Luftgestützte Brandbekämpfung (Löschflugzeug) Referenznummer der Bekanntmachung: EU-LÖ 004/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halberstadt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38820
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-hz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Luftgestützte Brandbekämpfung (Löschflugzeug)
Der Landkreis Harz beabsichtig die luftgestützte Brandbekämpfung, vornehmlich mittels Löschflugzeug, an einen Dienstleister zu vergeben.
Gemarkungsgrenzen des Landkreises Harz - Land Sachsen Anhalt- Germany
Erwartet wird ein Angebot zur Verfügungstellung, vornehmlich eines Löschflugzeuges, zur Brandbekämpfung. Das Angebot ist dabei in die Bereiche Vorhaltekosten und Flugstunden zu unterteilen.
1. Verfügbarkeit der Leistung (Einsatzperiode)
1. April 2023 bis 30. September 2023
mit der Möglichkeit zur Vertragsauflösung zum Saisonende
1. April 2024 bis 30. September 2024
mit der Möglichkeit zur Vertragsauflösung zum Saisonende
optional Vertragsverlängerung um eine weitere Einsatzperiode
2. Tägliche Verfügbarkeit während der Einsatzperiode
Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, sieben Tage je Woche
3. Minimale Abwurfmenge an Löschmittel
2.000 Liter Löschmittel gelten als Minimum je Abwurf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Luftgestützte Brandbekämpfung (Löschflugzeug)
Ort: Mielec
NUTS-Code: PL633 Trójmiejski
Land: Polen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de
1. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
2. Einlegung von Rechtsbehelfen nach § 160 Abs. 3 GWB:
"Der [Nachprüfungs]Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."