Standortvorbereitung für Mobilfunkmasten Referenznummer der Bekanntmachung: 06-VST-E-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.netzda-mig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Standortvorbereitung für Mobilfunkmasten
Die Auftraggeberin ist eine Tochtergesellschaft der Toll Collect GmbH, die eine privat-rechtlich organisierte Gesellschaft des BMDV ist. Die Aufgabe der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH besteht darin, die Mobilfunkförderrichtlinie der Bundesregierung umzusetzen, insbesondere soll sie maßgeblich dazu beitragen, aktuell bestehende Ausbauhemmnisse für die beabsichtigte, lückenlose Mobilfunkversorgung der 4. Generation zu beseitigen und so den Mobilfunknetzausbau aktiv voranzutreiben.
Mit dieser Ausschreibung sucht die Auftraggeberin im Rahmen eines dynamischen Beschaffungssystems Auftragnehmer, die, zur Umsetzung der Förderrichtlinie "Mobilfunkförderung" vom 08.06.2021, die Standortakquise und -vorbereitung von ca. 500 Standorten für Mobilfunkmasten, welche in einzelnen Sprints vergeben werden, übernehmen. Insbesondere sind kommunale Vorabstimmungen sowie die konkrete Standortsuche und damit verbundene Vertragsverhandlungen Gegenstand dieser Ausschreibung.
Mobilinfrastrukturgesellschaft mbH (MIG), vertreten durch Toll Collect GmbH (Toll Collect) Markt 10 06618 Naumburg
Der auf der Website der MIG beschriebene Förderprozess (LINK: https://netzda-mig.de/mobilfunkausbau#c98) ist in 7 Prozessschritte untergliedert, von der Versorgungsanalyse zur Feststellung der Unterversorgung i.S.d. Förderrichtlinie "Mobilfunkförderung" vom 08.06.2021 bis zur Erteilung des Zuwendungsbescheids und der anschließenden Begleitung der Realisierung.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die ganzheitliche organisatorische Vorbereitung der Standorte für neue Mobilfunkmasten im Zuge des Prozessschrittes der Standortvorbereitung.
Die Leistungen der Auftragnehmer beinhalten insbesondere:
- Kommunale Vorabstimmungen gemäß der Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze vom 08. Juni 2020 sowie die Beteiligung der Kommunen gemäß § 7a der 26. BImSchV
- Identifikation geeigneter Standortkandidaten
- Führung von Vertragsverhandlungen und unterschriftsreife Vorbereitung von Mietvorverträgen und Mietverträgen inkl. die Erstellung der notwendigen Anlagen auf der Grundlage von Mus-terverträgen
- Dokumentation der Sicherstellung der Zuwegung und der Anbindungsmöglichkeit des Mobilfunkstandorts hinsichtlich einer Glasfaseranbindung, ggf. durch unterschriftsreife Vorbereitung von Gestattungsverträgen
- Dokumentation der Anfrage beim Energieversorger zur Festlegung des Übergabepunkts Strom
- Vorbereitung der Standortnutzung durch Koordinierung mit den für die erforderlichen öffent-lich-rechtlichen Genehmigungen, Ausnahmen und Befreiungen und weitere Vorgaben zustän-diger Behörden
- Lieferung 14-tägiger Statusberichte
- Vollständige Dokumentation des abschließenden Ergebnisses der Standortakquise
Die Auftraggeberin wird ihren jeweiligen konkreten Standortbedarf im Rahmen eines dynamischen Verfahrens mit jeweils einer Aufforderung zur Angebotsabgabe an die zu diesem Zeitpunkt geeigneten Unternehmen (Bewerberpool) kommunizieren. Diese Unternehmen haben sodann die Möglichkeit zur Angebotsabgabe.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein).
2. Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
a) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen;
b) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 4 und Abs. 2 GWB vorliegen.
c) Wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 Mi-LoG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass auch im Fall der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 19 Abs. 3 S. 2 MiLoG in der aktuell gültigen Fassung anfordern können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bewerber/Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 19 Abs. 4 Mi-LoG einholen muss.
d) Wir erklären, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.0000EUR wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bewerber/ Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss.
e) Wir erklären, dass wir im Rahmen des EU-Sanktionspakets, auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 2022/576 vom 08. April 2022, sowie der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, nicht zu den folgenden genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehören:
aa) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder
juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
bb) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe aa) genannten Orga-nisationen gehalten werden, oder
cc) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im
Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe aa) oder bb) genannten Organisationen handeln,
und verpflichten uns, keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen mit mehr als 10 % des Auftragswertes einzubinden, die die Tatbestände aa) - cc) erfüllen.
3. Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft: Dem Teilnahmeantrag/Angebot einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Ver-fahrenshandlungen. (Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft)
4. ggf. Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer)
5. Erklärung Verhaltenskodex, IT-Sicherheit, E-Rechnung, ILO, Beratungs- und Schulungsleistungen
6. Sonstiges: Ausländische Bewerber/ Bieter haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlos-senen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2020, 2021, 2022 abgeschlossen wurden (siehe Eignungsformblatt), sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen.
1. Unternehmensdarstellung:
Der Bewerber/Bieter hat eine Präsentation seines Unternehmens/der Bewerber-/Bietergemeinschaft und ggf. die Einbeziehung von Unterauftragnehmern auf möglichst 3 Sei-ten einzureichen. Der Bewerber hat darzustellen welches Unternehmen für welche Leistungen vorgesehen ist. Es ist insoweit erforderlich, dass für jede Leistung (unter Ziff. II 2.4) ein Verantwortlicher aufgeführt ist.
2. Projektsprache:
Der Bewerber/Bieter hat zu versichern, dass die Projektsprache Deutsch ist und der Schriftverkehr/Textform im Zusammenhang mit dem Projekt in deutscher Sprache erfolgt.
3. Angaben zu Unternehmensreferenzen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die Projekte betreffen, deren Leis-tungen in den letzten drei Jahren erbracht worden sind.
Durch den Bewerber/Bieter / die Bewerber-/Bietergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderte Referenzan-gabe gemäß Ziffer III.1.3), Pkt. 3 stellt die Kontaktstelle ein Formular (siehe Eignungsform-blatt) zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bietern genutzt werden soll. Angaben zum ausgeführten Referenzprojekt des Bewerbers/ Bieters, welches hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist, werden nachfolgend beschrieben.
Die Darstellung der Referenz muss folgende Angaben beinhalten:
- Name des Unternehmens/ Bewerbers/ Bieters/ Mitglieds der Bewerber-/ Bietergemeinschaft, welcher die Referenz erbracht hat
- Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung des dortigen Ansprechpartners mit Telefonnummer / E-Mailadresse. (Zur Überprüfung der Referenz erforderlich. Die Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben und die Bestimmun-gen der DSGVO eingehalten)
- Benennung des Referenzprojektes
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Erbringung der Leistungsart und -umfang
Verlangt werden Angaben zu einem ausgeführten Referenzprojekt, das hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist.
Eine Referenz, die die ganzheitliche organisatorische Vorbereitung von Standorten für neue Mobilfunkmasten darstellt, muss folgende Leistungen kumulativ abdecken:
Leistungsart:
- Referenz zur Akquise von Mobilfunkstandorten. Eine Referenz zur Akquise von Dachstandorten oder Mikrozellen wird nicht anerkannt
- Kommunale Vorabstimmungen gemäß der Vereinbarung über den Informationsaus-tausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze vom 08. Juni 2020 sowie die Beteiligung der Kommunen gemäß § 7a der 26. BImSchV
- Identifikation geeigneter Standortkandidaten
- Führung von Vertragsverhandlungen und unterschriftsreife Vorbereitung von Mietvorver-trägen und Mietverträgen inkl. die Erstellung der notwendigen Anlagen
- Dokumentation der Sicherstellung der Zuwegung und der Anbindungsmöglichkeit des Mobilfunkstandorts hinsichtlich der Datenanbindung, ggf. durch unterschriftsreife Vorbereitung von Gestattungsverträgen
- Dokumentation der Anfrage beim Energieversorger zur Festlegung des Übergabepunkts Strom
- Vorbereitung der Standortnutzung durch Koordinierung der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Ausnahmen und Befreiungen und weiterer Vorgaben zu-ständiger Behörden
Leistungsumfang: Erforderlich ist ein Referenzprojekt, bei dem - infolge der Standortakquise des Bewerbers - bei mindestens zehn Standorten jeweilige Mietverträge abgeschlossen wurden.
4. Anzahl der festangestellten Mitarbeitenden bezogen auf Vollzeitstellen im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022)
5. Angabe du KMU:
Angabe, ob hinsichtlich der Einstufung als kleines und mittelständiges Unternehmen die Mit-arbeiteranzahl weniger als 250 Festangestellte umfasst.
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.1.3) aufgeführten Eignungskriterien jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Zu 2. Projektsprache ist Deutsch
Zu 3. Unternehmensbezogene Referenzen
- Mindestens eine Referenz, die der dargestellten Leistungsart und -umfang vollumfänglich entspricht.
- Im Falle einer fehlenden Unternehmensreferenz kann hilfsweise eine Mitarbeiterreferenz, die jeweils der jeweilig dargestellten Leistungsart und -umfang vollumfänglich entspricht, angegeben werden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge dürfen ausschließlich über den Button "Kommunikation" eingereicht werden. (Hinweis des Auftraggebers: Teilnahmeanträge dürfen nicht - wie in der Vergabeplattform vorgesehen -über den Button "Teilnahmeantrag" eingereicht werden. Dies vor dem Hintergrund, dass hier ein dynamisches Beschaffungssystem zum Einsatz kommt und jeder Bewerber möglichst schnell vom Auf-traggeber auf seine Geeignetheit überprüft wird und dann- bei positiver Eignungsprognose- bei der nächsten Angebotsaufforderung mitberücksichtigt wird.)
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Informationen zu Form, Einreichung, Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge bzw. Angebote sowie zu Bewerber-/Bieterfragen können der Bewerbungsaufforde-rung/Angebotsaufforderung/Verfahrensbedingungen entnommen werden.
Das Verfahren wird als dynamisches Verfahren im Sinne der §§ 22 ff. VgV durchgeführt. Teilnahme-anträge können jederzeit gemäß § 22 ff VgV eingereicht werden. Diese werden fristgemäß durch den Auftraggeber gemäß § 24 VgV geprüft. Geeignete Bewerber werden dann bei nachfolgenden Ange-botsaufforderungen berücksichtigt.
Die Teilnahmeanträge können aus technisch-organisatorischen Gründen bei der Vergabeplattform nur über den Button "Kommunikation" eingereicht werden. Dabei sind die gemäß I.3) zur Verfügung ge-stellten Unterlagen zu verwenden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffent-licht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbe-halt der Anpassung und Aktualisierung.
Die weibliche/divers Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung und allen zugehörigen Vergabeunterlagen gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt.
Für weitere Einzelheiten zum Vergabeverfahren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0F6S0U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei:
134 Abs. II GWB: "Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Ab-satz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der In-formation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaup-tete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur An-gebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von verga-berechtlichen Rügen gegenüber der Auftraggeberin und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland