EFRE-Förderprojekt aus dem Programm Sachsen-Anhalt KULTURERBE -Entwicklung und Neuausrichtung des Stiftsberges in Quedlinburg- - Los 75 - Türen Alu-Glas und Holz-Glas Referenznummer der Bekanntmachung: 3.4-2/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Quedlinburg
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 06484
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.quedlinburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
EFRE-Förderprojekt aus dem Programm Sachsen-Anhalt KULTURERBE -Entwicklung und Neuausrichtung des Stiftsberges in Quedlinburg- - Los 75 - Türen Alu-Glas und Holz-Glas
Los 75 - Türen Alu-Glas und Holz-Glas
Quedlinburg
Innentüren als Holz-Glas inkl. Beschläge, funktionsbedingter Einbauteile und Zubehörteile: 2 Stück Holz-Glas Türen 7 Stück Holz-Glas Türen mit Anforderung T30RS 4 Stück Holz-Glas Türen mit Anforderung T90RS 2 Stück Alu-Glas Schiebetüren, 1 x als Tür in Fluchtweg und 1 x mit T30RS Anforderung
ZS/2018/06/93182
1. Nebenangebote sind für die gesamte Leistung nur in Verbindung mit einem Hautpangebot zugelassen.
2. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EFRE-Förderprojekt aus dem Programm Sachsen-Anhalt KULTURERBE -Entwicklung und Neuausrichtung des Stiftsberges in Quedlinburg- - Los 75 - Türen Alu-Glas und Holz-Glas
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Südharz
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Postleitzahl: 06536
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).