Transport von Restabfällen aus dem Landkreis Stendal Referenznummer der Bekanntmachung: ALS-23-01-TP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hansestadt Osterburg (Altmark)
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39606
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.als-stendal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transport von Restabfällen aus dem Landkreis Stendal
Transport von Restabfällen von der Abfallannahme- und Umladestation Stendal (AUS Stendal) in Stendal zu den vertraglich gebundenen Verwertungsanlagen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
Stendal, DE
Die Leistung umfasst die Übernahme und den Transport von ca. 14.000 bis 17.000 Mg/a an Restabfällen (AVV 200301 und AVV 200307) von der AUS Stendal zum MHKW Rothensee und bei Bedarf auch zu anderen Verwertungsanlagen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
Einmalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers um 24 Monate; die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist dem Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums anzuzeigen.
Einmalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers um 24 Monate; die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist dem Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums anzuzeigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB, nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),
— Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
— Eigenerklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat,
— Angaben zur Rechtsform des Bieters,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 12 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 12 Monate),
— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
— Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen.
— Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags
die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB, die nach TVergG LSA geforderten Erklärungen auch des Unterauftragnehmers sowie die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern.
— Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z.B. amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer/ des Unternehmenscodes und des Zugangscodes zum Abruf auch die Eintragung des Bieters in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert, sofern die Nachweise dort auch enthalten sind. Für Referenzen gelten jedoch die unterIII.1.3) genannten Mindestanforderungen.
— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
— Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für den Transport von Abfällen, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (transportierte Abfallmenge pro Monat). Auf Anforderung der Vergabestelle ist ein Referenzschreiben des jeweiligen Auftraggebers zur Bestätigung der zufriedenstellenden Leistungserbringung beizubringen. Das Referenzschreiben darf nicht älter als 6 Monate sein.
— Kopie der behördlich bestätigten Anzeige gemäß § 53 KrWG bzw. nachvollziehbare Darstellung der Erlangung einer solchen Bestätigung bis zum Leistungsbeginn,
— Angaben zur technischen Ausstattung des Unternehmens (Anzahl der Mitarbeiter, davon Kraftfahrer; Anzahl der Zugmaschinen im Fuhrpark, davon Sattelschlepper und davon sonstige Zugmaschinen; Anzahl der Walking-Floor-Trailer im Fuhrpark, davon geeignet für Abfalltransport),
— Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten 3 Jahre).
— Anforderungen an die Referenzen:
Es ist mindestens ein Referenzauftrag vorzulegen, der eine Transportmenge von 1.000 Mg an Abfällen insgesamt umfasst.
Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Nachunternehmer-Einsatz und Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA).
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3 vorzulegen:
— Der Bestbieter muss im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) verpflichtend vorzulegenden Erklärungen zur Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Nachunternehmer-Einsatz und Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen innerhalb von 3 bis 5 Werktagen nach Aufforderung vorlegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
— Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Eigenerklärung zu Russlandsanktionen)
— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind mittels Kommunikation über den durch den Auftraggeber genutzten Ausschreibungsdienst www.evergabe.de zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern - soweit zweckdienlich - in Form von
Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://sachsen-anhalt.abst.de