Errichtung eines Schulcampus in Naumburg am Standort: Schönburger Straße, 06618 Naumburg - Los 2: Planungsleistungen - Fachplanung Tragwerksplanung (HOAI § 51) LP 1- 6 und Besondere Leistungen LPH 1-9 (Anlage 14 zu § 51 Absatz 6, § 52 Absatz 2) Referenznummer der Bekanntmachung: W 60 / 30.2 / 2021 (P)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schönburger Straße 41
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3445-731754
Fax: +49 3445-731755
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.burgenlandkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines Schulcampus in Naumburg am Standort: Schönburger Straße, 06618 Naumburg - Los 2: Planungsleistungen - Fachplanung Tragwerksplanung (HOAI § 51) LP 1- 6 und Besondere Leistungen LPH 1-9 (Anlage 14 zu § 51 Absatz 6, § 52 Absatz 2)
Das neu zu planende Schulgebäude soll zukünftig die Schülerschaft der jetzigen Naumburger Schulen, der Albert-Schweitzer-Sekundarschule und der Pestalozzischule (Förderschule Lernen), beherbergen. Beide Schulen werden eine Schulgemeinschaft bilden. Der Unterricht findet im jeweiligen Schulzweig statt, schulorganisatorisch bilden sie jedoch eine Einheit und das Gebäude wird von der gesamten Gemeinschaft genutzt. Insgesamt werden die Schule 650 Schüler*innen besuchen, davon werden ca. 90 Schüler*innen im Förderschulzweig und ca. 560 Schüler*innen im Sekundarschulzweig beschult.
Für den Schulsport wird auf dem Gelände eine 3-Felder-Sporthalle errichtet mit entsprechenden Außensportanlagen (auch kreative Lösungen zur Verknüpfung von Pause und Sport möglich).
Das Campusgelände soll außerdem ein Zentrum für das Berufsvorbereitende Jahr (BVJ) und die Berufsorientierung beinhalten. Die einjährige, nur in Ausnahmefällen zweijährige, Ausbildung im berufsvorbereitenden Jahr ist in 7 Fachbereiche gegliedert. Hier sollen zukünftig 70 - 90 Schüler*innen beschult werden, die bereits ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Der Unterricht ist in Fachpraxis und Fachtheorie gegliedert, sodass es für die praktische Ausbildung thematische Werkstätten gibt. Diese sollen neben dem BVJ auch für die praktische Berufsorientierung genutzt werden und Schulen aus der Region zur Verfügung stehen. Organisatorisch gehört das Schulgebäude dann zur Berufsbildenden Schule des Burgenlandkreises, die Sporthalle sowie die Außensportanlagen werden auf dem Gelände mitgenutzt.
Das Gebäude des Zentrums für das BVJ und Berufsorientierung und das Schulgebäude sollten möglichst nicht direkt räumlich miteinander verbunden sein. Auch ist es erwünscht,
dass die Schülerschaft des BVJ einen separaten, bestenfalls nicht einsehbaren Außenbereich für Pausen erhält, da auf diesem nach den Bestimmungen der Berufsbildenden Schulen geraucht werden kann. Auf dem Schulgelände der Campusschule ist das Rauchen verboten.
Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Bildungscampus ist für Mitte 2026 geplant.
Schönburger Straße
06618 Naumburg
In diesem Verfahren werden folgende Leistungen beschafft:
Los 2 (Gebäudeteil(GT) 1 bis 3 ):
- Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI, Grundleistungen für LPH 1- 6
- Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI Anlage 14, besondere Leistungen für LPH 1-9
Zudem werden besondere Leistungen und Beratungsleistungen gem. Erfordernis beauftragt.
Die Planungsleistungen werden Abschnittsweise beauftragt. Zuerst ist beabsichtigt die Leistungsphasen 1 bis 3 zu beauftragen. Nach entsprechender Fördermittelbeantragung und deren Genehmigung ist vorgesehen in Abschnitten die Leistungsphasen 4; 5 - 6 zu beauftragen.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Beauftragung von Planungsleistungen in verschiedenen Vergabeverfahren mit den entsprechenden Leistungsbildern jeweils als losweise Gesamtvergabe (Gebäudeteil(GT) 1 bis 3 ) durchzuführen.
Die Mitwirkung (fachtechnische Zuarbeit) bei der Fördermittelbeschaffung, Fördermittelbewirtschaftung (Änderungsanträge etc.) und Fördermittelabrechnung ist Inhalt des jeweiligen Leistungsumfanges.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Errichtung eines Schulcampus in Naumburg am Standort: Schönburger Straße, 06618 Naumburg - Los 2: Planungsleistungen - Fachplanung Tragwerksplanung (HOAI § 51) LP 1- 6 und Besondere Leistungen LPH 1-9 (Anlage 14 zu § 51 Absatz 6, § 52 Absatz 2)
Postanschrift: Maximilian-Welsch-Straße 4
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Kommunikation mit den Bewerber*innen / Bewerbergemeinschaften im Teilnahmewettbewerb erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform des Bundes (evergabe-online). Die Kommunikation erfolgt elektronisch. Bewerber, welche sich nicht registriert haben, können während der Bewerbungsphase nicht über ev. Änderungen und Präzisierungen informiert werden.
2. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich unter der in der EU-weiten Bekanntmachung angegebenen Adresse der Vergabeplattform frei und uneingeschränkt zum Download bereit.
3. Bewerber*innen / Bewerbergemeinschaften haben zwingend den vorgebenen Bewerbungsbogen für die Erstellung des Teilnahmeantrags zu verwenden.
4. Die Bewerber*innen haben unter Beachtung des in der Bekanntmachung angegeben genannten Schlusstermins den Teilnahmeantrag in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit Hilfe elektronischer Mittel gemäß §10 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (vergleiche § 53 Abs. 1 VgV) über die Vergabeplattform bei der Vergabestelle
einzureichen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind die Bieter*in und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, eindeutig zu benennen.
5. Teilnahmeanträge und Angebote sind schriftlich in deutscher Sprache abzufassen.
6. Im Fall der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder der bevollmächtigten Vertreter*in zu zeichnen. Sofern eine bevollmächtigte Vertreter*in die Bewerbung / das Angebot zeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
(Es gilt die Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
7. Es sollen nur die geforderten Erklärungen und Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Auf die Vorlage allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen oder sonstiger nicht geforderter Arbeitsproben ist zu verzichten.
8. Der öffentliche Auftraggeber kann die Bewerber*in oder Bieter*in unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§56 (2) VgV). Gegebenenfalls wird die Auftraggeberin hierfür eine relativ kurze Frist setzen. Ein Anspruch auf Nachforderung durch die Auftraggeberin, Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur solcher Erklärungen, Nachweise oder Unterlagen besteht nicht.
9. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass alle für die Erstellung des Teilnahmeantrages notwendigen Informationen in der Bekanntmachung sowie den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten Unklarheiten bestehen, sind Bewerber-/ Bieterfragen ausschließlich über den Vergabemarktplatz an die Auftraggeber*in zu richten.
Bewerberfragen sind spätestens 5 Kalendertage vor Ablauf des in der Bekanntmachung genannten Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge zu stellen. Sollte sich aus den Bewerber-/Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf für alle Bewerber/Bieter ergeben, erfolgt eine entsprechende
Bekanntmachung auf der Vergabeplattform.
10. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die den Bewerber*innen in Teilnahmewettbewerb / Verhandlungsverfahren entstehen.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 gem. GWB IV sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.