Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: VmT-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halberstadt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38820
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.cecilienstift.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.jostconsult.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gebäude und Innenräume
Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2021 für den Bauabschnitt 1 Sicherung des Daches für die Kita Gröperstraße Halberstadt
Halberstadt, DE
Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume mit den Leistungsphasen 1 bis 9 nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2021 mit stufenweiser Beauftragung:
Stufe 1 : Leistungsphasen 1 bis 3.
Ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Der aktuelle Terminplan sieht eine Bauausführung in 2024 und 2025 vor. Die geplanten Gesamtkosten betragen 285 T€ für die Kostengruppen 300, 400 und 700.
Der Bauherr verfolgt das Ziel, nach dem Bauabschnitt 1 eine Gesamtsanierung und Modernisierung des Gebäudes durchzuführen. Die geschätzten Gesamtkosten (inkl. BA 1) betragen für die Kostengruppen 300 bis 700 1,925 Mio. €. Es besteht die Option, die Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume auf die Gesamtsanierung und Modernisierung des Gebäudes zu erweitern. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
— Fehlende und/oder unvollständige Nachweise und Angaben sind nach Aufforderung nachzureichen. Als Frist zur Vorlage der nachgeforderten Unterlagen gelten 7 Kalendertage, gerechnet nach dem Tag der Absendung der Aufforderung zur Nachreichung/Vervollständigung von Unterlagen, Nachweisen und/oder Erklärungen. Teilnahmeanträge, die selbst nach Ablauf der Frist nachgeforderter Unterlagen unvollständig sind, werden ausgeschlossen. Werden Referenzen nicht in der maximal benannten Anzahl eingereicht, gilt der Teilnahmeantrag nicht als unvollständig und führt nicht zum Ausschluss des Bewerbers, sondern zu einer geringeren Bewertung. Es können Angaben und Unterlagen zu den benannten Referenzen nachgefordert werden. Zusätzliche Referenzen können nicht nachgereicht werden.
— Angaben zu III.1.3) werden bewertet (siehe Bewertungsliste).
Bei gleicher Bewertung entscheidet das Losverfahren (gemäß VgV § 75 (6)).
siehe auch II.2.4)
Der Bauherr verfolgt das Ziel, nach dem Bauabschnitt 1 eine Gesamtsanierung und Modernisierung des Gebäudes durchzuführen. Die geschätzten Gesamtkosten (inkl. BA 1) betragen für die Kostengruppen 300 bis 700 1,925 Mio. €. Es besteht die Option, die Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume auf die Gesamtsanierung und Modernisierung des Gebäudes zu erweitern. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. der Einladung zur Verhandlung erhalten die ausgewählten Teilnehmer ergänzende Informationen und Unterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Schriftliche Eigenerklärung, dass die Gründe nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht vorliegen,
— Nachweis über die Rechtslage (z. B. Handelsregisterauszug, etc.),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 01.01.2022),
— Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister gemäß III. 2.1),
— Angaben zum Umsatz der Jahre 2020-2022 in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages,
— Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme Personenschäden 1 500 000 EUR, Deckungssumme sonstige Schäden 1 000 000 EUR),
— Angaben zu den derzeitigen Mitarbeitern (Anzahl, Qualifikation, Berufserfahrung),
— Angaben zur derzeitigen technischen Ausstattung,
— Referenzen aus dem Tätigkeitsbereich des Auftrages gemäß beigefügter Bewertungsliste
Die Referenzen sind durch den Bewerber oder den nach III.2.1) benannten Architekten bzw. Bauingenieur nachzuweisen.
Es ist zulässig, dass Projekte bei den einzelnen Kriterien wiederholt benannt werden.
Bei Benennung des Auftraggebers sind die Kontaktdaten eines Ansprechpartners mit anzugeben.
Mit Bezug auf VgV § 46 Abs. 3 Nr. 1 werden auf Grund der wirtschaftlichen Auswirkungen durch Covid-19 zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs auch Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (ab 01.01.2018).
Zugelassen ist jeder Planer, der nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Bauingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der RL für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der BRD als Architekt bzw. Bauingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind zugelassen, wenn zu deren satzungsgemäßem Gesellschaftszweck Planungsleistungen gehören, die der Aufgabenstellung entsprechen, sofern sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach vorstehenden Ausführungen benennen.
Der Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister ist nach Maßgabe des Mitgliedstaates zu erbringen, in dem der Bewerber tätig ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.