Überlassung, Einrichtung, Schulung und Pflege einer Software für das Gesundheitsamt des Landkreises Wittenberg Referenznummer der Bekanntmachung: O 65/23 L
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Breitscheidstraße 3
Ort: Lutherstadt Wittenberg
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06886
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3491806-2832
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-wittenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Überlassung, Einrichtung, Schulung und Pflege einer Software für das Gesundheitsamt des Landkreises Wittenberg
Überlassung, Einrichtung, Schulung und Pflege einer Software für das Gesundheitsamt des Landkreises Wittenberg
Landkreis Wittenberg
Breitscheidstr. 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Mit dem "Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst" haben Bund und Länder die Grundlage geschaffen, die Arbeit im öffentlichen Gesundheitsdienst effizienter zu gestalten und einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung zu leisten.
Der Landkreis Wittenberg hat sich an diesem Projekt mit dem Ziel beteiligt, die internen und externen Verwaltungsprozesse im Gesundheitsamt mithilfe digitaler Technologien zu optimieren und zu modernisieren. Dazu soll eine anwenderfreundliche Fachsoftware im Gesundheitsamt die Arbeit vereinfachen. Die Kreisverwaltung Wittenberg beabsichtigt deshalb die Einfüh-rung einer Fachsoftware für das gesamte Gesundheitsamt. Diese soll zunächst für den Infektionsschutz eingeführt werden und sukzessiv im gesamten Gesundheitsamt zum Einsatz kommen.
Ziel ist die Etablierung einer neuen Fachsoftware mit einfacher, übersichtlicher und intuitiv bedienbarer Benutzeroberfläche sowie leichter Anwendbarkeit. Das Fachverfahren soll mög-lichst medienbruchfreie Arbeitsabläufe im Gesundheitsamt gewährleisten und alle Tätigkeitsspektren aller Abteilungen digital abbilden.
Programm "Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes" - Refinanzierung aus der Aufbau- und Resilienzfazililtät der EU
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe.de/unterlagen abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Durch die Bieter ist die Eignerklärung zur Eignung mit dem Angebot einzureichen (in Vergabeunterlagen enthalten).
Diese enthält folgende Angaben:
- zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (2 Referenzen aus den letzten 5 Jahren)
- zu Arbeitskräften
- zur Eintragung in ein Berufsregister
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Im Falle der Präqualifikation (Bieter und Nachunternehmer) entfällt die v. g. Eigenerklärung. Diese Unternehmen haben jedoch einen entsprechenden Nachweis der Präqualifikation vorzulegen. Akzeptiert wird die Eintragung in das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und Thüringen oder
im AVPQ für die entsprechende Leistung.
Im Angebotsschreiben sind außerdem Angaben über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sowie die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft vorzunehmen.
Siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung.
Siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung.
1) Geforderte Sicherheiten: - Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag in Höhe von 5 % der Auftragssumme gem. § 18 VOL/B
2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: - VOL/B; EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Langfassung mit Pflege); EVB-IT Dienstvertrag (Kurzfassung); Optional EVB-IT Cloud
3) Rechtsform der Anforderung an Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtemVertreter.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Bieter hat seinem Angebot noch folgende Erklärungen
beizufügen:
- Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach TVergG LSA
- Eigenerklärung zu Nachunternehmereinsatz nach TVergG LSA
- Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (Russland-Sanktionen)
(in den Vergabeunterlagen enthalten)
2. Bietergemeinschaften haben eine Erklärung zur Bietergemeinschaft sowie die unter III.1.1 und VI.3 Nr. 1 aufgeführten Nachweise und Erklärungen durch jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft vorzulegen.
3. Werden zulässigerweise Nachunternehmen eingesetzt, müssen von diesen folgende Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vorgelegt werden:
- die unter III.1.1 und VI.3 Nr. 1 genannten Nachweise und Erklärungen
4. Anfragen sind grundsätzlich über die Vergabeplattform eVergabe.de zu stellen. Für die Beantwortung der Fragen behält sich die ausschreibende Stelle 4 Werktage vor. Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, zusätzlich angeforderte Informationen zu den Vergabeunterlagen und zum Anschreiben bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Damit können zusätzliche Informationen (Bieteranfragen) bis spätestens 03.05.2023 angefordert werden.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Rechtsbehelf (Nachprüfungsantrag) ist nur zulässig, soweit:
1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;
3. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; und
4. der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer beantragt hat (siehe insoweit auch § 160 Abs. 3 GWB).