Tankentsorgung von Containertoiletten der Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG (MVB) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-405-01-01-0684
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mvbnet.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tankentsorgung von Containertoiletten der Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG (MVB)
Tankentsorgung von Containertoiletten der Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG (MVB)
AE / EBI Otto-von-Guericke-Straße 39104 Magdeburg Deutschland
Die aufgelisteten Containertoiletten unter Punkt 2 (Anlage 1 & 2), befinden sich im Raum Magdeburg. Der Auftragnehmer übernimmt das vollständige Abpumpen und die Entsorgung dessen befindlichen Ab-/Schmutzwassers. Die Anfahrtswege, der genaue Standort und die detaillierten technischen Daten der Containertoiletten sind den entsprechenden Anlagen zu entnehmen. Die Leistungserbringung erfolgt nach dem Auftraggeber festgelegten Intervallen. Bei Vertragsbeginn sind diese eigenständig zu erbringen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass bei Anfahrt eines Objektes genügend Kapazitäten für einen vollständigen Tankentsorgungsvorgang vorhanden ist. Das entsorgen des Abwassertanks muss zwingend am gleichen Werktag erfolgen, parallel zur Befüllung mit Brauchwasser. Diese Zeiträume werden mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Rahmenvertrag um weitere 12 Monate zu verlängern (01.07.2027 - 30.06.2028)
Die Option der 12-monatigen Verlängerung ist mit zu verpreisen.
Sollte der Auftraggeber von der 12-monatigen Vertragsverlängerung entsprechend der Option Gebrauch machen, so muss er dies dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich mitteilen. Es gelten die im Preisblatt optional angebotenen Preise.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- die gesamten Eigenerklärungen / Nachweise gemäß der Auftragsbekanntmachung - unterschriebene Förmblätter des Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt
- verpreistes und ausgefülltes Leistungsverzeichnis der MVB
1. Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurden oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
2. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
- Eigenerklärung zum Eignungsnachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zur Erfüülung der ausgeschriebenen Leistung
Abschlagszahlungen der für die nachgewiesenen Leistungen zustehenden Vergütung.
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter haben die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich durchzuarbeiten und zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen, die dem Bieter übergeben wurden Unklarheiten oder verstoßen nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die MVB hierauf unverzüglich hin.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, wenn:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]