Betrieb eines SAP-S/4 HANA-Systems Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/0178/K13
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE0 Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ovgu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb eines SAP-S/4 HANA-Systems
Betrieb eines SAP-S/4 HANA-Systems mit dem Datensatz Global Bike und einem KeyCloak-Modul
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, FIN ITI, Universitätsplatz 2#39106#Magdeburg#Deutschland
Betrieb eines SAP-S/4 HANA-Systems mit dem Datensatz Global Bike und einem KeyCloak-Modul
geschätzter Auftragswert ca. 30 TEUR brutto.
Die Anforderungen an die Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Liste der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen:
a) Nachunternehmerverzeichnis (soweit beabsichtigt)
b) Bescheinigung einer Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer anerkannten Präqualifizierungsstelle z.B. DIHK PQ-VOL (www.pq-vol.de) sofern vorhanden,
oder folgender
Einzelnachweis:
c) Eigenerklärung §§123, 124 GWB
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es gelten ausschließlich die "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen "(VOL/B), Stand: Ausgabe 2003.
2. Die vom Auftraggeber erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens und der Auftragsdurchführung verarbeitet und gespeichert, die gesetzlichen Archivierungszeiträume eingeschlossen.
Der Bieter erklärt mit der Abgabe seines Angebotes hierzu sein Einverständnis.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle / Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.