Erweiterung der Marktdatenversorgung durch Refinitiv Referenznummer der Bekanntmachung: ITSTEUORG-2023-002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ib-lsa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Marktdatenversorgung durch Refinitiv
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt bezieht gegenwärtig Marktdaten zur Verwendung im Risikocontrolling (Erstellung des Berichtes für die Zinsänderungsrisiken des Anlagebuches) direkt von der NORD/LB. Im Zuge der Verselbständigung ist zur Erfüllung aufsichtlich erforderlicher Arbeiten (Risikomessung und Marktgerechtigkeitsprüfung) eine unabhängige Marktdatenversorgung erforderlich. Dabei soll auf die bereits in der IB genutzte Lösung vom Anbieter Refinitiv Germany GmbH (früher: "Reuters") zurückgegriffen werden.
Magdeburg
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt bezieht gegenwärtig Marktdaten zur Verwendung im Risikocontrolling (Erstellung des Berichtes für die Zinsänderungsrisiken des Anlagebuches) direkt von der NORD/LB. Im Zuge der Verselbständigung ist zur Erfüllung aufsichtlich erforderlicher Arbeiten (Risikomessung und Marktgerechtigkeitsprüfung) eine unabhängige Marktdatenversorgung erforderlich. Dabei soll auf die bereits in der IB genutzte Lösung vom Anbieter Refinitiv Germany GmbH (früher: "Reuters") zurückgegriffen werden. Durch die Firma Refinitiv Germany GmbH sollen zukünftig für die Marktgerechtigkeitsüberprüfung die clientgebundene Kiosklösung „Eikon“ sowie für die Risikomessung die webbasierte Enterprise- Lösung „Datascope select“ bereitgestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Die IB LSA nutzt seit mehreren Jahren die Anwendungen von dem Dienstleister Refinitiv (alt. Reuters) für die Handelsgeschäfte und deren marktkonforme Abbildung (Marktgerechtigkeitsprüfung der Tages- und Termingelder). Eine dedizierte technische IT-Infrastruktur wurde aufgebaut.
Zukünftig erweitert die IB LSA hier Portfolio um weitere Produkte (Swaps, Depot A) Produkte deren Marktgerechtigkeit in Teilen von der NORD/LB (Swaps) geprüft wurde bzw. neue Produkte darstellt (Anleihen etc.). Die aufsichtlichen sind im BTO Tz. 2.2.2 Nr. 5 geregelt“ Für die Kontrolle der Marktgerechtigkeit von Geschäftsabschlüssen sind geeignete Verfahren, ggf. differenziert nach Handelsgeschäftsarten, einzurichten. Der für die Marktgerechtigkeitskontrolle zuständige Geschäftsleiter ist unverzüglich zu unterrichten, wenn abweichend von BTO 2.2.1 Tz. 2 Handelsgeschäfte zu nicht marktgerechten Bedingungen abgeschlossen werden. Weiterhin wird die Anwendung die bestehende Lieferung der Marktdaten von der NORD/LB übernehmen, womit eine eigenständige und unabhängige Marktdatenversorgung sichergestellt ist. In diesem Zusammenhang soll auf das bestehende System/Anwendung von Refinitiv zu gegriffen werden, indem weitere Lizenzen erworben werden. Damit wird sichergestellt, dass die Marktgerechtigkeit auf derselben Datenbasis, wie vom Handel vorgenommen, erfolgt. Werden die aufsichtsrechtlichen Anforderungen nicht oder nur in Teilen umgesetzt, besteht die Gefahr aufsichtsrechtlicher Sanktionierung gegenüber der Geschäftsleitung des Hauses und des Bankbetriebes (Verbot von Geschäften).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung der Marktdatenversorgung durch Refinitiv
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.refinitiv.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Frist von 30 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (135 Abs. 2 GWB) wird hingewiesen.