Durchführung von Konfigurations- und Administrationstätigkeiten auf Basis der fintus-Suite Referenznummer der Bekanntmachung: ITSTEUORG 02/2023 Online Antragstellungsportal
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ib-lsa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Konfigurations- und Administrationstätigkeiten auf Basis der fintus-Suite
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ist verpflichtet, bei der Förderung mit Mitteln aus EU-Fonds (EFRE, ESF, JTF) den Kunden/Begünstigten die elektronische Kommunikation über ein Kundenportal bereitzustellen. Bereits seit 2020 hat die lB die Software der Firma fintus GmbH eingeführt. Hierüber wurden bis zum aktuellen Zeitpunkt verschiedene Förderprogramme zur Beantragung angeboten. Um alle EU-Anforderungen der neuen Förderperperiode 2021-2027 gemäß Anhang XIV der VO 2021/1 060 des europäischen Parlaments und des Rates vom 24.06.2021 zu erfüllen, wird eine neue Version der fintus-Suite benötigt. Die Unterstützungsleistung als Implementierungspartner umfasst im ersten Schritt die Analyse und Vorstellung der Möglichketen der fintus-Suite Version 3. Dies erfolgt auf Basis der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Bestandteile und in Abstimmung mit den Verantwortlichen des Vorhabens der IB-LSA.
Magdeburg
Die Unterstützungsleistung als Implementierungspartner umfasst im ersten Schritt die Analyse und Vorstellung der Möglichketen der fintus-Suite Version 3. Dies erfolgt auf Basis der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Bestandteile und in Abstimmung mit den Verantwortlichen des Vorhabens der IB-LSA.
Weiterhin verfolgt die IB-LSA das Ziel einheitliche Prozessabläufe für die Themen „Zuschussantrag“, „Kreditantrag“, „Auszahlung“ und „Verwendungsnachweis“ zu etablieren. Die IBLSA wird hier in einem ersten Aufschlag mögliche Standardprozesse und –klickstrecken inhaltlich
entwerfen, um diese im Anschluss mit dem Implementierungspartner, unter Berücksichtigung seiner bisherigen Erfahrungen im Umgang mit der fintus-Suite, zu optimieren. Im Anschluss wird gemeinsam eine mögliche technische Implementierung erarbeitet, welche
durch den Implementierungspartner unter Einbindung der internen Konfiguratoren -sofern verfügbar- erfolgt. Im Rahmen der Umsetzung der Prozesse sind programmübergreifende Standardklickstrecken im fintus Self-Service-Portal (SSP) zu erstellen. Diese sollen als
grundlegende Bausteine für die Konfiguration von weiteren Produkten dienen, sobald dies durch die Anwendung möglich ist. In den kommenden 2 Jahren sind zahlreiche neue Produkte in der fintus-Suite (SSP, Digital Workplace und Anbindung an die IB-Systeme) zu konfigurieren. Die Konfiguration soll gemeinschaftlich
vom Implementierungspartner und den IB-Konfiguratoren übernommen werden, wobei die IB-Konfiguratoren hier zunächst eng begleitet und eingearbeitet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Im Oktober 2022 wurde der lB seitens SKS Solutions ein zusätzlicher Mehraufwand von 680 PT bis März 2023 angezeigt. Hierbei bezog sich SKS auf die Umsetzung von 6 Klickstrecken. Tatsächlich muss die lB jedoch bis zu 40 Förderprogramme/Produkte mit jeweils 3 Klickstrecken umsetzen. Hinzu kommen weitere Konfigurationen im Rahmen der Digitalisierung. Weiterhin wurde von SKS mitgeteilt, dass die neue Version der fintus-Suite noch nicht den gleichen technischen Stand, wie die aktuelle Version aufzeigt. Hier müssen umfangreiche Konfigurationen erfolgen und durch SKS implementiert werden. Der zusätzliche Mehraufwand wird unter Berücksichtigung aller zur erfolgenden Konfigurationen auf ca. 1700 PT seitens SKS geschätzt. Da bereits 6 Berater von SKS seit einem halben Jahr mit der lB zusammenarbeiten und in die fachlichen Themen und förderspezifischen Anforderungen der lB eingebunden sind, ist ein Wechsel des
Auftragnehmers unmöglich. Da im April 2023 der Livegang erfolgen soll und sich die Implementierung weiterer Förderprogramme/Produkte anschließt, um die EU-Anforderungen nach der VO 2021/1060 zu erfüllen, ist es der lB aus technischen Gründen nicht möglich, eine Neuausschreibung
durchzuführen. Hier gilt entsprechend der §14 Absatz 4 Nr.2b) VgV: Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Die im Gesetzestext genannten Gründe liegen hier vor, so dass diese Vorschrift entsprechend herangezogen werden kann. Nur die mit dem Gesamtprojekt bereits vertrauten Mitarbeiter von SKS verfügen über das Spezialwissen, welches es braucht, um direkt die geforderten Arbeiten voranzutreiben. Technische Gründe, die ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb rechtfertigen, können sich auch aus der Ausführung eines früheren Auftrags ergeben. (Pünder/Schellenberg, VergabeR, 3. Aufl. 2019, VgV § 14 Rn.
62) Auf Grundlage dieser Umstände ist eine direkte Beauftragung an SKS für die weiteren I mplementierungsarbeiten unumgänglich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterstützung bei Erstellung eines Onlineantragstellungsportals für aktuelle Förderprogramme
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://skssolutions.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Frist von 30 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (135 Abs. 2 GWB) wird hingewiesen.