Modernisierung Stadthalle, Heinrich-Heine-Platz 1, 39114 Magdeburg, Los 404- Dämmung an Technischen Anlagen (30-ZV-0084/23) Referenznummer der Bekanntmachung: 30-ZV-0084/23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.magdeburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung Stadthalle, Heinrich-Heine-Platz 1, 39114 Magdeburg, Los 404- Dämmung an Technischen Anlagen (30-ZV-0084/23)
Es ist beabsichtigt, die denkmalgeschützte Stadthalle im Rotehornpark Magdeburg grundlegend zu sanieren und zu erweitern.
Die Stadthalle wurde 1927 errichtet und ist eines der bedeutendsten Gebäude der Stadt Magdeburg sowohl als herausragendes Baudenkmal (Bauhaus-Architektur) als auch in funktionaler Hinsicht für die Durchführung zahlreicher Veranstaltungen.
Das Gebäude ist ca. 100 Meter lang, 50 Meter breit und bis zu 22 Meter hoch. Die tragende Stahlkonstruktion ist mit einer Klinkerfassade ummauert.
Die Stadthalle wurde nach teilweiser Kriegszerstörung in den fünfziger und sechziger Jahren wieder aufgebaut.
Vorgesehen sind die denkmalgerechte Sanierung u. a. der Fassade, der Umbau des Saalbereiches zu einem zeitgemäßen Mehrzwecksaal mit entsprechender Bühnentechnik, die Schaffung bzw. Modernisierung von Betriebs-, Künstler- und Verwaltungsräumen und die strukturelle Neuordnung der Funktionsbereiche.
An der Nordseite der Stadthalle wird ein neues Bühnenhaus ergänzt. Die bisher an der Nordseite der Stadthalle befindlichen An- und Zubauten aus verschiedenen Epochen werden rückgebaut.
Die haus- und betriebstechnischen Anlagen sind vollständig zu erneuern.
Die Außenanlagen sind umzugestalten.
Magdeburg
Art und Umfang der Leistung:
- Dämmung Regenwasser DN 50 bis DN 250: ca.230 m
- Dämmung Abwasser DN 50 bis DN 150: ca.2000 m
- Dämmung Trinkwasser Kalt DN 12 bis DN 80: ca. 2.500 m
- Dämmung Trinkwasser Warm DN 12 bis DN 40: ca.500 m
- Dämmung Heizung DN 12 bis DN 100: ca.6.800 m
- Dämmung Kälte DN 20 bis DN 150: ca. 2.000 m
- Dämmung Außen und Fortluft: ca.300 m²
- Dämmung Lüftung (Eckig): ca. 4.600 m²
- Dämmung Lüftung DN 100 bis DN 800: ca. 2.900 m
- Brandschotts Abwasser _ Regenwasser DN 50 bis DN 250: ca.355 Stk.
- Brandschotts Trinkwasser DN 12 bis DN 80: ca. 200 Stk.
- Brandschotts Heizung DN 12 bis DN 100: ca. 500 Stk.
- Brandschotts Kälte DN 20 bis DN 150: ca. 40 Stk.
- Brandschotts ELT _ MSR: ca. 550 Stk.
- Verschluss von Wanddurchbrüchen: ca.900 Stk.
ZS/2016/12/82863
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
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Mit dem Angebot sind vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden einzureichen:
- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt)
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen in der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im Original gültig
- Berufs- oder Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes
- Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig)
- Der Auftraggeber wird von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung anfordern
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen mit dem Angebot der Vergabestelle vorzulegen:
- Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt)
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- die Vorlage von testierten Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Informationen über das Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten in den Jahresabschlüssen.
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
- Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 3 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen mit dem Angebot der Vergabestelle vorzulegen:
- Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt)
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- Nachweis über die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Auftragnehmer vorzulegen:
- Angaben über die Ausführung von Leistungen der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
- Angabe der technischen Fachkräfte und des Leitungspersonals
- die Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung und seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten z. B. durch eine Geräteliste
- Angabe des Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht
- Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Bieters und/oder der Führungskräfte durch Studiennachweise, Nachweis der Berufsausbildung sowie Angaben zur Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
- eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt durch Vorlage einer Geräte-/ Ausstattungsliste
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt durch Eintragung im Formblatt Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235 VHB 2017)
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten
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mit dem Angebot einzureichen sind:
- Eigenerklärung- Anlage zum BMWK- Rundschreiben vom 14.04.2022 (nur im Original zulässig,
entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder in Papierform)
- Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (Formblatt 221 VHB Stand 2019) oder Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (Formblatt 222 VHB Stand 2019)
- Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019), sofern zutreffend
- Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235 VHB Stand 2019), sofern zutreffend
Präqualifizierte Unternehmen/ Mitglieder einer Bietergemeinschaft führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" (Formblatt 124 VHB 2017 - Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) vor zulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen (Formblatt 124 VHB 2017 - Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (Formblatt 124 VHB 2017 - Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Bieterangabenverzeichnis im Leistungsverzeichnis
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Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers:
- Aufgliederung der Einheitspreis (Formblatt 223 VHB Stand 2019)
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB Stand 2019)
- Referenzprojekte: Nachweise von durchgeführten Projekten mit vergleichbaren Leistungsanforderungen und Volumen aus den letzten 5 Jahre
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Erklärungen gem.Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt im ORIGINAL abzugeben:
- Eigenerklärung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt vom Bieter/Mitglieder Bietergemeinschaft zu § 11 und 14 TVergG LSA (nur im Original zulässig, entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder in Papierform)
- Eigenerklärung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt von allen Nachunternehmern zu § 11 TVergG LSA (nur im Original zulässig, entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder in Papierform)
An die Auftragsdurchführung werden zusätzliche soziale Kriterien gestellt, mit dem Angebot sind von jedem Bieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft gem. gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 einzureichen:
Abschnitt IV: Verfahren
Magdeburg
entsprechend § 14 EU VOB/A
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um den Auftrag ausführen zu können, hat der Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer und jedes andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch die Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblatt Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - (Formblatt 124 VHB2017 - Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt). Diese ausgefüllte Eigenerklärung ist vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Die Eigenerklärung ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, wenn diese nicht Bestandteil des eingereichten Angebotes ist. Diese kann behelfsweise im Original (Papier) eingereicht werden.
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Mit dem Angebot sind weiterhin einzureichen:
siehe Bekanntmachung III.1.1, III.1.2, III.1.3 und III.2.2
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Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die erforderlichen Mittel besitzen, um die im Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angegebenen Leistungen zu erbringen.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, für sämtliche Kommunikation (u.a. für Bieteranfragen) und für die Angebotseinreichung zu verwenden. Es ist erforderlich, dass sich die Unternehmen auf der eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de registrieren. Das Angebotsschreiben (Angebot oL_eVHB2017) ist mindestens in Textform elektronisch einzureichen.
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Die Erklärungen nach §§ 11, 14 TVergG Sachsen- Anhalt und die Eigenerklärung_Sanktionen sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Ebenso bei den von der Vergabestelle konkret benannten nachzureichenden und auf gesondertes Verlangen einzureichenden Erklärungen. Behelfsweise können diese Erklärungen, die einer qualifizierten elektronischen Signatur bedürfen, im Original unter Einhaltung der entsprechend gesetzten Fristen eingereicht werden (das mindestens in Textform elektronisch einzureichende Angebot (Angebot oL_eVHB2017) ist davon ausgenommen). Nähere Informationen finden Sie in der beigefügten Anlage "Nutzung eVergabe" sowie auf Seite 1 des Angebotsteils.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/ Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]