Vorhaben STADTLand+, M 33 Lieferung und Anpassung einer App-basierten multimodalen Mobilitätsplattform Referenznummer der Bekanntmachung: A 2022/12

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hallesche Verkehrs-AG
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): V//VS
E-Mail:
Telefon: +49 345-5815115
Fax: +49 345-5815130
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.havag.com
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vorhaben STADTLand+, M 33 Lieferung und Anpassung einer App-basierten multimodalen Mobilitätsplattform

Referenznummer der Bekanntmachung: A 2022/12
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vorhaben STADTLand+, M 33 Lieferung App-basierter Mobilitätsplattform, A 2022/12

Lieferung und Anpassung einer App im Bereich multimodaler Mobilitätsplattform zur Einführung neuer bedarfsorientierter Verkehre sowie ÖPNV-Ticketing

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Um die Klimaziele des Bundes für den Verkehrssektor bis 2030 zu erreichen, müssen CO2-Emissionen deutlich reduziert und motorisierter Individualverkehr auf Verkehre des Umweltverbundes verlagert werden. Zur Realisierung müssen unterschiedlichste Reiseketten, Reiseanlässe der Zielgruppen besser unterstützt werden, indem in die Feinerschließung von Wohngebieten, in die Verknüpfung von Angeboten des ÖPNV untereinander und mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes, in das Angebot des ÖPNV, die Anbindung von POIs, die Einbindung des Radverkehrs im Speziellen sowie in multimodale Angebote und eMobilität investiert werden.

Die Hallesche Verkehrs-AG strebt als Maßnahme im ÖPNV-Modellprojekt STADTLand+ die Schaffung eines attraktiven multimodalen Gesamtangebotes an. Hierfür ist die Lieferung einer App als multimodale Mobilitätsplattform, welche komfortabel alle Mobilitätsdienste im Gebiet Halle und Umgebung sowie ein MDV-weites Ticketing inkl. ÖPNV-Auskunft bereitstellt, notwendig. Über einen SSO-Dienst werden dabei alle Dienste mit nur einer App zugänglich. Die Durchführung der Leistung, Haftung, Support, Abrechnung und Kundenhaltung bleibt bei den, jeweiligen per Schnittstellen eingebundenen, Mobilitätspartnern. Somit wird eine hohe Kundenzufriedenheit erreicht bei gleichzeitig maximaler Autonomie der Mobilitätspartner.

Die Projektziele sollen in zwei Arbeitspaketen erreicht werden.

Arbeitspaket 1

Die über agile Projektmanagementmethoden ablaufende Lieferung einer nativen verbundweiten App, die medienbruchlos ÖPNV, BikeSharing, CarSharing und einen On-Demand-Shuttle-Dienst bereitstellt.

Nach Lieferung wird der HAVAG als Mandant in die Systeme des Dienstleisters eingebunden.

Arbeitspaket 2

Verhandlung und Abschluss eines Vertrags über Betrieb, Monitoring, Support und Weiterentwicklung der Mobilitätsplattform und deren Komponenten

Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität 1 / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Qualität 2 / Gewichtung: 15
Preis - Gewichtung: 70
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 172-488605
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: A 2022/12
Bezeichnung des Auftrags:

Vorhaben STADTLand+, M 33 Lieferung und Anpassung einer App-basierten multimodalen Mobilitätsplattform

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
28/03/2023
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: TAF mobile GmbH
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht.

b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Teilnahmeantrags und soweit ein Bewerber im Laufe des Verfahrens zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig.

Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und können nicht berücksichtigt werden.

c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren.

d) Anfragen sind möglichst über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten.

Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen.

e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden.

f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.

g) Die mit gegenständlicher Veröffentlichung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe eventuell noch weiter konkretisiert. Die mit Bekanntmachung veröffentlichten Vergabeunterlagen sind als Grundlage zu sehen, interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme zu ermöglichen (siehe auf Erfordernis nach Begründung zu § 41 Abs. 1 SektVO).

h) Soweit eine rechtsverbindliche Unterschrift gefordert wird, ist diese durch den Vertretungsberechtigen des Bewerbers zu leisten. Handelt es sich bei dem Unterzeichner nicht um den aus öffentlichen Registern wie z. B. dem im Handelsregister benannten Vertretungsberechtigen ist die Unterschriftsbefugnis mittels gesonderter Vollmacht nachzuweisen. Allgemeiner Hinweis: bei elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform die händische Unterschrift (Angabe des Namens des Vertretungsberechtigten). In der Unterschriftszeile ist der Name des Bewerbers und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt.

i) Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben, dass gilt auch für Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind.

j) Bei Bewerbergemeinschaften sind die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen. (B2).

k) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.

l) Die Teilnahme von Bewerbern/Bietern an der Öffnung der Teilnahmeanträge /Angeboten ist ausgeschlossen.

m) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.

n) Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag auf das erste Angebot zu erteilen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinweis auf § 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/04/2023