Grauflächenreinigung und Winterdienst an Standorten und Liegenschaften der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Referenznummer der Bekanntmachung: Z04020-23-03-032
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-halle.de
Adresse des Beschafferprofils: https://bau.verwaltung.uni-halle.de/referat_4.1./sachgebiet_4.1.2./
Abschnitt II: Gegenstand
Grauflächenreinigung und Winterdienst an Standorten und Liegenschaften der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Grauflächenreinigung und Winterdienst an Standorten und Liegenschaften der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
LOS 1: Bereiche Altstadt, nördliche Innenstadt und Südstadt der Stadt Halle (Saale) sowie Bereich Merbitz der Stadt Wettin-Löbejün;
LOS 2: Bereiche Neustadt, Heide-Süd, Weinbergcampus und Kröllwitz der Stadt Halle (Saale)
Altstadt / nördliche Innenstadt / Südstadt / Merbitz
Stadt Halle (Saale)
Übernahme der Grauflächenreinigung (Straßen-, Fahrbahn-, Geh- und Radwegreinigung) sowie des Winterdienstes an Liegenschaften der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg durch einen Externen Dienstleister.
Die Reinigungsflächen betragen pro Jahr in der Grauflächenreinigung ca. 2,05 Mio. m²;. Im Winterdienst ist mit Außenflächen von ca. 34.000 m² pro Einsatz zu rechnen.
zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate (1 Jahr), wenn nicht 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird; Automatisches Vertragsende am 30.09.2029, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf;
Entfällt, nicht relevant
Neustadt / Heide-Süd / Weinbergcampus / Kröllwitz
Stadt Halle (Saale)
Übernahme der Grauflächenreinigung (Straßen-, Fahrbahn-, Geh- und Radwegreinigung) sowie des Winterdienstes an Liegenschaften der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg durch einen Externen Dienstleister.
Die Reinigungsflächen betragen pro Jahr in der Grauflächenreinigung ca. 1,36 Mio. m²;. Im Winterdienst ist mit Außenflächen von ca. 50.000 m² pro Einsatz zu rechnen.
zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate (1 Jahr), wenn nicht 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird; Automatisches Vertragsende am 30.09.2029, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf;
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Mit dem Angebot sind die folgenden Nachweise und Erklärungen einzureichen:
A - Bewerbererklärung nach Abschnitt 2 gem. MBL. LSA Nr. 16/2009 vom 11.05.2009;
B - Ergänzende Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123f. GWB;
C - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verord-nung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Nicht-Vorliegen von Russland-Bezug);
D - Erklärungen gem. Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA): Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit / Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (nur bei geplantem Nachunternehmereinsatz);
2. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise und Erklärungen einzureichen:
A - Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes einschließlich eines Auszugs aus dem Register;
Die benannten Nachweise und Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Der AG lässt Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV), im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) und im PQ VOL erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise. Der AG akzeptiert außerdem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis der Eignung.
Nicht in Deutschland ansässige Unternehmen haben auf Verlangen eine gleichwertige Urkunde Ihres Herkunftslandes oder, falls diese nicht verfügbar ist, eine sonstige Erklärung entsprechend den Anforderungen einzureichen.
1. Mit dem Angebot sind folgende Nachweise und Erklärungen einzureichen:
A - Eigenerklärung zum Unternehmensumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind für das Gesamtunternehmen sowie aufgeteilt nach Eigen- und Fremdleistung im Leistungsbereich Grauflächenreinigung und aufgeteilt nach Eigen- und Fremdleistung im Leistungsbereich Winterdienst;
B - Eigenerklärung zur Höhe der Bilanzsumme des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres;
C - Je eine Musterabrechnung für die Leistungsbereiche Grauflächenreinigung und Winterdienst;
2. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise und Erklärungen einzureichen:
A - Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung über die in den Vergabeunterlagen angegebenen Deckungssummen;
B - Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes; Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens eines Sozialversicherungsträgers; Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft;
Die benannten Nachweise und Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Der AG lässt Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV), im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) und im PQ VOL erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise. Der AG akzeptiert außerdem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis der Eignung.
Nicht in Deutschland ansässige Unternehmen haben auf Verlangen eine gleichwertige Urkunde Ihres Herkunftslandes oder, falls diese nicht verfügbar ist, eine sonstige Erklärung entsprechend den Anforderungen einzureichen.
- zu 1. A:
Der Jahresumsatz in Eigenleistung im Leistungsbereich Grauflächenreinigung muss mindestens 200.000 € (netto, d.h. ohne Umsatzsteuer) betragen;
Der Jahresumsatz in Eigenleistung im Leistungsbereich Winterdienst muss mindestens 150.000 € (netto, d.h. ohne Umsatzsteuer) betragen;
- zu 1. C:
Es handelt sich um leistungsbezogene Unterlagen, die der Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien dienen.
Werden die geforderten Musterabrechnungen nicht abgegeben, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Eine Nachforderung dieser Musterabrechnung erfolgt nicht (vgl. § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV).
- zu 2.A:
Mindestdeckungssummen Berufshaftpflichtversicherung
(je Einzelschaden, d.h. je Schadensfall):
- Personen- (für die einzelne Person), Sach- und Vermögensschäden: 3,0 Mio. €,
- Tätigkeits- bzw. Bearbeitungsschäden:0,50 Mio. €,
- Schlüssel- bzw. Verlustschäden: 0,05 Mio. €.
Sofern keine Police oder eine Versicherungsbestätigung vorliegt aus der die Erfüllung der Mindestanforderungen ersichtlich ist, ist eine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen, beizubringen.
1. Mit dem Angebot sind folgende Nachweise und Erklärungen einzureichen:
A - Eigenerklärung über mind. 3 geeignete und im Leistungsumfang vergleichbare Referenzaufträge, die in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden; inkl. Angabe von Leistungsbezeichnung / Leistungszeitraum / Auftragswertes / Kontaktdaten (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, ggf. eMail) des Referenzgebers;
B - Eigenerklärung über die Anzahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten Mitarbeiter des Gesamtunternehmens und über die Anzahl der Mitarbeiter, die für die ausgeschriebene Leistung vorgesehen sind;
- zu 1. A:
Bei Grauflächenreinigung je Referenz gilt eine Jahresleistung von mind. 2,0 Mio. m² Fläche als vergleichbar;
Bei Winterdienst je Referenz gilt ein Jahresauftragswert i.H.v. mind. 40.000 € (netto, d.h. ohne Umsatzsteuer) als vergleichbar;
1. Wirtschaftliche, Fachliche und Technische Leistungsfähigkeit muss gegeben sein und nachgewiesen werden.
2a. Akzeptanz der Bedingungen der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Ausschreibung gültigen Version des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) vom 01.03.2023.
2b. Existiert für die zu erbringende Dienstleistung kein Tarifvertrag im Sinne von § 1 Abs. 1 TVerG LSA, bzw. das tarifliche Mindeststundenentgelt oder der gesetzliche Mindestlohn für die zu erbringende Dienstleistung liegen unter dem Vergabemindestlohn, verpflichtet sich der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern - gem. § 11 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 TVergG LSA - ein Mindeststundenentgelt i.H.v. 13,48 EUR/h (Vergabespezifisches Mindeststundenentgelt) zu gewähren.
3. Verpflichtung des Bieters, sämtliche im Abschnitt III.1 benannten Erklärungen im Falle der Beteiligung von Nachunternehmen auch von diesen vorzulegen. Ebenfalls werden die Erklärungen von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft vorgelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ihre Daten dienen der Durchführung von Vergabeverfahren mit dem Ziel der Beschaffung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen. Mit der zum Download verfügbaren "Information gemäß Artikel 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)" geben wir Ihnen Auskunft über die Verwendung der Daten, die Sie uns bei der Teilnahme an einem Vergabeverfahren zur Verfügung stellen.
Das Dokument finden Sie unter folgendem Link:
https://wcms.itz.uni-halle.de/download.php?down=51791&elem=3140102
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Absatz 3 Nr. 1 bis 4 GWB wird hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist insbesondere dann unzulässig, wenn nach § 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB ein Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurde und nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde
ODER
nach § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.