MALDI-TOF-TOF Reflektor Massenspektrometer Referenznummer der Bekanntmachung: Z04030-23-04-039
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-halle.de
Adresse des Beschafferprofils: https://bau.verwaltung.uni-halle.de/referat_4.3/sachgebiet_4.3.2./
Abschnitt II: Gegenstand
MALDI-TOF-TOF Reflektor Massenspektrometer
Lieferung und Inbetriebnahme eines MALDI-TOF-TOF Reflektor Massenspektrometers
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Institut für Chemie
Von-Danckelmann-Platz 4
06120 Halle (Saale)
1 Stück MALDI-TOF-TOF Reflektor Massenspektrometer
Das MALDI-TOF-TOF Massenspektrometer ist eine in der makromolekularen Chemie bereits standardisierte Charakterisierungsmethode für Polymere. Es wird für die Arbeit
mit synthetischen Makromolekülen sowie Biopolymeren wie Polyaminosäuren sowie mit entsprechenden Hybridmaterialien benötigt. Zur Identitätsermittlung solcher Polymere kommt nur diese Methode in Frage.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nr. 1.1) - 1.3) benannte Nachweise und Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern einzureichen.
Der AG lässt Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung im Unternehmer-und Lieferantenverzeichnis (ULV), im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) und im PQVOL erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise. Der AG akzeptiert außerdem die Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis der Eignung.
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise und Erklärungen einzureichen:
Bewerbererklärung nach Abschnitt 2 gem. MBL. LSA Nr. 16/2009 vom 11.05.2009
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise und Erklärungen einzureichen:
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (Handelsregisterauszug)
Das Ausstellungsdatum der Dokumente zum Nachweis der persönlichen Lage/Berufs- und Handelsregister soll nicht vor dem 01.09.2022 liegen. Ein früheres Ausstellungsdatum ist unschädlich, wenn sich dem jeweiligen Nachweis entnehmen
lässt, dass dieser noch bis zum Termin der Abgabe des Angebotes gültig ist.
Der AG behält sich vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, dass den Zuschlag erhalten soll, bei der zuständigen Stelle abzufordern.
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise und Erklärungen einzureichen:
— Eigenerklärung zur Höhe des gesamten
Unternehmensumsatzes des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres
— Eigenerklärung zur Höhe der Bilanzsumme des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres.
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise und Erklärungen einzureichen:
— Eigenerklärung über die aktuellste verfügbare Zahl der insgesamt in Ihrem Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter
— Ergänzende Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123f. GWB,
— Angaben zu 3 vergleichbaren Referenzen zu Gerätelieferungen aus den letzten 36 Monaten als Liste mit Angabe der Leistung, Angabe des Rechnungswertes, der
Leistungszeit, Name, Anschrift und Telefonnummer des Auftraggebers
— Technische Dokumentation des zu liefernden Gerätes mit detailliertem offiziellen Datenblatt mit den Spezifikationen zum Gerät, Daten zu Aufstellbedingungen (Größe, Gewicht...), Daten zu notwendigen technischen Anschlüssen (Strom, Gase,
Kühlwasser, Klima etc.), Daten zu Arbeitsschutz-relevanten Bedingungen (Laserschutz, Strahlenschutz, Gentechnik...)
— Detallierte Aufschlüsselung des Angebotes mit Einzelpreisen (aus dieser Anlage soll sich der Preis der jeweiligen Komponenten des je Position angebotenen Produkts ergeben; die Angabe von Einzelpreisen dient der Plausibiltätsprüfung des Angebotspreises
Abgabe der Eigenerklärungen und Akzeptanz der Vertragsbedingungen nach dem Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
(Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt - TVergG LSA) vom 14.12.2022.
Abgabe der Eigenerklärung gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Die Eigenerklärungen sind auch von Nachunternehmern einzureichen.
In Rechnung können gestellt werden: 80 % nach Lieferung, 20 % nach Inbetriebnahme
Eine Vorauszahlung i. H. von 30 % des Gesamtauftragswertes ist nach Vereinbarung und Vorlage einer unbefristeten Bürgschaft eines in der EU/EWR/der WTO zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers möglich. Den Nachweis der Zulassung hat der Bieter/Auftragnehmer zu erbringen.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ihre Daten dienen der Durchführung von Vergabeverfahren mit dem Ziel der Beschaffung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen. Mit der zum Download verfügbaren "Information gemäß Artikel 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)" geben wir Ihnen Auskunft über die Verwendung der Daten, die Sie uns bei der Teilnahme an einem Vergabeverfahren zur Verfügung stellen.
Bitte nutzen Sie folgenden Link:
http://zuv1.verwaltung.uni-halle.de/ZGST/HH/Formulare/Information_Art_13_14_DS-GVO.pdf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaftbauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/1-und-2-vergabekammer/
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist insbesondere unzulässig, wenn:
nach Abs. 3 Nr. 1 ein Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkanntwurde und nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde
oder
nach Abs. 3 Nr. 4 mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06120
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://bau.verwaltung.uni-halle.de/referat_4.3/sachgebiet_4.3.2./