Belieferung Wasserfilter inkl. Wechselservice Referenznummer der Bekanntmachung: 10/2023/EU/E34E20
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Leipziger Straße 44
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Geschäftsbereich Zentraler Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 391-6715152
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.med.uni-magdeburg.de/g3.html
Abschnitt II: Gegenstand
Belieferung Wasserfilter inkl. Wechselservice
Die Universitätsmedizin Magdeburg strebt die Sicherstellung der Belieferung mit Wasserfiltern inkl. Wechselservice über zwei Jahre mit optionaler Verlängerung um weitere zwei Jahre.
Aufgrund von Gebäudesanierungen und der damit verbundenen Sanierung der Wasserleitungen ist vom Auftragnehmer eine Mengenabweichung von bis zu +/- 20% zu akzeptieren.
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Leipziger Straße 44
39120 Magdeburg
Beschreibung zur Ausgangslage:
Die UMMD hat eine Trinkwasseranlage mit entsprechenden div. Wasserentnahmestellen in verschiedenen Gebäuden auf dem Gelände der Universitätsmedizin Magdeburg (Leipziger Straße 44) sowie in der Universitätsfrauen- und Augenklinik (Gerhart-Hauptmann-Straße 35) in Magdeburg.
Diese Wasserentnahmestellen werden derzeit an vier dicht aufeinander folgenden Tagen durch einen Wechselservice mit Wasserfiltern (62 Tage) bestückt und zugleich elektronisch dokumentiert.
Aktuell werden die Wasserfilter über das Warenwirtschaftssystem in den entsprechenden Bedarfsmengen geordert und im Zentralen Warenlager aufbewahrt. Der Mitarbeiter des Wechselservices entnimmt die benötigte Bedarfsmenge des Tages und reicht nach erfolgtem Wechsel und der dazugehörigen Dokumentation einen von uns erstellten, abgearbeiteten Revierplan als Lieferschein im Zentralen Warenlager ein.
Der AG behält sich das Recht vor den Auftrag einmalig um 2 Jahre zu verlängern.
Die Verlängerungsoption wird der AG mindestens 3 Monate vor Ablauf der Regelvertragslaufzeit bekannt geben.
Ein Anspruch auf Vertragsverlängerung besteht für den AN nicht.
Für die Angebotskalkulation stellt der AG einen detaillierten Revierplan zur Verfügung. Diesen erhalten alle teilnehmenden Bieter erst nach vorlage der unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung des AG.
Diese finden Sie in den Vergabeunterlagen. Senden Sie uns die unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung über die Nachrichtenfunktion zu.Im Anschluß erhalten Sie den Revierplan.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
C-01 Ergänzende Vertragsbedingungen
C-02 Angaben zum Bewerber / Bieter
C-03 Bewerbererklärung-EU nach EU-Vergaberichtlinie 2004/148/EG
C-04 Eigenerklärung_5k-Sanktions-VO
C-05 "Eigenerklärung_Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit
(Abgabe und Abforderung ausschließlich vom Bestbieter)"
C-06 "Eigenerklärung_Nachunternehmereinsatz
(Abgabe und Abforderung ausschließlich vom Bestbieter)"
C-07 "Eigenerklärung ILO
(Abgabe und Abforderung ausschließlich vom Bestbieter)"
C-08 Eigenerklärung Ausschlussgründe
C-11 "ASTM F838-20 Nachweis / Zertifikat
(vom Bieter einzureichen)"
C-12 "Standzeit ohne Volumenbegrenzung unter Laborbedingungen / Zertifikat
(vom Bieter einzureichen)"
C-13 "Standzeit ohne Volumenbegrenzung im Feldversuch / Zertifikat
(vom Bieter einzureichen)"
C-14 "Produktdatenblatt mit Nennung der Porengröße der Filtermembran / Datenblatt
(vom Bieter einzureichen)"
C-15 "Praxisnachweis über Temperatur und Druckstoßfestigkeit (60 °C, 5 bar) / Nachweis
(vom Bieter einzureichen)"
C-16 "100% Überprüfung auf Eignung und Dichtigkeit jedes Filters / Nachweis / Datenblatt
(vom Bieter einzureichen)"
C-17 "Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem / Zertifikat
(vom Bieter einzureichen)"
C-18 "Gemäß §17 TrinkwV geeignet zum Einbau in Trinkwasseranlage /Bestätigung
(vom Bieter einzureichen)"
C-19 "Beständig gegen Aufbereitungsstoffe bzw. Desinfektionsmittel gemäß §11 TrinkwV / Bestätigung
(vom Bieter einzureichen)"
C-20 "Filter reduziert die Keimzahl bei retrograder Kontamination gemäß ISO22196 / Zertifikat
(vom Bieter einzureichen)"
C-21 "Produktdatenblatt Filteradapter mit Nennung Wasserstoppfunktion /Datenblatt
(vom Bieter einzureichen)"
C-23 Bei Wiederaufbereitung: Nachweis über eindeutig Identifizierbarkeit der Filter / Nachweis
C-09 "Liefer-/ Wechselkonzept
(vom Bieter zu erstellen)"
C-10 "Havariekonzept
(vom Bieter zu erstellen)"
C-22 "Darstellung Wechselservice / Darstellung
(vom Bieter einzureichen)"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4934-55141529
Fax: +49 345-5141115
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Etwaige Rügen sind schriftlich über die eVergabe-Plattform anzubringen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den AG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.