandsetzung der Küchenstube und der Nordwest-Bastion realisiert sowie das Kassenhaus neu gebaut. Weiterhin wurde die Schildmauer überarbeitet und bis dahin ungenutzte Räume für den Museumsrundgang erschlossen.
An der Konradsburg wurde am Herrenhaus der Dachstuhl repariert und die Dacheindeckung erneuert. Auch die Fassade wurde komplett überarbeitet und geputzt. Der Keller des Herrenhauses wurde für Veranstaltungszwecke herge-richtet. Im Bereich der alten Westscheune wurde eine Löschwasserzisterne er-richtet. Derzeit wird die Außenhülle des Brunnenhauses komplett überarbeitet.
Der Abschluss der Rahmenvereinbarung ist für die Jahre 2024 bis 2033 angedacht.
Die erforderlichen Planungsleistungen sind für die abgestimmten
Baumaßnahmen zu erbringen und können
kurzfristig, z.B. bei auftretenden unvorhersehbaren Schäden oder
Reparaturmaßnahmen abgerufen werden.
Der Gebäudeplaner muss sicherstellen, dass diese Schäden entsprechend der
denkmalrechtlichen Anforderungen unverzüglich behoben werden.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Planungsleistungen:
Gebäudeplanung Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 34 HOAI.Leistungsinhalt sind
die Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß § 34 und Anlage 10
HOAI. Die genaue Leistungsbeschreibung ist dem beigefügten Vertragsmuster zu
entnehmen.
Besondere Leistungen:
Erstellung ZBau
Mitwirkung bei der Erstellung der Zwischennachweise und des
Endverwendungsnachweises
Zuarbeit für Fördermittelanträge
Tragwerksplanung Leistungsphasen 1 bis 6 nach § 51 und Anlage 14 HOAI.
Leistungsinhalt sind die Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß
Anlage 10 (zu § 34 Absatz 1, § 35 Absatz 6) HOAI.
1.) Die Vergabestelle wird fehlende Nachweise und Erklärungen auf Grundlage
von § 56 Abs. 2 VgV nachfordern. Das Fehlen der Angabe der Person (bei
juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die den Teilnahmeantrag
oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren
Verfahren. Es gilt die Textform nach § 126b BGB. Als Frist zur Vorlage der
nachgeforderten Unterlagen gelten 7 Kalendertage, gerechnet nach dem Tag der
Absendung der Aufforderung zur Nachreichung/Vervollständigung von
Unterlagen, Nachweisen und/oder Erklärungen. Teilnahmeanträge, die selbst
nach Ablauf der Frist nachgeforderter Unterlagen unvollständig sind, werden
ausgeschlossen.
2.) Die im Teilnahmeantrag abgeforderten Unterlagen, Nachweise und
Erklärungen werden gemäß der, in den Vergabeunterlagen, angegebenen
Bepunktung und Gewichtung bewertet. Die drei Bewerber mit den höchsten
Punktzahlen werden zur Abgabe eines Angebotes und zur Teilnahme
amVerhandlungsverfahren
aufgefordert.Die Bewertung ausgewählter Eignungskriterien wird wie folgt
durchgeführt:
- Referenzangabe für die Gebäudeplanung und Realisierung der
denkmalgerechten Instandsetzung von Einzeldenkmalen (Burg, Kirche, Kloster,
Schloss): 26 Punkte,
- Referenzangabe für die Gebäudeplanung und Realisierung des
denkmalgerechten Umbaus- oder Modernisierung eines Einzeldenkmals (Burg,
Kirche, Kloster, Schloss) oder angrenzenden Gebäuden bzw. Gebäudeteilen:25
Punkte,
-Referenzangabe für die Gebäudeplanung und Realisierung von
denkmalgerechten Dachsanierungsmaßnahmen von Einzeldenkmalen (Burg,
Kirche, Kloster, Schloss)n:25 Punkte,
-Angabe eines Referenzprojektes für Fördermittel: 25 Punke,
- Referenzangabe für die Gebäudeplanung und Realisierung von statisch
konstruktiven Sicherungsmaßnahmen an Einzeldenkmalen (Burg, Kirche,
Kloster, Schloss): 22 Punkte
- vorgesehener/e Projektleiter/in, Fachbauleiter/in, Tragwerksplaner/ in: 33
Punkte,
- Anzahl der Mitarbeiter: 20 Punkte.
Die genaue Bewertungstabelle ist der Vergabeunterlage zu entnehmen.Erfüllen
mehrere Bewerbergleichermaßen die Anforderungen derart, dass eineobjektive
Auswahl der einzuladenden Teilnehmer entsprechend der zugrunde gelegten
Eignungskriterien nicht möglich ist, dann behält sich die Vergabestelle das Recht
vor, die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung von § 75
Abs. 6 VgV durch Losentscheid vorzunehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis Berufsstand gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV des
Büroinhabers Qualifikationsnachweis (Architekt, etc.) und Nachweis, dass eine
Bauvorlageberechtigung im Sinne von § 64 Absatz 2 der Bauordnung des Landes
Sachsen-Anhalt für die Einreichung eines Bauantrages als Entwurfsverfasser
besteht.
Qualifikationsnachweis und Nachweis, dass eine Bauvorlageberechtigung im
Sinne von § 65 Absatz 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt für die
Erstellung des Standsicherheitsnachweises besteht.
§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
mit einer Mindestdeckungssumme
in Höhe von 3.000.000 € für Personenschäden und 2.000.000 € für sonstige
Schäden, 2-fach maximiert.
Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe
nicht vor-liegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers
ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung
abzuschließen Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme
in Höhe von 3.000.000 € für Personenschäden und 2.000.000 € für sonstige
Schäden, 2-fach maximiert.
Angabe eines Referenzprojektes für die Planung denkmalgerechten
Instandsetzung von Einzeldenkmalen (Burg, Kirche, Kloster, Schloss)
Angabe eines Referenzprojektes für die Planung eines denkmalgerechten
Umbaus- oder Modernisierung eines Einzeldenkmals (Burg, Kirche, Kloster,
Schloss) oder angrenzenden Gebäuden bzw. Gebäudeteilen
Angabe eines Referenzprojektes für die Pllanung von denkmalgerechten
Dachsanierungsmaßnahmen von Einzeldenkmalen (Burg, Kirche, Kloster,
Schloss)
Angabe eines Referenzprojektes für Fördermittel
Angabe eines Referenzprojektes für statisch konstruktive
Sicherungsmaßnahmen an Einzeldenkmalen (Burg, Kirche, Kloster, Schloss)
Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Hier die Angabe zu den
vorgesehenen Projektleitern/-innen und Bauleiter- /in, Tragwerksplanerin sowie
deren Qualifikation.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens einschließlich Führungskräften in den letzten drei Jahren
ersichtlich ist.
Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur
Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur berechtigt sind. Juristische
Personen, deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die hier verlangte
Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter/bevollmächtigter Vertreter
und der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten
Anforderungen erfüllen.
Ist die Berufsbezeichnung " Architekt" in einem Herkunftsland gesetzlich nicht
geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über einen
Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinen 2013/55
/EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005
/36/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU
Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und des Rates über die
Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems
entspricht. Für im Inland ansässige Bewerber gilt die HOAI in der zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes
Sachsen-Anhalt sowie nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der
Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen Finanzierungshilfen der EU
ergeben.
Das gemäß Punkt III.2.3 zu nennende Personal, welches für die Ausführung des
Auftrages verantwortlich sein soll, muss zur Leistungserbringung auch
tatsächlich zur Verfügung stehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1.) Die in bzw. unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben
werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären
/abzugeben. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu
verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.
2.2 genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen.
Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und
Anschrift), die den Teilnahmeantrag oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum
Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach § 126b BGB.Der
Teilnahmeantrag ist fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle
digital über das Vergabeportal einzureichen. Teilnahmeanträge die als E- Mail oder
per FAX oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für
die Wahrung der
Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an.
Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
(2) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl.
Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen
/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden.
Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.
(3) Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind in elektronischer Form an die
Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3 - Saleg) zu richten. Die gesammelten
Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter
Punkt I.3 genannten Web-Seite einsehbar.
(4) Hinweise zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den
Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im Angebot sind in der
Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Zum
Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene
Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die
Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet.
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3
GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Dies gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.