Erweiterung des Regionalen eTicketing-Systems (ReTSy) um ein Online-Portal für Vertragskunden im Rahmen des Vorhabens STADTLand+ Referenznummer der Bekanntmachung: TM 44-1/2022/SLplus
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mdv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Querfurt
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06268
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mdv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenfels
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mdv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deuben
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04828
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mdv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Windischleuba
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
Postleitzahl: 04603
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mdv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des Regionalen eTicketing-Systems (ReTSy) um ein Online-Portal für Vertragskunden im Rahmen des Vorhabens STADTLand+
Gegenstand der Beschaffung ist die Erweiterung der Software Vertriebshintergrundsystem V.A.S. (regionales eTicketing-System "ReTSy") um ein Online-Portal für Vertragskunden bei den regionalen Verkehrsunternehmen im MDV:
- Omnibusbetrieb Saalekreis GmbH
- Personennahverkehrsgesellschaft Merseburg-Querfurt mbH
- Personenverkehrsgesellschaft Burgenlandkreis mbH
- Regionalbus Leipzig GmbH
- THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH.
Die gemeinsame Vergabestelle für die oben genannten Auftraggeber ist die Regionalbus Leipzig GmbH. Als Kontaktstelle für das Vergabeverfahren fungiert die Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH, Prager Straße 8, 04103 Leipzig. Die Regionalbus Leipzig GmbH führt das Vergabeverfahren durch.
Deuben, DE
Gegenstand der Beschaffung ist
- die Erweiterung der Software Vertriebshintergrundsystem V.A.S. um ein Online-Portal für Vertragskunden,
- die Erstellung und Installation einer Weboberfläche,
- die Installationsanleitung,
- das Bedienhandbuch und die technische Dokumentation,
- die Schulung der IT-Administratoren, Key-User und Bediener,
- die Wartung der Software.
- Kundenprofil auf Chipkarte: Der Kunde soll an geeigneter/n Stelle/n entscheiden können, ob ein Kundenprofil auf seiner Chipkarte erstellt werden soll.
- Verwaltung der Chipkarte mit Web-Berechtigung: Der Kunde soll die Möglichkeit haben, eine Chipkarte mit einer Web-Berechtigung zu bestellen und ggf. den Verlust der Karte zu melden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die Einführung eines Online-Portals für Vertragskunden benötigt die Erweiterung des aktuellen Vertriebshintergrundsystems V.A.S. um zusätzliche Funktionen sowie die Erstellung einer Weboberfläche. Aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten ist nur der Hersteller und Betreiber des Regionalen eTicketing-Systems (ReTSy), die SYSTEMTECHNIK GmbH, in der Lage, die geforderte Leistung zu erbringen. Darüber hinaus ist bei einer Erweiterung der Software durch die SYSTEMTECHNIK GmbH die Einheitlichkeit der digitalen Infrastruktur der regionalen Verkehrsunternehmen (RVU) im MDV gewährleistet, da die Software V.A.S. auf die speziellen Belange der RVU hin entwickelt wurde. Auch haben die Mitarbeiter der RVU bereits Erfahrung und ein signifikantes Know-how mit dem aktuellen Vertriebshintergrundsystem V.A.S erworben, u. a. durch die tägliche Anwendung und regelmäßige Schulungen. Somit sind nach einer Erweiterung des ReTSy durch die SYSTEMTECHNIK GmbH weder eine aufwändige Schulung noch eine lange Anpassungszeit der Mitarbeiter notwendig. Schließlich wird eine aufwendige Migration der Daten zu einem neuen System vermieden und damit ein hohes Risiko von Fehlern und Betriebsstörungen vermieden.
Die Weboberfläche wird ebenfalls von der SYSTEMTECHNIK GmbH erstellt. Die Erstellung der Weboberfläche durch einen anderen Anbieter ist weder wirtschaftlich noch technisch sinnvoll. Das Online-Portal muss mit dem Vertriebshintergrundsystem V.A.S. in Verbindung stehen, weil Kundendaten und verschiedene Informationen bspw. aus der Tarifdatenbank vom Online-Portal abgerufen werden – und andersherum. Dies bedeutet, dass – wenn die Weboberfläche nicht von der SYSTEMTECHNIK GmbH erstellt wird – eine ausführliche und kostenintensive Schnittstelle zwischen dem Vertriebshintergrundsystem ReTSy und der Weboberfläche erstellt bzw. zur Verfügung gestellt werden muss. Diese Schnittstelle muss bei der SYSTEMTECHNIK GmbH aufgrund des Quellcodes lizensiert sein und somit von ihr entwickelt werden. Dabei ist von höheren Entwicklungs- und Wartungskosten auszugehen. Aus der Erfahrung heraus sind die Kosten für die Erstellung und Installierung einer Schnittstelle so hoch wie für die Entwicklung einer Weboberfläche durch einen anderen Anbieter. Anstelle einer einheitlichen Wartung (ReTSy + Online-Portal) gibt es zwei voneinander getrennte Wartungszyklen mit möglichen Inkompatibilitäten, welche den Vertrieb sehr erschweren können. Bei einem Tarifwechsel oder anderen Änderungswünschen ist es notwendig, die SYSTEMTECHNIK GmbH und den Hersteller des Online-Portals zu beauftragen. Dies führt langfristig zu erhöhten Kosten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung des Regionalen eTicketing-Systems (ReTSy) um ein Online-Portal für Vertragskunden im Rahmen des Vorhabens STADTLand+
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sömmerda
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99610
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist ist jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrags hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).