Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2023/2024 bis 2027/2028 für den Landkreis Stendal - Carl-Kehr-Schule, Halberstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 40/01.4/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stendal
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39576
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-stendal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2023/2024 bis 2027/2028 für den Landkreis Stendal - Carl-Kehr-Schule, Halberstadt
Schulbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2023/2024-2027/2028 für den Landkreis Stendal – „Carl-Kehr-Schule“, Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte, Halberstadt
Stendal, DE
Beförderung von 4 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zur „Carl-Kehr-Schule“, Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte, Westerhäuser Str. 40, 38820 Halberstadt und zurück. Die Beförderung erfolgt in den Schulwochen jeweils montags hin und freitags zurück (wöchentlich nur eine Hin- und Rückfahrt). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39576 Stendal, 39517 Tangerhütte, 39596 Hassel.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2023/2024 bis 2027/2028 für den Landkreis Stendal - Carl-Kehr-Schule, Halberstadt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stendal
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39576
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter Punkt II.1.7) sowie unter Punkt V.2.4) wurde aus Geheimhaltungsgründen zum Schutz der geschäftlichen Interessen der beteiligten Unternehmen sowie zur Verhinderung der Beeinträchtigung des lauteren Wettbewerbs zwischen Unternehmen nur ein symbolischer Wert angegeben (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 GWB).
Ort: Magdeburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]