Reaktivierung von Hafensondergebietsflächen im Industriehafen durch ganzjährige vollschiffige Anbindung an den Mittellandkanal Magdeburg - Maßnahmenkomplex 1 - Herstellung Betriebsweg (30-ZV-0102/23) Referenznummer der Bekanntmachung: 30-ZV-0102/23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.magdeburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reaktivierung von Hafensondergebietsflächen im Industriehafen durch ganzjährige vollschiffige Anbindung an den Mittellandkanal Magdeburg - Maßnahmenkomplex 1 - Herstellung Betriebsweg (30-ZV-0102/23)
Reaktivierung von Hafensondergebietsflächen im Industriehafen durch ganzjährige vollschiffige Anbindung an den Mittellandkanal Magdeburg - Maßnahmenkomplex 1 - Herstellung Betriebsweg
Magdeburg, Industriehafen
Die Baumaßnahme umfasst im Wesentlichen die folgenden Leistungen:
- ca. 6.600 m³ Bodenaushub und Zwischenlagerung sowie Transport zu einer vom AG benannten Entsorgungsstelle
- ca. 10.300 m³ Bindemittelverbesserter Boden liefern, aufbereiten einbauen, verdichten
- ca. 630 m Winkelstützwände liefern und einbauen
- ca. 5.600 m³ F1-Sand liefern, einbauen, verdichten
- ca. 7.300 m² Asphaltgebundener Straßenoberbau einbauen
- ca. 2.400 m² Wassergebundene Decke einbauen
- ca. 3600 m² Einbau geotextiler Filter
- ca. 3200 t Einbau LMB 5/40 (Naturstein)
- ca. 1.400 m3 Einbau Oberboden einschl. Ansaat
- ca. 1.300 m Absturzsicherung einbauen
- ca. 1.500 m Fahrbahnmarkierungsstreifen
- ca. 715 m Zaunanlage herstellen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz und/oder Wettbewerbsregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
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Mit dem Angebot sind vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, einzureichen:
- Eigenerklärung Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt)
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU, VOB/A für das nicht präqualifizierte Unternehmen das in der engeren Wahl ist, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer Frist von höchstens 3 bis 5 Tagen (gem. § 8 (2) TVergLSA) vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im Original gültig
- Berufs- oder Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes
- Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Der Auftraggeber wird von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung anfordern
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen mit dem Angebot der Vergabestelle vorzulegen:
- Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt)
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU, VOB/A für das nicht präqualifizierte Unternehmen das in der engeren Wahl ist, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer Frist von höchstens 3 bis 5 Tagen (gem. § 8 (2) TVergLSA) vorzulegen:
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
- Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle - innerhalb einer Frist von höchstens 3 bis 5 Tagen (gem. § 8 (2) TVergLSA) vorzulegen:
- Nachweis der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung nicht älter als 6 Monate (Haftpflichtversicherungsnachweis für Vermögens-, Sach- und Personenschäden) mit Angabe der Deckungssummen inkl. Mitteilung zu evtl. Ausschlussklauseln
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 3 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen mit dem Angebot der Vergabestelle vorzulegen:
- Eigenerklärung Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (das Formblatt den Angebotsunterlagen beigefügt)
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer Frist von höchstens 3 bis 5 Tagen (gem. § 8 (2) TVergLSA) vorzulegen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Auftragnehmer vorzulegen:
- Angaben über die Ausführung von Leistungen der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
- Angabe der technischen Fachkräfte und des Leitungspersonals
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt durch Eintragung im Formblatt Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235 VHB 2017)
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten- mit dem Angebot einzureichen sind:
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- Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (Formblatt 221 VHB Stand 2019) oder Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (Formblatt 222 VHB Stand 2019)
- Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019), sofern zutreffend
- Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235 VHB Stand 2019), sofern zutreffend
- Eigenerklärung - Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022- (nur im Original zulässig, entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder in Papierform), von allen Bietern/Mitgliedern Bietergemeinschaft
- Urkalkulation -Bei der Prüfung der Angebote sowie von Nachträgen und Zusatzvereinbarungen kann die Urkalkulation zur Preisprüfung herangezogen werden. Einer Anwesenheit des Bieters bedarf es dazu nicht. Nachunternehmer-/ Unterauftragnehmerleistungen sowie Leistungen von Verleihern sind in der Kalkulation detailliert und nachprüfbar abzubilden (Mengen, Zeitansätze, Teilleistungen) und auszuweisen.
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Präqualifizierte Unternehmen/ Mitglieder einer Bietergemeinschaft führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen/ Verleihern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung Eignung" (das Formblatt Eigenerklärung der Eignung ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) vor zulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen/ Verleihern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen (Formblatt Eigenerklärung der Eignung ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (Formblatt Eigenerklärung Eignung ,das Formblatt Erklärung der Eignung ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers):
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB Stand 2019)
- Eigenerklärung - Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022- (nur im Original zulässig, entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder in Papierform) von allen Nachunternehmern
An die Auftragsdurchführung werden zusätzliche soziale Kriterien gestellt, daher sind von jedem Bieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Verleiher
wie folgt auf gesondertes Verlangen abzugeben:
- Eigenerklärungen zu den §§ 11, 14 TVergG LSA mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder im Original vom Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
- Eigenerklärung zu § 11 TVergG LSA mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder im Original von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe])
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Die Formblätter können vorab eingesehen werden unter folgendem Link: http://www.magdeburg.de/Start/Wirtschaft-Arbeit/Unternehmerservice/Ausschreibungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Magdeburg
entsprechend § 14 EU VOB/A
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um den Auftrag ausführen zu können, hat der Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer und jedes andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch die Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblatt Eigenerklärung Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - (, das Formblatt ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt). Diese ausgefüllte Eigenerklärung ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Angebot einzureichen. Von jedem nicht präqualifizierten Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Diese Eigenerklärung ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, wenn die Eigenerklärung nicht Bestandteil des eingereichten Angebotes ist, kann sie behelfsweise im Original (Papier) eingereicht werden.
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Mit dem Angebot sind weiterhin einzureichen:
siehe Bekanntmachung III.1.1, III.1.2, III.1.3 und III.2.2
- Eigenerklärungen zu den §§ 11, 14 TVergG LSA mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder im Original vom Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
- Eigenerklärung zu § 11 TVergG LSA mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder im Original von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe])
- HVA B-StB Angebotsschreiben
- Bieterangabenverzeichnis
- Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm in den Formaten GAEB und PDF
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Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher die erforderlichen Mittel besitzen, um die im Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angegebenen Leistungen zu erbringen.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, für sämtliche Kommunikation (u.a. für Bieteranfragen) und für die Angebotseinreichung zu verwenden. ---
Die Erklärungen nach §§ 11, 14 TVergG LSA sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Ebenso bei den von der Vergabestelle konkret benannten nachzureichenden und auf gesondertes Verlangen einzureichenden Erklärungen. Behelfsweise können diese Erklärungen, die einer qualifizierten elektronischen Signatur bedürfen, im Original unter Einhaltung der entsprechend gesetzten Fristen eingereicht werden (das mindestens in Textform elektronisch einzureichende Angebot (Angebot oL_eVHB2017) ist davon ausgenommen). Nähere Informationen finden Sie in der beigefügten Anlage "Hinweise für elektronische Angebote" sowie auf Seite 1 des Angebotsteils.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/ Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]