Los 4.04: Heizung, Sanitär - Sekundarschule Zielitz Referenznummer der Bekanntmachung: 43-EH.2023-VOB.Stä
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolmirstedt
NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: 39326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwolmirstedt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 4.04: Heizung, Sanitär - Sekundarschule Zielitz
Los 4.04: Heizung, Sanitär - Sanierung und Erweiterung der Sekundarschule Zielitz
Sekundarschule Zielitz
Friedensring 1
39326 Zielitz
01. Sanitärtechnik:
Lieferung und Montage vom ca. 440 Meter Trinkwasserleitung aus Edelstahlrohr DN12 bis DN50 sowie ca. 20 m Mehrschichtverbundrohr DN12 bis DN25 inklusive Formteilen, Armaturen und Dämmung.
Lieferung und Montage vom ca. 190 Meter schallgedämmtes Kunststoffrohr DN70 bis DN100 und ca. 75 Meter Abwasserleitung aus HT-Rohr DN50 bis DN100 inklusive
Formteilen und Schwitzwasserisolierung.
Lieferung und Montage von 18 Waschtischen inklusive Montageelementen, Armaturen und Zubehör.
Lieferung und Montage von 1 Ausgussbecken inklusive Montageelementen und
Zubehör.
Lieferung und Montage der Hygieneausstattung für zuvor genannter Wachtisch- und
Ausgussanlagen.
02. Heizungstechnik:
Lieferung und Montage von 4 Lufterhitzer 20 kW inklusive Zubehör und Regelung.
Lieferung und Montage von 74 Stahlröhrenradiatoren inklusive Zubehör.
Lieferung und Montage von ca. 1550 Meter Heizungsleitungen DN15 bis DN65 aus
Schwarzrohr inklusive Armaturen und 100 % Dämmung der Leitungen mit PVC-Ummantelung.
Lieferung und Montage von ca.380 Meter Heizungsleitungen aus Industrieedelstahlrohr
DN12 bis DN20 inklusive Formteilen und Dämmung.
Lieferung und Montage von ca.90 Meter Heizungsleitungen aus
Mehrschichtverbundrohr DN12 bis DN32 inklusive Formteilen und Dämmung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf gesondertes Verlangen sind vom Bestbieter und gegebenenfalls seinen
Nachunternehmen sowie den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachfolgende
Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
a) Nachweise und Erklärungen der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich
Auflagen hinsichtlich der Eintragung in ein Berufsregister
- gültiger Nachweis Eintragung IHK o. Handwerkerrolle (falls keine Eintragung bei der
IHK o. Handwerkskammer vorliegt, bitten wir hierzu um eine formlose Erklärung
mit kurzer Begründung)
- Nachweis einer aktuellen Eintragung im Handelsregister
- Aktuell gültige Gewerbeanmeldung
Bei Vorlage eines gültigen Nachweises einer Präqualifikation bzw. Angabe einer
gültigen Präqualifikationsnummer im Angebot werden die bei der
Präqualifizierungsstelle hinterlegten Nachweise anerkannt.
Die auf gesondertes Verlangen vorzulegenden Nachweise, welche nur im Original oder als beglaubigte Kopie gültig sind, sind postalisch im Original oder als beglaubigte Kopie zu übermitteln. Alternativ können diese Nachweise im Original auch direkt in der Zentralen Vergabestelle abgegeben werden. Alle weiteren Nachweise und Erklärungen sind in elektronischer Form zu übermitteln.
Die auf gesondertes Verlangen geforderten Nachweise und Erklärungen sind innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen. Die Frist für die Nachreichung der geforderten Nachweise und Erklärungen beginnt am darauffolgenden Tag des Tages, an dem die Versendung des Nachforderungsschreibens erfolgte.
Werden uns die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht fristgerecht vorgelegt,
führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Werden mit dem
Angebot Nachweise und Erklärungen in nichtdeutscher Sprache übermittelt, werden
diese als nichtvorliegend gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Nachweise in deutscher Übersetzung nachzufordern.
Nachfolgende Erklärungen sind vom Bieter mit dem Angebot vorzulegen:
- FB 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (zusätzlich zum FB 235 sind die Nachunternehmer zu benennen)
- FB 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Auf gesondertes Verlangen sind vom Bieter nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
- FB 223 Aufgliederung der Einheitspreise
- FB 221/22 Angaben zur Kalkulation (entsprechend Formblatt 221 oder 222)
Auf gesondertes Verlangen sind vom Bestbieter nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
- FB 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Auf gesondertes Verlangen sind vom Bestbieter und gegebenenfalls seinen
Nachunternehmen sowie den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachfolgende
Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
b) Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit
- aktuell gültige Bestätigung/Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, inklusive
Angabe der Laufzeit und Deckungssummen
- aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen (falls nur im Original gültig, Vorlage im Original)
- aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse (falls nur im Original
gültig, Vorlage im Original)
- Nachweis Mitgliedschaft Sozialkasse (falls keine Mitgliedschaft in der SOKA
besteht, bitten wir um eine formlose schriftliche Erklärung)
- aktuell gültige Bescheinigung in Steuersachen / Finanzamt (falls nur im Original oder als beglaubigte Kopie gültig, Vorlage im Original oder beglaubigte Kopie)
- aktuell gültige Freistellungsbescheinigung § 48b EStG Finanzamt
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines
solchen Insolvenzplanes abgegeben wurde)
- FB 124 Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
- Erklärung zur Tariftreue - TVergG LSA
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz - TVergG LSA
- Eigenerklärung EU-Sanktionen Russland
Bei Vorlage eines gültigen Nachweises einer Präqualifikation bzw. Angabe einer
gültigen Präqualifikationsnummer im Angebot werden die bei der
Präqualifizierungsstelle hinterlegten Nachweise anerkannt.
Die auf gesondertes Verlangen vorzulegenden Nachweise, welche nur im Original oder als beglaubigte Kopie gültig sind, sind postalisch im Original oder als beglaubigte Kopie zu übermitteln. Alternativ können diese Nachweise im Original auch direkt in der Zentralen Vergabestelle abgegeben werden. Alle weiteren Nachweise und Erklärungen sind in elektronischer Form zu übermitteln.
Die auf gesondertes Verlangen geforderten Nachweise und Erklärungen sind innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen. Die Frist für die Nachreichung der geforderten Nachweise und Erklärungen beginnt am darauffolgenden Tag des Tages, an dem die Versendung des Nachforderungsschreibens erfolgte.
Werden uns die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht fristgerecht vorgelegt,
führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Werden mit dem
Angebot Nachweise und Erklärungen in nichtdeutscher Sprache übermittelt, werden
diese als nichtvorliegend gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Nachweise in deutscher Übersetzung nachzufordern.
Auf gesondertes Verlangen sind vom Bestbieter und gegebenenfalls seinen
Nachunternehmen sowie den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachfolgende
Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
c) Nachweise und Erklärungen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
- aktuelle Referenzen in Bezug auf vergleichbare Baumaßnahmen, mindestens 3
Referenzen nicht älter als 5 Jahre, die Referenzen haben die Mindestangaben lt. FB
124 zu enthalten (u.a. Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung,
Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem
Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der Menge, Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen
bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich
eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme
(Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung)
- Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert
ausgewiesenen technischen Leitungspersonal
- Erklärung über die Geräte und technische Ausstattung des Unternehmens für die
Ausführung des Auftrages (formlose Aufzählung der Maschinen, Geräte und
technischen Ausstattung des Unternehmens)
Bei Vorlage eines gültigen Nachweises einer Präqualifikation bzw. Angabe einer
gültigen Präqualifikationsnummer im Angebot werden die bei der
Präqualifizierungsstelle hinterlegten Nachweise anerkannt.
Die auf gesondertes Verlangen vorzulegenden Nachweise, welche nur im Original oder als beglaubigte Kopie gültig sind, sind postalisch im Original oder als beglaubigte Kopie zu übermitteln. Alternativ können diese Nachweise im Original auch direkt in der Zentralen Vergabestelle abgegeben werden. Alle weiteren Nachweise und Erklärungen sind in elektronischer Form zu übermitteln.
Die auf gesondertes Verlangen geforderten Nachweise und Erklärungen sind innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen. Die Frist für die Nachreichung der geforderten Nachweise und Erklärungen beginnt am darauffolgenden Tag des Tages, an dem die Versendung des Nachforderungsschreibens erfolgte.
Werden uns die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht fristgerecht vorgelegt,
führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Werden mit dem
Angebot Nachweise und Erklärungen in nichtdeutscher Sprache übermittelt, werden
diese als nichtvorliegend gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Nachweise in deutscher Übersetzung nachzufordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt WolmirstedtAugust-Bebel-Straße 2539326 Wolmirstedt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Bei Feststellung von Verstößen gilt gem. § 160 (3) Nr. 1 GWB die Frist zur Einreichung von Anträgen auf ein Nachprüfungsverfahren innerhalb von zehn Kalendertagen nach Erhalt der Informationschreiben gem. § 134 (2) GWB.