Dritte Fortschreibung Integriertes Stadtentwicklungskonzept der Welterbestadt Quedlinburg - Planungsleistung Stadtmobilitätsplan Referenznummer der Bekanntmachung: 3.1-1/23

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Welterbestadt Quedlinburg, SG 3.1 Bauverwaltung und Stadtentwicklung
Postanschrift: Markt 1
Ort: Quedlinburg
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 06484
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3946-905756
Fax: +49 3946-905756
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.quedlinburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dritte Fortschreibung Integriertes Stadtentwicklungskonzept der Welterbestadt Quedlinburg - Planungsleistung Stadtmobilitätsplan

Referenznummer der Bekanntmachung: 3.1-1/23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Planungsleistung Stadtmobilitätsplan nach § 73 VgV

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 62 934.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE09 Harz
Hauptort der Ausführung:

Welterbestadt Quedlinburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Welterbestadt Quedlinburg arbeitet an der dritten Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzepts (kurz ISEK). Im Rahmen dieser Fortschreibung wird für die Ortschaften Bad Suderode und Stadt Gernrode das ISEK erstmalig aufgestellt. Das ISEK für den Bereich der Welterbestadt Quedlinburg (Erstellungsdatum 2012) erfährt eine Überarbeitung. In Ergänzung dieser Leistungen ist die Erstellung eines Stadtmobilitätsplanes mit multimodalen Aspekten vorgesehen. Für die Welterbestadt Quedlinburg soll ein Stadtmobilitätsplan, welcher Maßnahmen wie: Parkraumkonzept, Car-Sharing, Nahmobilität (Rad- und Fußverkehr) umschließt, erarbeitet werden. Aussagen zu wesentlichen Zielen, Handlungserfordernissen und Schwerpunkträumen sind zu treffen. Folgende Bausteine sollen abgearbeitet werden: • Bestandsanalyse, • Stärken-/Schwächen Analyse (tabellarisch und beschreibend), • Zielkonzept, • Prognosen und Szenarien, • Maßnahmenentwicklung und -bewertung, • Handlungs- und Umsetzungskonzept.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Bürostruktur / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium - Name: Berufserfahrung Projektverantwortlicher / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium - Name: Erfahrungen / Gewichtung: 5,00
Qualitätskriterium - Name: Referenzausweisung / Gewichtung: 60,00
Qualitätskriterium - Name: Zeitplan / Gewichtung: 5,00
Preis - Gewichtung: 10,00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Für die Maßnahme steht eine Förderung von Maßnahmen des Städtebaulichen Denkmalschutzes zur Sicherung und Erhalt historischer Stadtkerne zur Verfügung.

Es gelten die Vergabebedingungen der Vergabeverordnung (VgV) von 2016 zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10.07.2018, die Vertragsbedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) von 2003 und das Landesvergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LVG LSA) v. 19.11.2012 sowie die Regelungen aus dem beigefügten Vertragsentwurf.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 012-030185
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Dritte Fortschreibung Integriertes Stadtentwicklungskonzept der Welterbestadt Quedlinburg - Planungsleistung Stadtmobilitätsplan

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
03/04/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: IGES Institut GmbH
Postanschrift: Friedrichstraße 180
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 63 025.21 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 62 934.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3455141536
Fax: +49 3455141115
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/04/2023