Neubau eines Torinstandsetzungsdocks mit Torliegeplätzen in Brunsbüttel Referenznummer der Bekanntmachung: 3837SB3-234.03/3400-049-05-01-02/1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 991-08215-47
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wna-magdeburg.wsv.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Torinstandsetzungsdocks mit Torliegeplätzen in Brunsbüttel
Planungs-, Bau- und Wartungsleistungen für Neubaus eines Torinstandsetzungsdocks mit Torliegeplätzen in Brunsbüttel in einem lebenszyklusübergreifenden Partnerschaftsmodell (Planen- Bauen - Betreiben, ÖPP).
Brunsbüttel
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die ganzheitliche Vergabe von Planung, Bau und Wartung für den Neubau Torinstandsetzungsdocks (TID) mit Torliegeplätzen (TLP) in Brunsbüttel. Das Vergabeverfahren findet nach den Bestimmungen des Abschnitts 2 der VOB/A als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb statt.
Der Neubau ist nach den Vorgaben der Funktionalen Leistungsbeschreibung zu planen, zu errichten und dem Auftraggeber für einen Zeitraum von 20 Jahren ab mängelfreier Übergabe der betreffenden Objekte einschließlich ausgewählter Wartungsdienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Mit dem Angebot sind Konzepte vorzulegen, mit denen der Bieter die geplante Leistungserbringung für den jeweiligen Dienstleistungsbereich nachvollziehbar darstellen und erläutern soll. Die technischen Anforderungen finden sich in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Leistungsbeschreibung Planung und Bau (einschließlich der Anlagen) sowie in der Leistungsbeschreibung Wartung (einschließlich der Anlagen) wieder.
Die bisher auftraggeberseitig entwickelte Planung wird in der Form von Entwurf-Ausführungsunterlage („Entwurf-AU“) für das Torinstandsetzungsdock („Entwurf-AU TID“) und für die Torliegeplätze („Entwurf-AU TLP“) den Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Dabei handelt es sich um eine Referenzplanung, die von dem Bieter übernommen werden kann. Der Bieter darf im Angebot auch eine alternative Planung anbieten, wobei die Vorgaben der Funktionalen Leistungsbeschreibung zwingend zu beachten sind.
Die Referenzplanung ist vertraulich und wird daher nur gegen Übersendung der vom Bewerber unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Unterlage T1-A-1.2) zur Verfügung gestellt. Vertrauliche Unterlagen wurden entsprechend in dem Verzeichnis der Vergabeunterlagen (Unterlage T1-A-1.0) gekennzeichnet. Die Verschwiegenheitserklärung ist über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform als PDF-Datei mit dem Betreff: Verschwiegenheitserklärung im Vergabeverfahren „Neubau Torinstandsetzungsdock (TID) mit Torliegeplätzen (TLP) in Brunsbüttel“ einzureichen.
Neben den planerischen, baulichen und wartungsbezogenen Anforderungen steht die Wirtschaftlichkeit des Projekts über die gesamte Vertragslaufzeit im Vordergrund. Die Bieter sind dazu aufgefordert, ihre Angebote unter Lebenszyklusgesichtspunkten zu optimieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau eines Torinstandsetzungsdocks mit Torliegeplätzen in Brunsbüttel
Ort: Brunsbüttel
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Aufnahme und Berücksichtigung der letzten Bewerberfragen für den Teilnahmewettbewerb endet am 25.01.2022, 12:00 Uhr.
2) Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas Anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber für den Teilnahmewettbewerb unter dem unter Ziff. 1.3 genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
3) Beabsichtigt der Bewerber Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beispielsweise im Wege einer Unterbeauftragung oder in sonstiger Weise zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber auch für den jeweiligen Eignungsleihgeber die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen (§ 6d VOB/A-EU).
4) Falls eine Unterauftragsvergabe ohne Eignungsleihe beabsichtigt ist, sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen.
5) Neben den Vergabeunterlagen, werden auch alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie FLB-Änderungen, Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen über die Vergabeplattform unter dem Link unter I.3) bereitgestellt. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne eine weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge ist möglich. Diese bietet den Vorteil, dass die registrierten Bewerber über Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen sowie mögliche Bewerberfragen automatisch informiert werden. Bewerber, die sich nicht registrieren lassen, müssen sich selbstständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen oder Bewerberfragen sowie deren Beantwortung auf der Plattform informieren. Unterlassen die betreffenden Bewerber die Beschaffung der neuen bzw. geänderten Unterlagen (z.B. geänderte Fristen, ergänzte Unterlagen), gelten die hierin enthaltenen Informationen dennoch für und gegen diese Bewerber. Teilnahmeantrag und Angebote sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Die Bieter werden über alle Änderungen der Vergabeunterlagen sowie Bieterfragen automatisch unterrichtet und haben dieser zur Kenntnis zu nehmen. Ein Angebot auf Grundlage veralteter Vergabeunterlagen kann von dem Auftraggeber ausgeschlossen werden. Das Risiko liegt bei dem Bieter.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wna-magdeburg.wsv.de/