Stadt Querfurt - Begleitung Grundstückserwerb Referenznummer der Bekanntmachung: 02_QU_Grunderwerb
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Querfurt
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06268
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.Querfurt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Querfurt - Begleitung Grundstückserwerb
Begleitung Grundstückserwerb
Querfurt
Im Zuge des Strukturwandels beabsichtigt die Stadt Querfurt ein neues ca. 62ha großes Gebiet zu erschließen.
Das Plangebiet befindet sich nördlich des Querfurter Bahnhofes in der Kernstadt Querfurt und wird im Norden durch die Ortsumgehung B 180, im Osten durch die Straße Döcklitzer Tor, im Süden durch das Eisenbahngelände inklusive Hauptbahnhof und im Westen durch die Eislebener Straße L 219 begrenzt.
Dieses Gebiet soll für die Ansiedlung neuer, regional bedeutsamer, als auch die Erweiterung bereits existierender Gewerbebetriebe sowie für die Deckung des Wohnflächenbedarfs infrastrukturell erschlossen werden.
Zur Umsetzung dieser Maßnahme ist der Erwerb von Grundstücken, welche sich im Eigentum Dritter befinden, notwendig.
Der Auftraggeber plant das Gebiet in 4 Projektzonen zu entwickeln und infrastrukturell zu erschließen und zu vermarkten. Die Projektzone 1 für die Ansiedlung regional bedeutsamen Gewerbes umfasst ca. 24ha, hiervon befinden sich bereits ca. 7,8ha im Eigentum der Stadt Querfurt, die Projektzone 2 für die Entwicklung eines Wohngebietes umfasst ca. 3,1ha und die Projektzone 3 für lokal bedeutsames Gewerbe ca. 13,8ha. Die Projektzone 4 beinhaltet den Erhalt und den Ausbau der Anbindung des Schienenverkehrs auf einer Fläche von ca. 1,5ha.
Das Plangebiet umfasst insgesamt ca. 100 Flurstücke und wird aktuell landwirtschaftlich und gewerblich genutzt. Es wird von ca. 2 Pächtern ausgegangen, die z.T. durch die Entziehung der Pachtflächen in ihrer Betriebsführung nicht unwesentlich beeinträchtigt werden. Ca. 76 Prozent der Flächen befinden sich im Privateigentum. Die Stadt Querfurt und die DB Netz Aktiengesellschaft verfügen über etwa 24 Prozent der Flächen, ein unwesentlicher Teil sind im Besitz sonstiger institutioneller Eigentümer. Es wird insgesamt von ca. 36 unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen ausgegangen. Es wird darauf hingewiesen, dass 11 dieser Eigentumsverhältnisse Eigentümergemeinschaften sind. Es wird unterstellt, dass sowohl Pächter als auch Grundstückseigentümer im Inland ansässig und erreichbar sind. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 62 ha. Das Gebiet selbst soll künftig über eine zu bebauende Fläche von mindestens 43 ha verfügen.
Ziel ist die eigentums- bzw. besitzrechtliche Sicherung der für die Erschließung notwendigen Flächen. In diesem Rahmen ist es erforderlich, die Flächen von berechtigten Ansprüchen der auf den Flächen wirtschaftenden Landwirte freizustellen sowie die Grundstücke im Auftrag des Auftraggebers für ihn zu erwerben.
Der Grunderwerb für die Flächen soll bis zum Ende des Jahres 2024 abgeschlossen sein. Zur Erreichung einer termingerechten Freigabe der Flächen sollen die Eigentümer bzw. Pächter eine angemessene Kompensation erhalten. Dies soll entweder durch Zurverfügungstellung von Ersatzflächen oder durch eine finanzielle Entschädigung geschehen. Hierbei ist ggf. zwischenzeitlich vorgesehen, die Flächen bereits für Untersuchungen durch die Stadt Querfurt zu nutzen. Dies ist im Rahmen der Vereinbarungen zu möglichen Kompensationen oder der Zurverfügungstellung von Ersatzflächen zu berücksichtigen.
Der Auftraggeber fordert nach § 42 (2) VgV die Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf, die nach den Bedingungen dieser Bekanntmachung ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. Der Auftraggeber begrenzt nach § 51 (2) die Anzahl der Bewerber, nach den folgenden, objektiven Auswahlkriterien: spez. Jahresumsatz, Anzahl der Mitarbeiter im Tätigkeitsfeld, Referenzen des Bewerbers, Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Gesamteindruck der Bewerbung.
Nähere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform entnommen werden (Bewertungsmatrix Teilnahmeantrag, formale Auswertung Teilnahmeantrag).
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen mit der gleichen Punktzahl und ist die Bewerberzahl nach der oben beschriebenen Auswahl und den dort zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, so wird die Vergabestelle die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los treffen, vgl. § 75 Abs. 6 VgV.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben. Das gilt auch für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn Sie wirtschaftlich unabhängig sind. Jedes Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft muss erklären, dass es sich am Vergabeverfahren ausschließlich als Mitglied dieser beteiligt und in keiner anderen Weise an dem Vergabeverfahren beteiligt ist.
Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft müssen sämtliche geforderten Nachweise vorlegen.
Bei Arbeitsgemeinschaften ist die Erklärung der Arbeitsgemeinschaften von jedem ARGE-Partner bzw. von Nachunternehmern (im Folgenden NUN) auszufüllen.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur notwendige Erklärungen und Nachweise (auch in Kopie zulässig) eingereicht werden. Zusätzliche Informationen werden nicht berücksichtigt. Der Auftraggeber kann zur Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Alle Eigenerklärungen können auch als Kopie eingereicht werden.
1.) Jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaften muss erklären, dass es im Falle der Beauftragung gemeinsam mit allen Mitgliedern gesamtschuldnerisch haftet. Es muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der berechtigt ist, im Namen der Mitglieder mit Wirkung für und gegen diese rechtsverbindlichen Erklärungen im Vergabeverfahren abzugeben und entgegenzunehmen.
2.) Der Bewerber bzw. die Arbeitsgemeinschaften muss/müssen erklären, ob der Einsatz von qualifizierten Nachunternehmen vorgesehen ist. Es kann vom AG die Vorlage einer Verpflichtungserklärung verlangt werden.
3.) Angaben zu wirtschaftl. und/oder rechtl. Verknüpfungen zu anderen Unternehmen - auch Negativerklärung falls nichtzutreffend.
Der Bewerber bzw. die Arbeitsgemeinschaften muss/müssen mit der Bewerbung folgende Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorlegen:
1. Angabe der Gesamtumsätze des Bewerbers bzw. der Arbeitsgemeinschaften in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (siehe Formblatt D)
2. Angabe der Anzahl der insgesamt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Arbeitsgemeinschaften in den letzten drei Geschäftsjahren (siehe Formblatt D)
3. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme 3.000.000,00 € für Personenschäden, 1.000.000,00 € für Sachschäden. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Bestätigung des Versicherers erfüllt werden, mit welcher dieser eine Aufstockung im Auftragsfall bestätigt. Bei Arbeitsgemeinschaften ist die Deckungssumme aller Mitglieder (ggf. objektkonkret) vorzuweisen.
4. Der Bewerber bzw. die Arbeitsgemeinschaft muss erklären, dass weder beim Bewerber noch bei einem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Ausschlussgründe im Sinne nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegen. Diese Erklärung muss auch jeder qualifizierte NUN jeweils für sich abgeben. (siehe Formblatt C)
5. Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes, die nicht älter als 6 Monate ist. Die Frist wird ab dem Tag des Ablaufs der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zurückberechnet; dies gilt auch für den Fall einer nachträglichen Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge. Diese ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.
6. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 3 Monate; maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend).
Die Formblätter sind für die Strukturierung der Teilnahmeanträge zwingender Bestandteil.
Vorlage der nachstehenden Referenzen aus den letzten 10 Jahren, mit Angabe des Auftraggebers und des dortigen Ansprechpartners, einer Projektbeschreibung, ggf. der Funktion des Bewerbers innerhalb der Arbeitsgemeinschaft sowie der Auftragssumme der Leistungen der bearbeiteten Leistungsphasen (siehe auch Formblatt E).
- 1 Referenz über die Verhandlung mit mehreren Eigentümern (mindestens 20) hinsichtlich des Ankaufes durch einen öffentlichen Auftraggeber zum Zweck der Umnutzung bis zur Vorlage unterschriftsreifer Verträge aus den letzten 10 Jahren, max. 10 Punkte
- 1 Referenz über die Verhandlung mit einem oder mehreren Pächtern hinsichtlich der Pachtentschädigung im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers bis zur Vorlage eines unterschriftsreifen Vertrages aus den letzten 10 Jahren, max. 10 Punkte
- 1 Referenz der Ermittlung der Pachtentschädigung aus den letzten 10 Jahren, max. 10 Punkte
- 1 Referenz über die Potentialanalyse geeigneter landwirtschaftlicher Nutzflächen als Tauschflächen/ Ersatzflächen aus den letzten 10 Jahren, max. 10 Punkte
Die vorgenannten Bedingungen hinsichtlich der Referenzen können jeweils durch eine oder unterschiedliche Referenzen nachgewiesen werden. Die genaue Bewertung und deren Abstufung ist der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen mit der gleichen Punktzahl und ist die Bewerberzahl nach der oben beschriebenen Auswahl und den dort zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, so wird die Vergabestelle die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los treffen, vgl. § 75 Abs. 6 VgV.
Gewertet werden nur Referenzen, die innerhalb der in den geforderten Referenzen liegenden Jahre erbracht wurden, Ausgangspunkt für die korrekte Berechnung ist der Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Für die Referenz dürfen die wesentlichen Teile der Planungsleistung nicht länger als die angegebenen Jahre zurückliegen. Zum Beispiel wenn 2010 der Planungsbeginn war, liegt die Planungsphase, in welcher der wesentliche Teil der Planungsleistungen erbracht wurde, länger als 10 Jahre zurück, so dass diese Referenz nicht als Planungsreferenz innerhalb des vorgegebenen Zeitraums gewertet werden kann.
Gewertet wird eine Referenz, wenn diese ein noch nicht abgeschlossenes Projekt beinhaltet, sofern bereits mindestens die wesentlichen Leistungen erbracht wurden.
Die Bedingungen sind dem Pkt. III 1.1 zu entnehmen und:
1. Jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaften muss erklären, dass im Falle der Beauftragung alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Es muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der berechtigt ist, im Namen der Mitglieder mit Wirkung für und gegen diese rechtsverbindlichen Erklärungen im Vergabeverfahren abzugeben/entgegenzunehmen.
2. Der Bewerber bzw. die o.g. Gemeinschaft muss erklären, ob der Einsatz von qualifizierten NUN vorgesehen ist. Es kann die Vorlage einer Verpflichtungserklärung verlangt werden.
3. Angaben zu wirtschaftl. und/oder rechtl. Verknüpfungen zu anderen Unternehmen - auch Negativerklärung, falls nichtzutreffend.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Angebotserarbeitung sowie etwaige Präsentationstermine wird keine Entschädigung gezahlt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Vergaberügen sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zu der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Angebots bei der unter Punkt VI. 4.1 benannten Stelle zu rügen. Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (bei Ablehnung einer Rüge): spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Vergaberüge des Unternehmens, welches eine Verletzung seiner Rechte nach den §§ 97 ff GWB geltend macht, nicht abhelfen zu wollen.