Lieferung eines Ast- und Grünschnittschredders für das Kompostwerk Weißenfels Referenznummer der Bekanntmachung: K-90 / 02 / 2023 (L)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mertendorf OT Görschen
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.burgenlandkreis.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.burgenlandkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Ast- und Grünschnittschredders für das Kompostwerk Weißenfels
Ast- und Grünschnittschredder
- Langsamlaufender Zweiwellenzerkleinerer für die Zerkleinerung Grün- und Astschnitt sowie Altholz
- Raupenfahrwerk und Manövrierbarkeit per Fernbedienung für optimale Beweglichkeit
- Wechsel-Siebkorbsystem zur Anpassung der Stückigkeit des Outputmaterials
- Durchsatzleistung mindestens 55 t/h
Kompostwerk Weißenfels, Johann-Reis-Straße 21, 06667 Weißenfels
Ast- und Grünschnittschredder
- Langsamlaufender Zweiwellenzerkleinerer für die Zerkleinerung Grün- und Astschnitt sowie Altholz
- Raupenfahrwerk und Manövrierbarkeit per Fernbedienung für optimale Beweglichkeit
- Wechsel-Siebkorbsystem zur Anpassung der Stückigkeit des Outputmaterials
- Durchsatzleistung mindestens 55 t/h
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist eine Vorführung und Praxistest vor der Auftragsvergabe in der 22./23. KW nach terminlicher Abstimmung vorgesehen. (siehe Leistungsverzeichnis)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieteranfragen müssen bis zum 10.05.2023, 24:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der Frist des § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV beantworten kann. Anfragen, die nach dem o. g. Zeitpunkt bei der Vergabestelle eingehen, sind nicht mehr „rechtzeitig“ im Sinne der vorgenannten Vorschrift und werden nicht mehr beantwortet.
Wir weisen darauf hin, dass die Einsicht in die veröffentlichten Informationen dem Bieter obliegt. Das bedeutet, dass durch die Bieter, welche beabsichtigen ein Angebot abzugeben, zu prüfen ist, ob durch die Vergabestelle neue Informationen, Antworten oder Bekanntmachungen veröffentlicht wurden sind. (siehe auch "Hinweise zu dieser Ausschreibung von der e-Vergabe-Plattform").