Neubau KranichErlebnisZentrum (KEZ) an der Talsperre Kelbra - Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) Referenznummer der Bekanntmachung: TSB/BL/022/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Blankenburg
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38889
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://talsperren-lsa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau KranichErlebnisZentrum (KEZ) an der Talsperre Kelbra - Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
Für die Errichtung des Gebäudes sind durch den SiGeKo Grundleistungen und besonderen Leistungen (gem. Heft 15 der AHO Fachkommission „Leistungen nach der BaustellenV) zu erbringen
Grund- und besondere Leistung eines SiGeKo nach Heft 15 AHO vor und während der Bauausführung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)) sind entgegen der Teilnahmebedingungen MIT dem Angebot die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ steht unter dem in I.3) genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
Bei der Abgabe von Eigenerklärungen sind die Umsatzzahlen der vergangenen 3 abgeschlossenen Wirtschaftsjahre eindeutig einer Jahreszahl zuzuordnen.
siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung
Nachweis zur Gültigkeit der Berufshaftpflichtversicherung: (Deckungssumme Personenschäden mind. 1.500.000,00 Euro; Deckungssumme Sach- und Sonstige Schäden mind. 300.000,00 Euro. Bescheinigung nicht älter als 12 Monate. Alternativ bei Nichterreichung der Deckungssummen: Erklärung des Versicherers, dass entweder 1. die Deckungssummen/Maximierung im Auftragsfall angepasst werden oder 2. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird.)
Nachweis zur Qualifikation „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ und
2 Referenzen für vergleichbare Projekte in den letzten 5 Jahren
Abschnitt IV: Verfahren
siehe Vergabestelle
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Halle
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.