Rahmenvertrag Interaktive Displays/Konferenzsysteme 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: KID_IDK_03/2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kid-magdeburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Interaktive Displays/Konferenzsysteme 2023
Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer pro Los auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU über die jeweilige projektspezifische Lieferung, Inbetriebnahme und Installation von interaktiven Displays/Videokonferenzsystemen mit mobilen und festen Liftsystemen inkl. Befestigungsmaterial sowie mit entsprechenden Zubehör zu decken. Der Bedarf wird für die LOSE 1 und 2 an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und für das LOS 3 in der Verwaltung entstehen.
Der Rahmenvertrag für das LOS 1 dient insbesondere dazu, den Bedarf an Videokonferenzsystemen für Schulen und Zubehör mit deutschsprachigen Support und Dienstleistungen zu decken. Ebenso beinhaltet der Vertrag die Maßgaben zur Umsetzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem REACT-EU-Ansatzes im EFRE" in Bezug auf Unterstützung der Durchführung von Distanz-, Fern- und Hybridunterricht sowie zur Durchführung von sonstigen Videokonferenzen im schulischen Kontext bei Schulträgern des Landes Sachsen-Anhalt. Abnahmeverpflichtungen sind ausgeschlossen.
Der Rahmenvertrag für das LOS 2 dient insbesondere dazu, den Bedarf an interaktiven Displays mit mobilen und festen Liftsystem inkl. Befestigungsmaterial für Schulen sowie entsprechenden Zubehör, Dienstleistungen und deutschsprachigen Support zu decken. Ebenso beinhaltet der Vertrag die Maßgaben des DigitalPaktes Schule und der Umsetzung zur "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht bei Schulträgern des Landes Sachsen-Anhalt. Des Weiteren soll der Rahmenvertrag dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen. Abnahmeverpflichtungen sind ausgeschlossen.
Der Rahmenvertrag für das LOS 3 dient insbesondere dazu, den Bedarf an Videokonferenzsystemen mit mobilen und festen Liftsystem inkl. Befestigungsmaterial sowie entsprechenden Zubehör, Dienstleistungen und deutschsprachigen Support für Stadt und Gemeindeverwaltungen zu decken. Des Weiteren soll der Rahmenvertrag dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen. Abnahmeverpflichtungen sind ausgeschlossen.
Mobile Videokonferenzsysteme für Schulen (REACT-EU)
Die Vergabestelle schreibt für sich sowie für die kommunale IT-Union e.G. (KITU) und deren Mitglieder aus, die in der unter dem Link „http://www.kitu-genossenschaft.de/Über-KITU“ aufgeführt sind.
Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf zu decken, der der Umsetzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem REACT-EU-Ansatzes im EFRE" in Bezug auf computergestützten Unterricht bei Schulträgern des Landes Sachsen-Anhalt abzuschließen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem REACT-EU-Ansatzes im EFRE
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf für das LOS 1 an Videokonferenzsystemen für Schulen und Zubehör mit deutschsprachigen Support und Dienstleistungen für den Be-willigungszeitraum (siehe Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem REACT-EU-Ansatzes im EFRE) vom 01. Juni 2023 bis zum 30. September 2023 aus. Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem maximalen Gesamtauftragsvolumen von 12.300.000,00 bis 15.500.000,00 € (netto) für alle LOSE aus.
Aufgrund der Bedarfsanfragen bewegt sich das ungefähre durchschnittliche Auftragsvolumen für das LOS 1 wie folgt:
• LOS 1 Mobile Videokonferenzsysteme für Schulen (REACT-EU) - interaktive Displays 86“ und 75“ mit mobilen Lift und Zubehör sowie Inbetriebnahme und angrenzende IT-Dienstleistungen insb. Service- und Garantieleistungen
ca. 8.500.000,00 bis 10.500.000,00€
Das Auftragswert wurde auf Grundlage des möglichen Fördervolumens gem. der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem REACT-EU-Ansatzes im EFRE" des Landes Sachsen-Anhalt ermittelt.
Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung wird auf 10.500.000,00 € festgelegt. Bei Erreichen dieses Wertes verliert die Rahmenvereinbarung unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit ihre Wirkung.
Eine Abnahmeverpflichtung wird nicht vereinbart.
Interaktive Schultafeln (DigitalPakt und IKT-RL LSA)
Die Vergabestelle schreibt für sich sowie für die kommunale IT-Union e.G. (KITU) und deren Mitglieder aus, die in der unter dem Link „http://www.kitu-genossenschaft.de/Über-KITU“ aufgeführt sind.
Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf zu decken, der der Umsetzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht bei Schulträgern des Landes Sachsen-Anhalt abzuschließen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel ein-hergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf für das LOS 2 an interaktiven Displays mit mobilen und festen Liftsystem inkl. Befestigungsmaterial für Schulen sowie entsprechenden Zubehör, Dienstleistungen und deutschsprachigen Support für 4 Jahre aus. Die Vergabe-stelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem maximalen Gesamtauftragsvolumen von 12.300.000,00 bis 15.500.000,00 € (netto) für alle LOSE aus.
Aufgrund der Bedarfsanfragen bewegt sich das ungefähre durchschnittliche Auftragsvolumen für das LOS 2 wie folgt:
• LOS 2 Interaktive Schultafeln (DigitalPakt und IKT-RL LSA) - interaktive Displays 98“, 86“ und 75“ mit Liftsystemen und Zubehör sowie Inbetriebnahme und an-grenzende IT-Dienstleistungen insb. Service- und Garantieleistungen
ca. 3.000.000,00 bis 4.000.000,00€
Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung wird auf 4.000.000,00 € festgelegt. Bei Erreichen dieses Wertes verliert die Rahmenvereinbarung unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit ihre Wirkung.
Eine Abnahmeverpflichtung wird nicht vereinbart.
Videokonferenzsysteme (Verwaltung)
Die Vergabestelle schreibt für sich sowie für die kommunale IT-Union e.G. (KITU) und deren Mitglieder aus, die in der unter dem Link „http://www.kitu-genossenschaft.de/Über-KITU“ aufgeführt sind.
Der Rahmenvertrag dient dazu, den Bedarf zu decken, für die projektspezifische Lieferung und Installation von Videokonferenzsystemen in Stadt und Gemeindeverwaltungen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf für das LOS 3 an Videokonferenzsystemen mit mobilen und festen Liftsystem inkl. Befestigungsmaterial sowie entsprechenden Zubehör, Dienstleistungen und deutschsprachigen Support für Stadt und Gemeindeverwaltungen für 4 Jahre aus. Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem maximalen Gesamtauftragsvolumen von 12.300.000,00 bis 15.500.000,00 € (netto) für alle LOSE aus.
Aufgrund der Bedarfsanfragen bewegt sich das ungefähre durchschnittliche Auftragsvolumen für das LOS 3 wie folgt:
• LOS 3 Videokonferenzsysteme (Verwaltungen) - passive Displays 75“, 65“ und 55“ mit Liftsystemen und Zubehör sowie Inbetriebnahme und angrenzende IT-Dienstleistungen insb. Service- und Garantieleistungen
ca. 800.000,00 bis 1.000.000,00€
Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung wird auf 1.000.000,00 € festgelegt. Bei Erreichen dieses Wertes verliert die Rahmenvereinbarung unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit ihre Wirkung.
Eine Abnahmeverpflichtung wird nicht vereinbart.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
- Handelsregisterauszug in Kopie, soweit dieser nicht existiert, eine Gewerbeanmeldung. Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des EU-Mitgliedslandes vorzulegen.
- Eigenerklärungen zu §§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA und Nachunternehmereinsatz 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA.
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB.
- Geforderte Erklärungen/Nachweise im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Einschaltung anderer Unternehmen.
- Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
- Bilanzen der letzten drei Geschäftsjahre, soweit vorhanden;
- Angaben über die Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre und der Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
- Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthaftsumme von EUR 500.000,00 für Sach-, Personen- und Vermögensschäden je Schadensfall (Kopie). Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird nebst einer schriftlichen Erklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall.
- Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nach-folgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unter-lagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
- Angaben zum Firmenprofil
Angaben zum Firmenprofil, zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur sowie dem Unternehmenskonzept.
- Referenzen
Einzureichen ist eine Referenz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft bzw. einbezogener Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter bezieht, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe:
- des Lieferumfangs/Liefervolumens (in Euro),
- der Auftraggeber,
- der Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
- des Leistungszeitraums,
- sowie Beschreibung des Projektes und dessen Umsetzung.
Einzureichen ist mindestens eine Referenz über eine vergleichbare Leistung. Ver-gleichbar im Sinn der Mindestanforderung sind Referenzen, die folgende Mindestkennzahlen ausweisen:
Los 1
Lieferung und Installation über 500 Systeme an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei einem Umsatz von ca. 7.500.000 € über drei Jahre (Gesamtumsatz) mit öffentlichen Auftraggebern.
Los 2
Lieferung und Installation über 500 Systeme an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei einem Umsatz von ca. 3.500.000 € über drei Jahre (Gesamtumsatz) mit öffentlichen Auftraggebern.
Los 3
Lieferung und Installation über 50 Systeme an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei einem Umsatz von ca. 500.000 € über drei Jahre (Gesamtumsatz) mit öffentlichen Auftraggebern.
• Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem REACT-EU-Ansatzes im EFRE (mobile Videokonferenzsysteme) Stand: 21.03.2023 (inkl. Anlagen)
• Richtlinie zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen – IKT-RL, RdErl. des MB vom 10.02.2023 – 35-46105 (inkl. Anlagen)
• Verfahrenshinweise
• Rahmenempfehlungen zur IT-Ausstattung von Schulen (MF LSA)
• Handreichung Datenschutz an Schulen (Stand 30.07.2018) nebst Anlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem maximalen Gesamtauftragsvolumen von ca. 12.300.000,00 € bis 15.500.000,00 € aus.
Die KITU ist eine Genossenschaft für Kommunen und kommunale Einheiten in Sachsen-Anhalt, deren Zielsetzung es ist, IT-Leistungen einzukaufen, IT-spezifische Beratungsleistungen für ihre Kunden zu erbringen und durch ihr fachspezifisches Know-how die Beschaffungsprozesse im Bereich IT effizient zu gestalten. Derzeit verfügt die KITU über 102 Mitglieder (siehe auch Abschnitt II 2.3 Erfüllungsort). Der Kreis der KITU-Mitglieder kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (voraussichtlich erweitern). Die Mitgliedschaft können Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts erwerben sowie auch deren rechtlich selbständigen Einrichtungen und Unternehmen, an denen kein privatrechtliches Kapital beteiligt ist, die nicht gewerblich am Markt tätig und als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Kartellvergaberechts einzustufen sind. Die Mitglieder sind frei in ihrer Entscheidung, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen. Daher können die Abnahmemengen nur grob geschätzt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
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geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]