Sanierung und Ertüchtigung des Volksparks Halle (Saale) - Leistungen nach §§ 34/ 51 HOAI Gebäude- und Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: VP - VgV 01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schleifweg 8a
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06114
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3443284390
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.volkspark-halle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Ertüchtigung des Volksparks Halle (Saale) - Leistungen nach §§ 34/ 51 HOAI Gebäude- und Tragwerksplanung
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen im Leistungsbereich nach §§ 34/ 51 HOAI - Gebäude- und Tragwerksplanung für die Sanierung und Ertüchtigung des Volksparks Halle (Saale).
Verein Volkspark Halle e.V.
Schleifweg 8a
06114 Halle (Saale)
Das im Juli 1907 eingeweihte Volkspark-Gebäudeensemble gehört zu den größten und prominentesten Volkshäusern, die bis 1914 im mitteldeutschen Raum entstanden. Hoch über dem Ufer der Saale gelegen, prägt er auf eindrucksvolle Weise noch immer die Silhouette der Stadt Halle (Saale).
Kernstück des im historisierenden Jugendstil errichteten Gebäudes bildet noch heute der Festsaal mit umlaufender Empore. Dieser zählt neben der Händelhalle zu den größten Multifunktionssälen der Stadt. Eine besondere Eigenart des Volksparkensembles besteht in der Anordnung des Gebäudes innerhalb einer terrassierten Gartenanlage mit altem Baumbestand, historische Kolonnaden und bauzeitiger Konzertmuschel. Der Volkspark steht, einem italienischen Palazzo gleich, an der höchsten Stelle der Terrassengärten, die für Open-Air-Konzerte, Theateraufführungen und für die Gastronomie genutzt werden.
Der Verein Volkspark Halle e.V., als alleiniger Eigentümer, hat das Ziel, das historisch wertvolle Ensemble des Volksparks bis in Jahr 2028 zu sanieren und durch eine dauerhafte Nutzung zu erhalten.
Für die Steigerung der Attraktivität des Gesamtensemble als bedeutendes Kulturerbe der Stadt Halle (Saale) steht an erster Stelle des geplanten Vorhabens die denkmalgerechte und energetische Sanierung, brandschutztechnische Ertüchtigung und Rekonstruktion der stadtbildprägenden Jugendstilfassade sowie die die Herstellung der Barrierefreiheit. Eine Baugenehmigung für das Vorhaben liegt bereits vor. Eine Beauftragung erfolgt für die Gebäudeplanung stufenweise ab der Leistungsphase 3 bis einschließlich Leistungsphase 8. Für die Tragwerksplanung für die Leistungsphasen 3 bis 6.
Die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen umfassen die Erstellung einer Gebäude- und Tragwerksplanung (§§ 34, 51 HOAI) sowie der brandschutztechnischen Erweiterung, durch die der Volkspark wieder zu einer attraktiven Anlaufstelle für Besucher etabliert werden soll. Damit verbunden ist die Schaffung von Ausstellungsbereichen, Veranstaltungs- und Proberäumen und Gastronomie sowie weiteren Serviceangeboten für einen zukunftsorientierten Betrieb. Der Schwerpunkt liegt auf der umfassenden denkmalgerechten Sanierung und der Schaffung der Voraussetzungen für die vielfältigen Nutzungsanforderungen im bestehenden Raumgefüge und nach Maßgabe vorliegender Auflagen der Baugenehmigung. Im Rahmen der baulichen Maßnahmen ist auch die energetische Ertüchtigung zu berücksichtigen.
Im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen in den Jahren 2011-2013 wurden bereits teilweise Schwammsanierungen im Gebäude durchgeführt, Heizung, Strom, Telekommunikation und Brandschutzeinrichtungen in großen Teilen erneuert.
Die nun durchzuführenden Baumaßnahmen umfassen die denkmalpflegerische Sanierung und brandschutztechnische Ertüchtigung der Bestandsgebäude sowie einen Anbau (Neubau) mit Aufzug im nordöstlichen Teil des Hauptgebäudes und sollen in 7 Teilbauabschnitten sowie im laufenden Betrieb über einen Zeitraum von 7 Jahren durchgeführt werden. Das bedeutet, dass für die in Betrieb zu haltenden Nutzungen zwischenzeitliche Interimslösungen erforderlich sind.
Die Tragwerksplanung erfordert ein hohes Maß an Erfahrung bei Umbau-/ Instandsetzungs- und Ergänzungsmaßnahmen historischer Bausubstanz, dies jeweils unter der Bedingung denkmalgerechter Sanierung im Kulturdenkmal als Einzeldenkmal.
Insbesondere für die denkmalgerechte Fassadensanierung ist eine restauratorische Fachplanung zwingend einzubeziehen und ein restauratorisches Gutachten als Grundlage notwendig. Die fach- und denkmalgerechte Sanierung der Fassaden ist von hoher Bedeutung.
Zwischen den Planungsgewerken (Gebäude, Tragwerk) ist eine äußerst enge und synergetisch funktionierende Zusammenarbeit erforderlich.
Für die Entwicklung des Volksparks liegt eine Baukonzeption vor, die u.a. energetische Gesichtspunkte und Fragen der Barrierefreiheit berücksichtigt. Die BGF der historischen Bestandsgebäude beträgt ca. 9.154 m². Für den Anbau sind ca. 520 m² BGF veranschlagt.
Die Baugenehmigung aus dem Jahr 2019 ist umzusetzen bzw. entsprechend der jetzt vorliegenden Kenntnisse, z.B. über Tektur, anzupassen. Vor der Ausführungsplanung zur baulichen Umsetzung der vorliegenden Baugenehmigung ist eine Antragsunterlage gem. RZ-Bau (Teilleistungsphase 3) und eine Antragsunterlage für eine Tekturgenehmigung (Teilleistungsphase 4) zu erstellen. Die Verbindliche terminliche Vorgabe für die Vorlage der abgestimmten Antragsunterlage an den Auftraggeber ist November 2023.
Der genehmigte Kostenrahmen für die Baumaßnahme beläuft sich für die KG 300 und 400 (DIN 276) auf ca. 4.264.000,00 EUR (brutto). Für die Baukosten für die Sanierung der historischen Bestandsgebäude der KG 300 und 400 (DIN 276) wird von einem anteiligen Budget von ca. 3.240.000,00 EUR (brutto) sowie für den Ersatzneubau/Anbau Nordost von ca. 1.024.000,00 Euro (brutto) ausgegangen. Dieser Budgetrahmen gilt als Kostenobergrenze, auf welche die Umsetzung der Bau- und Sanierungskonzeption in allen Belangen auszurichten und im Umsetzungsumfang ggf. auch anzupassen ist.
Das Bauvorhaben wird von der Bundesrepublik Deutschland, durch das Land Sachsen-Anhalt und die Stadt Halle (Saale) gefördert. Die Fördermittelbewirtschaftung soll dem Auftragnehmer übertragen werden. Besondere Leistungen sind nach inhaltlicher Notwendigkeit mit einzuplanen.
Die in Pkt. II.2.7. angegebene Laufzeit bezieht sich auf diesen Termin. Als Ziel der baulichen Fertigstellung ist Ende 2028 geplant.
Im Falle einer Beauftragung muss das angebotene Projektteam sofort und vollumfänglich zur Verfügung stehen. Im Bedarfsfall ist zur Sicherstellung der Termineinhaltung eine Aufstockung der Teamstärke zu sichern/ zu ermöglichen.
Die Laufzeit von 10 Monaten bezieht sich auf die Erbringung der ersten Phase der Beauftragung, Leistungsphasen 3 und 4. Der Gesamtprojektzeitraum (1. und 2. Phase der Beauftragung, 84 Monate) kann im Rahmen des zu vergebenden Auftrags um bis zu weiteren 12 Monaten verlängert werden.
Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen gemäß Punkt III.1.1 und III.2.2.
Gewichtung der Kriterien gemäß Punkt III.1.2 und III.1.3: zusammen 100 % Gewichtung, davon anteilig gemäß der angegebenen Kriteriengewichtung und Wertungsschwellen.
Erfüllen Bewerber alle veröffentlichten Auswahlkriterien derart, dass eine objektive Abgrenzung der einzuladenden Teilnehmergruppe nicht möglich ist, dann behält sich die Vergabestelle das Recht vor, die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung von § 75 (6) VgV durch Los vorzunehmen.
Die Vergabe der Planungsleistungen § 34 HOAI erfolgt für die LPH 3 bis 8.
Die Vergabe erfolgt stufenweise für Planungsleistungen § 34 HOAI für die LPH 3 bis 4.
Geplante 1. Phase der Beauftragung:
- § 34 HOAI LPH 3 und 4.
Geplante 2. Phase der Beauftragung (Option):
- § 34 HOAI LPH 5 bis 8.
Die Vergabe erfolgt stufenweise für Planungsleistungen § 51 HOAI für die LPH 3 bis 4.
Geplante 1. Phase der Beauftragung:
- § 51 HOAI LPH 3 und 4.
Geplante 2. Phase der Beauftragung (Option):
- § 51 HOAI LPH 5 und 6.
Über einen Zeitraum von ca. 10 Monaten soll vorerst die 1. Phase der Beauftragung erbracht werden. Die Gesamtlaufzeit einschließlich aller Optionen beträgt ca. 7 Jahre.
Der Auftraggeber behält sich vor, optional die Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 34 HOAI sowie Leistungsphasen 5 und 6 nach § 51 HOAI zu beauftragen. Die Beauftragung weiterer Phasen besteht als Option und kann nur unter dem Vorbehalt der Anerkennung der Ergebnisse der Planung und für den Fall der Verfügbarkeit in Aussicht gestellter Investitions-/ Fördermittel erfolgen. Ein Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich, in Abhängigkeit der Verfügbarkeit finanzieller Mittel oder dem Vorliegen von projektsachlichen Gründen, über den gesamten Projektzeitraum das Recht vor, die Beauftragung der weiteren Leistungen einzeln, gegliedert nach Bauabschnitten und Leistungsphasen oder anderweitig modifiziert, vorzunehmen.
Der Auftraggeber behält sich des Weiteren vor, dem Auftragnehmer ggf. weitere / ergänzende Leistungen zu übertragen, die im inhaltlichen oder räumlichen Zusammenhang mit dem zu planenden Vorhaben stehen. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, in Anwendung von § 132 (2), (3) GWB Teilleistungen getrennt oder an Dritte zu vergeben, wenn besondere fachliche Gründe dafürsprechen.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. sonstigen Planungsleistungen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext unter:
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-187c6bd9864-1ff488b66f8f04e4
siehe ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext unter:
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-187c6bd9864-1ff488b66f8f04e4
siehe ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext unter:
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-187c6bd9864-1ff488b66f8f04e4
Architekt und Innenarchitekt
Anforderungen an einen besonderen Berufsstand sind von der fachlich projektverantwortlichen Person (fachlicher Projektleiter) und der stellvertretend fachlich projektverantwortlichen Person (stellv. fachlicher Projektleiter) des Leistungserbringers nach § 34 HOAI zu erfüllen.
Als fachlich projektverantwortliche Personen für Leistungen nach § 34 HOAI (fachlicher und stellvertretend fachlicher Projektleiter) sind alle in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässigen natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates und des Architektengesetzes des Landes Sachsen-Anhalts (ArchtG-LSA) am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/-in und Innenarchitek/-in berechtigt sind, zugelassen.
Personen aus anderen Staaten sind zugelassen, wenn sie nach den dort geltenden Bestimmungen über mindestens an die im EWR-Raum gestellten Anforderungen an den Berufsstand Architekt/in und Innenarchitek/-in der o.g. Fachrichtungen verfügen.
siehe ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext unter:
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-187c6bd9864-1ff488b66f8f04e4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wurde im Bekanntmachungstext auf die geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Betreffende Bezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.
Rückfragen während der Teilnahmeantragsphase sind ausschließlich über das eVergabeportal einzureichen. Redaktionsschluss für die Annahme von Rückfragen ist der 23.05.2023 - 11:00 Uhr. Eingehende Rückfragen und deren Beantwortung werden gesammelt und in anonymisierter Form über das eVergabeportal am 12.05.2023 und 23.05.2023 zur Verfügung gestellt.
Schlusstermin für die Annahme / den Eingang der Teilnahmeantragsunterlagen im eVergabeportal ist der 30.05.2023 - 11:00 Uhr. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich über das eVergabeportal als EIN elektronisches Textdokument (pdf) zu senden. Eingereichte Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Kosten für die Erstellung von Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht erstattet.
Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, einschl. Versendung der zugehörigen Unterlagen der Verhandlungsphase erfolgt via eVergabe und ist für den 27.06.2023 vorgesehen. Als Abgabefrist des einzureichenden Angebotes (Leistungs- und Kostenteil) ist der 28.07.2023 - 11.00 Uhr vorgesehen.
Die eingeladenen Teilnehmer müssen einen Besichtigungstermin vor Ort wahrnehmen (Pflicht/ Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren). Dieser ist für den 17.07.2023 geplant.
Die Verhandlungsgespräche mit bis zu 3 ausgewählten Bietern sind voraussichtlich für den 01.08.2023 in Halle (Saale) geplant.
Bestandteile der verbindlichen Vergabe-/ Beschaffungsunterlagen der Teilnahmeantragsphase sind:
- 01 Bekanntmachung
- 02 ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext
- 03 Bewerbungsbogen
- 04 Baugenehmigung
- 05 Historische Pläne
- 06 Entwurfspläne
- 07 Statik
- 08 Schallschutz
- 09 Brandschutz
- 10 Pläne BMA
- 11 Elektropläne
- 12 HLS-Pläne
- 13 Vertragsentwurf §§34-51
- 14 Allgemeine Vertragsbestimmungen
- 15 Erklärung zur Tariftreue
- 16 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz
- 17 Erklärung zur Beachtung der ILO Kernarbeitsnorm
Hinweise:
Die Möglichkeit der Nachforderung fehlender und Annahme nachgereichter Erklärungen und Nachweise oder sonstiger geforderter Unterlagen im Sinne § 56 (2) VgV wird durch die Vergabestelle für dieses Verfahren ausdrücklich ausgeschlossen, soweit mind. 3 Teilnahmeanträge vorliegen, die sämtliche veröffentlichte Teilnahmebedingungen/-voraussetzungen erfüllen.
Die den Bewerbern/ Bietern im Verlauf des Verfahres erteilten Informationen in Form von Antworten des Auftraggebers auf Fragen des Bewerbern/ Bieters sowie sonstige Hinweise, sind bei der Erstellung des Angebotes ebenso wie die Ausschreibungsunterlagen zugrunde zu legen. Soweit diese Antworten, Hinweise oder Sonstiges diese Ausschreibungsunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen die später übersandten Antworten, Hinweise oder Verfahrensbbriefe diesen Ausschreibungsunterlagen vor.
Der Vertragsentwurf wird den auszuwählenden Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt (Vergabeunterlagen der Angebotsphase). Änderungsbedürftige Punkte des Entwurfs aus Bietersicht sind als Bieterfrage bis zur Angebotsfrist zu formulieren. Das eingereichte Angebot muss auf den Bedingungen des Vertragsentwurfs basieren. Sollte dies nicht der Fall sein, muss das Angebot ausgeschlossen werden, da dies mithin nicht den Vergabebedingungen entspricht. Eine Änderung des Vertrages nach Angebotsabgabe ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zeitplan im Verlauf des Verfahrens abzuändern, insbesondere die vorgesehenen Fristen zu verlängern, soweit es sich für einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf als notwendig erweist.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: +49 3455140
Fax: +49 3455141115
Rechtsbehelfshinweis:
Anträge auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens dürfen keine der Unzulässigkeitskriterien nach § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB erfüllen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.