Projektcontrolling und Fachberatung in 60/40- Projekten 2023 bis 2027 Lose 1 bis 5 Referenznummer der Bekanntmachung: 67226_eV-LAF_2023_PC_60-40_Lose_1-5
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Maxim-Gorki-Str. 10
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39108
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 391-74440
Fax: +49 391-7444070
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://laf.sachsen-anhalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Projektcontrolling und Fachberatung in 60/40- Projekten 2023 bis 2027 Lose 1 bis 5
Projektcontrolling und Fachberatung in verschiedenen sog. 60/40 Projekten (projektspezifische/geografische Gruppierungen in 5 Losen) zur Unterstützung der LAF bei der fach-, termin- und kostengerechten Ausführung von Gefahrenabwehrmaßnahmen unter Beachtung aller gesetzlichen und behördlichen Vorgaben.
Ausgeschrieben wird das Projektcontrolling für vier Jahre (06/2023 bis 05/2027) als Rahmenvertrag.
Gruppe Nord (3003 ehem. Leimfabrik Tangermünde, 3010 Altex Salzwedel)
Sitz des Auftraggebers (LAF), der Projektstandorte sowie der Sitz von beteiligten Fach- und Genehmigungsbehörden
An verschiedenen Projektstandorten der sog. 60/40-Projekten sind Gefahrenabwehrmaßnahmen insbesondere in Form von Abstromsicherungen, Grundwassersanierungen und/oder Monitoringleistungen weiterhin erforderlich.
Diese Gefahrenabwehrmaßnahmen sind durch die LAF steuerungs- und finanztechnisch zu begleiten. Sie bedient sich dafür der Unterstützung eines Projektcontrollings bzw. einer Fachberatung. Das Projektcontrolling unterstützt die LAF bei der fach-, termin- und kostengerechten Ausführung der Gefahrenabwehrmaßnahmen unter Beachtung aller gesetzlichen und behördlichen Vorgaben.
Die vergleichsweise kleinräumigeren 60/40-Projekte werden in fünf Lose entsprechend der geografischen Lage bzw. projektspezifisch vertraglich zusammengefügt.
Los 1 Gruppe Nord
Los 2 Gruppe Magdeburg
Los 3 Gruppe Mitte
Los 4 Gruppe Dessau
Los 5 Gruppe Süd
Gruppe Magdeburg (3083 ehem. chemische Reinigung Karutz, 3195 Messma, 3225 ehem. Gubelas, 3315 AW-Management (ehem. SKET), 3399 TL Olvenstedter Platz)
An verschiedenen Projektstandorten der sog. 60/40-Projekten sind Gefahrenabwehrmaßnahmen insbesondere in Form von Abstromsicherungen, Grundwassersanierungen und/oder Monitoringleistungen weiterhin erforderlich.
Diese Gefahrenabwehrmaßnahmen sind durch die LAF steuerungs- und finanztechnisch zu begleiten. Sie bedient sich dafür der Unterstützung eines Projektcontrollings bzw. einer Fachberatung. Das Projektcontrolling unterstützt die LAF bei der fach-, termin- und kostengerechten Ausführung der Gefahrenabwehrmaßnahmen unter Beachtung aller gesetzlichen und behördlichen Vorgaben.
Die vergleichsweise kleinräumigeren 60/40-Projekte werden in fünf Lose entsprechend der geografischen Lage bzw. projektspezifisch vertraglich zusammengefügt.
Los 1 Gruppe Nord
Los 2 Gruppe Magdeburg
Los 3 Gruppe Mitte
Los 4 Gruppe Dessau
Los 5 Gruppe Süd
Gruppe Mitte (3027 IP Weißandt-Gölzau, 3043 ehem. chemische Reinigung Groschke Köthen, 3052 ehem. Lackfabrik Schönebeck/ThyssenKrupp)
An verschiedenen Projektstandorten der sog. 60/40-Projekten sind Gefahrenabwehrmaßnahmen insbesondere in Form von Abstromsicherungen, Grundwassersanierungen und/oder Monitoringleistungen weiterhin erforderlich.
Diese Gefahrenabwehrmaßnahmen sind durch die LAF steuerungs- und finanztechnisch zu begleiten. Sie bedient sich dafür der Unterstützung eines Projektcontrollings bzw. einer Fachberatung. Das Projektcontrolling unterstützt die LAF bei der fach-, termin- und kostengerechten Ausführung der Gefahrenabwehrmaßnahmen unter Beachtung aller gesetzlichen und behördlichen Vorgaben.
Die vergleichsweise kleinräumigeren 60/40-Projekte werden in fünf Lose entsprechend der geografischen Lage bzw. projektspezifisch vertraglich zusammengefügt.
Los 1 Gruppe Nord
Los 2 Gruppe Magdeburg
Los 3 Gruppe Mitte
Los 4 Gruppe Dessau
Los 5 Gruppe Süd
Gruppe Dessau (3039 Dessora Kapen, 3269 ehem. chemische Reinigung Dessau, 3379 Piesteritz, Omnisal)
An verschiedenen Projektstandorten der sog. 60/40-Projekten sind Gefahrenabwehrmaßnahmen insbesondere in Form von Abstromsicherungen, Grundwassersanierungen und/oder Monitoringleistungen weiterhin erforderlich.
Diese Gefahrenabwehrmaßnahmen sind durch die LAF steuerungs- und finanztechnisch zu begleiten. Sie bedient sich dafür der Unterstützung eines Projektcontrollings bzw. einer Fachberatung. Das Projektcontrolling unterstützt die LAF bei der fach-, termin- und kostengerechten Ausführung der Gefahrenabwehrmaßnahmen unter Beachtung aller gesetzlichen und behördlichen Vorgaben.
Die vergleichsweise kleinräumigeren 60/40-Projekte werden in fünf Lose entsprechend der geografischen Lage bzw. projektspezifisch vertraglich zusammengefügt.
Los 1 Gruppe Nord
Los 2 Gruppe Magdeburg
Los 3 Gruppe Mitte
Los 4 Gruppe Dessau
Los 5 Gruppe Süd
Gruppe Süd (3082 Plastwerke Halle/Ammendorf, 3418 Feuerlöschteich Halle/Ammendorf, 3400 Novelis Nachterstedt)
An verschiedenen Projektstandorten der sog. 60/40-Projekten sind Gefahrenabwehrmaßnahmen insbesondere in Form von Abstromsicherungen, Grundwassersanierungen und/oder Monitoringleistungen weiterhin erforderlich.
Diese Gefahrenabwehrmaßnahmen sind durch die LAF steuerungs- und finanztechnisch zu begleiten. Sie bedient sich dafür der Unterstützung eines Projektcontrollings bzw. einer Fachberatung. Das Projektcontrolling unterstützt die LAF bei der fach-, termin- und kostengerechten Ausführung der Gefahrenabwehrmaßnahmen unter Beachtung aller gesetzlichen und behördlichen Vorgaben.
Die vergleichsweise kleinräumigeren 60/40-Projekte werden in fünf Lose entsprechend der geografischen Lage bzw. projektspezifisch vertraglich zusammengefügt.
Los 1 Gruppe Nord
Los 2 Gruppe Magdeburg
Los 3 Gruppe Mitte
Los 4 Gruppe Dessau
Los 5 Gruppe Süd
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Zuschlagserteilung werden nur Angebote von Bietern berücksichtigt, die die erforderliche Eignung aufweisen und gegen die keine Ausschlussgründe bestehen (vgl. §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]). Zwecks Prüfung der Eignung der Bieter sind mit dem Angebot die im Folgenden genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für ihn Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123 und § 124 GWB vorliegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen vorbezeichnete Ausschlussgründe vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob und wenn ja, welche Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat. Für diese Erklärungen ist der Vordruck VI.1. „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ (siehe Teil VI der Vergabeunterlagen) auszufüllen und mit dem Angebot vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizulegen.
Nachweise über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bieters ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter nach Einschätzung des Auftraggebers für die ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Leistung über ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Mittel verfügt.
Angaben zu Umsätzen
Als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter im Rahmen einer Eigenerklärung seinen Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie den im Tätigkeitsbereich des hier ausgeschriebenen Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielten Umsatz anzugeben und mit dem Angebot vorzulegen. Für die Eigenerklärung ist der Vordruck VI.2. (siehe Teil VI der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden.
Nachweise über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mindestens drei Referenzen über von ihm in den letzten fünf Jahren erbrachte Leistungen des Projektcontrollings und der fachtechnischen Beratung, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, vorzulegen. Sofern die Referenzen noch laufende Projekte betreffen, werden diese Referenzen nur gewertet, wenn sie, gerechnet vom Zeitpunkt der Angebotsabgabe, seit mindestens einem Jahr von dem Bieter bearbeitet werden.
Als vergleichbare Referenzen werden solche Referenzen anerkannt, die in ihrer Gesamtheit die Einhaltung folgender Mindestanforderungen nachweisen, wobei die nachstehenden Anforderungen nicht kumulativ innerhalb jeder Referenz erfüllt sein müssen, jedoch mit einer Referenz die Einhaltung mehrerer der nachstehenden Mindestanforderungen nachgewiesen werden kann:
a) Die Referenz umfasst die Erbringung von Projektcontrollingleistungen mit einem vergleichbaren Koordinationsaufwand, Umfang und Komplexität und vergleichbarem fachlichen Inhalt und Anspruch (Altlastensanierung),
b) Die Referenz umfasst die Erbringung von Leistungen zum fachlichen Management und Projektbearbeitungen mit direktem fachlichem Bezug zur Altlastenbearbeitung (Planung, Begleitung von Sanierungsmaßnahmen oder gutachterliche Begleitung eines Grundwassermonitorings an einem Altlastenstandort).
Die Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder in Form von Eigenerklärungen auf gesonderten, vom Bieter zu erstellenden Anlagen (Referenzbeschreibungen) mit dem Angebot benannt werden.
Die Referenzbeschreibungen müssen folgende Angaben enthalten:
- Benennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten,
- Leistungszeitraum unter Angabe von Ausführungsbeginn und -ende: jeweils Angabe von Monat/Jahr,
- Nettoauftragssumme,
- Kurzbeschreibung des ausgeführten Auftrags,
- Stichwortartige Benennung des ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs, insbesondere hinsichtlich der jeweils abgedeckten Mindestanforderung/en
Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten mit dem Angebot nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Angebot eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bieter tatsächlich über die Erfahrungen des Dritten verfügen kann. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Sodann muss Personal des Dritten, das über die mit den Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt werden. Auch dies muss aus der vorzulegenden Vereinbarung mit dem Dritten bzw. aus der alternativ vorzulegenden Verpflichtungserklärung hervorgehen.
Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mit-glieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/ diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der Leistungen des Projektcontrollings bzw. der betroffenen fachtechnischen Beratungsleistung zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland