Vorhaben STADTLand+, M 33 Lieferung und Anpassung einer App-basierten multimodalen Mobilitätsplattform Referenznummer der Bekanntmachung: A 2022/12
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.havag.com
Abschnitt II: Gegenstand
Vorhaben STADTLand+, M 33 Lieferung und Anpassung einer App-basierten multimodalen Mobilitätsplattform
Vorhaben STADTLand+, M 33 Lieferung App-basierter Mobilitätsplattform, A 2022/12
Lieferung und Anpassung einer App im Bereich multimodaler Mobilitätsplattform zur Einführung neuer bedarfsorientierter Verkehre sowie ÖPNV-Ticketing
Um die Klimaziele des Bundes für den Verkehrssektor bis 2030 zu erreichen, müssen CO2-Emissionen deutlich reduziert und motorisierter Individualverkehr auf Verkehre des Umweltverbundes verlagert werden. Zur Realisierung müssen unterschiedlichste Reiseketten, Reiseanlässe der Zielgruppen besser unterstützt werden, indem in die Feinerschließung von Wohngebieten, in die Verknüpfung von Angeboten des ÖPNV untereinander und mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes, in das Angebot des ÖPNV, die Anbindung von POIs, die Einbindung des Radverkehrs im Speziellen sowie in multimodale Angebote und eMobilität investiert werden.
Die Hallesche Verkehrs-AG strebt als Maßnahme im ÖPNV-Modellprojekt STADTLand+ die Schaffung eines attraktiven multimodalen Gesamtangebotes an. Hierfür ist die Lieferung einer App als multimodale Mobilitätsplattform, welche komfortabel alle Mobilitätsdienste im Gebiet Halle und Umgebung sowie ein MDV-weites Ticketing inkl. ÖPNV-Auskunft bereitstellt, notwendig. Über einen SSO-Dienst werden dabei alle Dienste mit nur einer App zugänglich. Die Durchführung der Leistung, Haftung, Support, Abrechnung und Kundenhaltung bleibt bei den, jeweiligen per Schnittstellen eingebundenen, Mobilitätspartnern. Somit wird eine hohe Kundenzufriedenheit erreicht bei gleichzeitig maximaler Autonomie der Mobilitätspartner.
Die Projektziele sollen in zwei Arbeitspaketen erreicht werden.
Arbeitspaket 1
Die über agile Projektmanagementmethoden ablaufende Lieferung einer nativen verbundweiten App, die medienbruchlos ÖPNV, BikeSharing, CarSharing und einen On-Demand-Shuttle-Dienst bereitstellt.
Nach Lieferung wird der HAVAG als Mandant in die Systeme des Dienstleisters eingebunden.
Arbeitspaket 2
Verhandlung und Abschluss eines Vertrags über Betrieb, Monitoring, Support und Weiterentwicklung der Mobilitätsplattform und deren Komponenten
Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vorhaben STADTLand+, M 33 Lieferung und Anpassung einer App-basierten multimodalen Mobilitätsplattform
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht.
b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Teilnahmeantrags und soweit ein Bewerber im Laufe des Verfahrens zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig.
Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und können nicht berücksichtigt werden.
c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren.
d) Anfragen sind möglichst über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten.
Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen.
e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden.
f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
g) Die mit gegenständlicher Veröffentlichung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe eventuell noch weiter konkretisiert. Die mit Bekanntmachung veröffentlichten Vergabeunterlagen sind als Grundlage zu sehen, interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme zu ermöglichen (siehe auf Erfordernis nach Begründung zu § 41 Abs. 1 SektVO).
h) Soweit eine rechtsverbindliche Unterschrift gefordert wird, ist diese durch den Vertretungsberechtigen des Bewerbers zu leisten. Handelt es sich bei dem Unterzeichner nicht um den aus öffentlichen Registern wie z. B. dem im Handelsregister benannten Vertretungsberechtigen ist die Unterschriftsbefugnis mittels gesonderter Vollmacht nachzuweisen. Allgemeiner Hinweis: bei elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform die händische Unterschrift (Angabe des Namens des Vertretungsberechtigten). In der Unterschriftszeile ist der Name des Bewerbers und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt.
i) Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben, dass gilt auch für Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind.
j) Bei Bewerbergemeinschaften sind die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen. (B2).
k) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
l) Die Teilnahme von Bewerbern/Bietern an der Öffnung der Teilnahmeanträge /Angeboten ist ausgeschlossen.
m) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
n) Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag auf das erste Angebot zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Hinweis auf § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.