Stadt Querfurt - Begleitung Grundstückserwerb Referenznummer der Bekanntmachung: 02_QU_Grunderwerb

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Querfurt
Postanschrift: Markt 1
Ort: Querfurt
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06268
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.Querfurt.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-187b7335ce1-604c7771f5ea1159
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Querfurt - Begleitung Grundstückserwerb

Referenznummer der Bekanntmachung: 02_QU_Grunderwerb
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
70122200 Kauf von Grundstücken
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Begleitung Grundstückserwerb

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Hauptort der Ausführung:

Querfurt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Zuge des Strukturwandels beabsichtigt die Stadt Querfurt ein neues ca. 62ha großes Gebiet zu erschließen.

Das Plangebiet befindet sich nördlich des Querfurter Bahnhofes in der Kernstadt Querfurt und wird im Norden durch die Ortsumgehung B 180, im Osten durch die Straße Döcklitzer Tor, im Süden durch das Eisenbahngelände inklusive Hauptbahnhof und im Westen durch die Eislebener Straße L 219 begrenzt.

Dieses Gebiet soll für die Ansiedlung neuer, regional bedeutsamer, als auch die Erweiterung bereits existierender Gewerbebetriebe sowie für die Deckung des Wohnflächenbedarfs infrastrukturell erschlossen werden.

Zur Umsetzung dieser Maßnahme ist der Erwerb von Grundstücken, welche sich im Eigentum Dritter befinden, notwendig.

Der Auftraggeber plant das Gebiet in 4 Projektzonen zu entwickeln und infrastrukturell zu erschließen und zu vermarkten. Die Projektzone 1 für die Ansiedlung regional bedeutsamen Gewerbes umfasst ca. 24ha, hiervon befinden sich bereits ca. 7,8ha im Eigentum der Stadt Querfurt, die Projektzone 2 für die Entwicklung eines Wohngebietes umfasst ca. 3,1ha und die Projektzone 3 für lokal bedeutsames Gewerbe ca. 13,8ha. Die Projektzone 4 beinhaltet den Erhalt und den Ausbau der Anbindung des Schienenverkehrs auf einer Fläche von ca. 1,5ha.

Das Plangebiet umfasst insgesamt ca. 100 Flurstücke und wird aktuell landwirtschaftlich und gewerblich genutzt. Es wird von ca. 2 Pächtern ausgegangen, die z.T. durch die Entziehung der Pachtflächen in ihrer Betriebsführung nicht unwesentlich beeinträchtigt werden. Ca. 76 Prozent der Flächen befinden sich im Privateigentum. Die Stadt Querfurt und die DB Netz Aktiengesellschaft verfügen über etwa 24 Prozent der Flächen, ein unwesentlicher Teil sind im Besitz sonstiger institutioneller Eigentümer. Es wird insgesamt von ca. 36 unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen ausgegangen. Es wird darauf hingewiesen, dass 11 dieser Eigentumsverhältnisse Eigentümergemeinschaften sind. Es wird unterstellt, dass sowohl Pächter als auch Grundstückseigentümer im Inland ansässig und erreichbar sind. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 62 ha. Das Gebiet selbst soll künftig über eine zu bebauende Fläche von mindestens 43 ha verfügen.

Ziel ist die eigentums- bzw. besitzrechtliche Sicherung der für die Erschließung notwendigen Flächen. In diesem Rahmen ist es erforderlich, die Flächen von berechtigten Ansprüchen der auf den Flächen wirtschaftenden Landwirte freizustellen sowie die Grundstücke im Auftrag des Auftraggebers für ihn zu erwerben.

Der Grunderwerb für die Flächen soll bis zum Ende des Jahres 2024 abgeschlossen sein. Zur Erreichung einer termingerechten Freigabe der Flächen sollen die Eigentümer bzw. Pächter eine angemessene Kompensation erhalten. Dies soll entweder durch Zurverfügungstellung von Ersatzflächen oder durch eine finanzielle Entschädigung geschehen. Hierbei ist ggf. zwischenzeitlich vorgesehen, die Flächen bereits für Untersuchungen durch die Stadt Querfurt zu nutzen. Dies ist im Rahmen der Vereinbarungen zu möglichen Kompensationen oder der Zurverfügungstellung von Ersatzflächen zu berücksichtigen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 18/10/2023
Ende: 30/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Der Auftraggeber fordert nach § 42 (2) VgV die Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf, die nach den Bedingungen dieser Bekanntmachung ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. Der Auftraggeber begrenzt nach § 51 (2) die Anzahl der Bewerber, nach den folgenden, objektiven Auswahlkriterien: spez. Jahresumsatz, Anzahl der Mitarbeiter im Tätigkeitsfeld, Referenzen des Bewerbers, Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Gesamteindruck der Bewerbung.

Nähere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform entnommen werden (Bewertungsmatrix Teilnahmeantrag, formale Auswertung Teilnahmeantrag).

Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen mit der gleichen Punktzahl und ist die Bewerberzahl nach der oben beschriebenen Auswahl und den dort zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, so wird die Vergabestelle die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los treffen, vgl. § 75 Abs. 6 VgV.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben. Das gilt auch für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn Sie wirtschaftlich unabhängig sind. Jedes Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft muss erklären, dass es sich am Vergabeverfahren ausschließlich als Mitglied dieser beteiligt und in keiner anderen Weise an dem Vergabeverfahren beteiligt ist.

Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft müssen sämtliche geforderten Nachweise vorlegen.

Bei Arbeitsgemeinschaften ist die Erklärung der Arbeitsgemeinschaften von jedem ARGE-Partner bzw. von Nachunternehmern (im Folgenden NUN) auszufüllen.

Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur notwendige Erklärungen und Nachweise (auch in Kopie zulässig) eingereicht werden. Zusätzliche Informationen werden nicht berücksichtigt. Der Auftraggeber kann zur Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Alle Eigenerklärungen können auch als Kopie eingereicht werden.

1.) Jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaften muss erklären, dass es im Falle der Beauftragung gemeinsam mit allen Mitgliedern gesamtschuldnerisch haftet. Es muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der berechtigt ist, im Namen der Mitglieder mit Wirkung für und gegen diese rechtsverbindlichen Erklärungen im Vergabeverfahren abzugeben und entgegenzunehmen.

2.) Der Bewerber bzw. die Arbeitsgemeinschaften muss/müssen erklären, ob der Einsatz von qualifizierten Nachunternehmen vorgesehen ist. Es kann vom AG die Vorlage einer Verpflichtungserklärung verlangt werden.

3.) Angaben zu wirtschaftl. und/oder rechtl. Verknüpfungen zu anderen Unternehmen - auch Negativerklärung falls nichtzutreffend.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bewerber bzw. die Arbeitsgemeinschaften muss/müssen mit der Bewerbung folgende Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorlegen:

1. Angabe der Gesamtumsätze des Bewerbers bzw. der Arbeitsgemeinschaften in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (siehe Formblatt D)

2. Angabe der Anzahl der insgesamt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Arbeitsgemeinschaften in den letzten drei Geschäftsjahren (siehe Formblatt D)

3. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme 3.000.000,00 € für Personenschäden, 1.000.000,00 € für Sachschäden. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Bestätigung des Versicherers erfüllt werden, mit welcher dieser eine Aufstockung im Auftragsfall bestätigt. Bei Arbeitsgemeinschaften ist die Deckungssumme aller Mitglieder (ggf. objektkonkret) vorzuweisen.

4. Der Bewerber bzw. die Arbeitsgemeinschaft muss erklären, dass weder beim Bewerber noch bei einem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Ausschlussgründe im Sinne nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegen. Diese Erklärung muss auch jeder qualifizierte NUN jeweils für sich abgeben. (siehe Formblatt C)

5. Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes, die nicht älter als 6 Monate ist. Die Frist wird ab dem Tag des Ablaufs der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zurückberechnet; dies gilt auch für den Fall einer nachträglichen Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge. Diese ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.

6. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 3 Monate; maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend).

Die Formblätter sind für die Strukturierung der Teilnahmeanträge zwingender Bestandteil.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Vorlage der nachstehenden Referenzen aus den letzten 10 Jahren, mit Angabe des Auftraggebers und des dortigen Ansprechpartners, einer Projektbeschreibung, ggf. der Funktion des Bewerbers innerhalb der Arbeitsgemeinschaft sowie der Auftragssumme der Leistungen der bearbeiteten Leistungsphasen (siehe auch Formblatt E).

- 1 Referenz über die Verhandlung mit mehreren Eigentümern (mindestens 20) hinsichtlich des Ankaufes durch einen öffentlichen Auftraggeber zum Zweck der Umnutzung bis zur Vorlage unterschriftsreifer Verträge aus den letzten 10 Jahren, max. 10 Punkte

- 1 Referenz über die Verhandlung mit einem oder mehreren Pächtern hinsichtlich der Pachtentschädigung im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers bis zur Vorlage eines unterschriftsreifen Vertrages aus den letzten 10 Jahren, max. 10 Punkte

- 1 Referenz der Ermittlung der Pachtentschädigung aus den letzten 10 Jahren, max. 10 Punkte

- 1 Referenz über die Potentialanalyse geeigneter landwirtschaftlicher Nutzflächen als Tauschflächen/ Ersatzflächen aus den letzten 10 Jahren, max. 10 Punkte

Die vorgenannten Bedingungen hinsichtlich der Referenzen können jeweils durch eine oder unterschiedliche Referenzen nachgewiesen werden. Die genaue Bewertung und deren Abstufung ist der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen mit der gleichen Punktzahl und ist die Bewerberzahl nach der oben beschriebenen Auswahl und den dort zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, so wird die Vergabestelle die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los treffen, vgl. § 75 Abs. 6 VgV.

Gewertet werden nur Referenzen, die innerhalb der in den geforderten Referenzen liegenden Jahre erbracht wurden, Ausgangspunkt für die korrekte Berechnung ist der Tag der Absendung der Bekanntmachung.

Für die Referenz dürfen die wesentlichen Teile der Planungsleistung nicht länger als die angegebenen Jahre zurückliegen. Zum Beispiel wenn 2010 der Planungsbeginn war, liegt die Planungsphase, in welcher der wesentliche Teil der Planungsleistungen erbracht wurde, länger als 10 Jahre zurück, so dass diese Referenz nicht als Planungsreferenz innerhalb des vorgegebenen Zeitraums gewertet werden kann.

Gewertet wird eine Referenz, wenn diese ein noch nicht abgeschlossenes Projekt beinhaltet, sofern bereits mindestens die wesentlichen Leistungen erbracht wurden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Bedingungen sind dem Pkt. III 1.1 zu entnehmen und:

1. Jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaften muss erklären, dass im Falle der Beauftragung alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Es muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der berechtigt ist, im Namen der Mitglieder mit Wirkung für und gegen diese rechtsverbindlichen Erklärungen im Vergabeverfahren abzugeben/entgegenzunehmen.

2. Der Bewerber bzw. die o.g. Gemeinschaft muss erklären, ob der Einsatz von qualifizierten NUN vorgesehen ist. Es kann die Vorlage einer Verpflichtungserklärung verlangt werden.

3. Angaben zu wirtschaftl. und/oder rechtl. Verknüpfungen zu anderen Unternehmen - auch Negativerklärung, falls nichtzutreffend.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 29/05/2023
Ortszeit: 13:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für die Angebotserarbeitung sowie etwaige Präsentationstermine wird keine Entschädigung gezahlt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Vergaberügen sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zu der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Angebots bei der unter Punkt VI. 4.1 benannten Stelle zu rügen. Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (bei Ablehnung einer Rüge): spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Vergaberüge des Unternehmens, welches eine Verletzung seiner Rechte nach den §§ 97 ff GWB geltend macht, nicht abhelfen zu wollen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/04/2023